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26.05.05
15:03 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Wir brauchen ein modernes Landesnaturschutzgesetz"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 103/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 26. Mai 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!



www.fdp-sh.de Umwelt/ Landesnaturschutzgesetz
Günther Hildebrand: „Wir brauchen ein modernes Landesnaturschutzgesetz“ In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (Landesnaturschutsgesetz) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung gestern ausdrücklich erwähnt, dass das Landesnaturschutzgesetz zu überarbeiten ist. Wir haben diesen Teil der Regierungserklärung aber auch den entsprechenden Passus in der Koalitionsvereinbarung sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Das von der rot/grünen Koalition in der letzten Legislaturperiode geänderte und verabschiedete Gesetz
- ist geprägt von Ideologie und Dogmatismus, - überwacht in vielen Bereichen unbescholtene Bürger und stellt sie unter Generalverdacht, - bezieht die Menschen in den Schutz nicht mit ein, sondern schließt sie aus und bestraft sie zum Teil für freiwillig geleisteten Natur- und Umweltschutz.
Wir von der FDP-Fraktion freuen uns, dass sich jetzt nicht mehr die Mehrheit der SPD-Fraktion von dem Diktat des ehemaligen Koalitionspartners unter Druck gesetzt fühlt und sich ebenfalls auf eine pragmatische Politik im Natur- und Umweltschutz eingestellt hat, nämlich die Ziele der Agenda 21 zu verfolgen. Die gehen nämlich vom Gleichklang und von der Gleichwertigkeit
- ökologischer, - ökonomischer und - sozialer Gesichtspunkte aus.
Naturschutz ist wichtig. Er muss von den Menschen verstanden, nachvollzogen und nicht als Bedrohung empfunden werden. Naturschutzprojekte werden dabei nicht nur professionell von Verbänden durchgeführt, sondern in vielen

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Fällen auch von Privatpersonen und Betrieben, die aus Überzeugung mit viel Engagement sich für Natur und Umwelt einsetzen.
Leider kommt es dann nicht selten vor, dass mit Erreichen eines bestimmten Standards das Landesnaturschutzgesetz zuschlägt und z. B. Eigentümer nicht mehr Herr ihrer Entscheidungen sind und nicht mehr über ihr Grundstück frei verfügen können. Das ist häufig der Fluch der guten Tat.
Die FDP-Fraktion hat nach der Wahl gehandelt und ihr Wahlversprechen eingelöst, in dem wir noch vor der Verabschiedung des Koalitionsvertrages unseren Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz eingebracht haben.
Nachdem nun auch im Koalitionsvertrag und in der Regierungserklärung ähnliche Ziele zum Ausdruck kommen, können die Menschen in Schleswig-Holstein nun berechtigt davon ausgehen, das zügig das Landesnaturschutzgesetz novelliert wird.
Meine Damen und Herren,
Wir brauchen ein Naturschutzrecht in Schleswig-Holstein,
1. dass ideologiefrei einen realistischen, nachvollziehbaren und nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz sicherstellt, 2. dass die Vorgaben der EU und des Bundes berücksichtigt, diese aber nicht durch viele zusätzliche Bestimmungen überbietet und damit verschärft, 3. dass den Vorrang des Vertragsnaturschutzes vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen vorschreibt und 4. dass auch die Eingriffsmöglichkeiten in die Eigentumsrechte von Bürgerinnen und Bürgern auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
Vielen von Ihnen, nämlich diejenigen, die in der letzten Legislaturperiode bereits im Landtag angehörten, wird dieser Gesetzentwurf in weiten Passagen bekannt vorkommen. Wir haben viele vernünftige Passagen aus dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, den wir im Jahr 2003 hier im Hause debattiert haben, übernommen und darüber hinaus noch weiter verschlankt.
- Wir haben die Ziele des Naturschutzes in § 1 den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst.
Ein Verschärfung dieser Regelungen ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht.
Damit entfallen allein 19 landesgesetzliche Zielsetzungen des Naturschutzes im geltenden Gesetz. Wir meinen, dass § 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausreichend definiert. Allein dort sind die allgemeinen Ziele bereits in 15 Unterpunkten aufgeführt. Wir benötigen nicht noch zusätzliche 19 .
- Wir sind auch in anderen Bereichen auf die bundesgesetzlichen Vorgaben zurückgegangen.
Das gilt insbesondere für den § 7 des Landesnaturschutzgesetzes.
Diese Vorschrift definiert, wann ein Eingriff in Natur- und Landschaft regelmäßig vorliegt und damit regelmäßig einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Im Gegensatz zum Bundesrecht hat sich seinerzeit die rot-grüne Landesregierung entschieden, eine Positivliste von 12 Tatbeständen aufzustellen, bei denen nach geltenden Recht regelmäßig ein Eingriff in die Natur- und Landschaft vorliegt. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3
Wir haben nun diese Positivliste komplett aus dem Landesnaturschutzgesetz gestrichen, denn diese Positivliste kehrt nämlich die Beweislast zu Lasten des Antragstellers um. Will nach geltendem Recht ein Antragsteller eine wie auch immer geartete bauliche Anlage auf einer bisher nicht genutzten Fläche errichten, wird in Schleswig- Holstein überhaupt nicht mehr geprüft, ob hierdurch tatsächlich ein Eingriff in die Natur- und Landschaft vorgenommen und die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild gefährdet wird. Der Antragsteller muss vielmehr nachweisen, dass seine Maßnahme keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, um nicht einer Ausgleichspflicht zu unterliegen.
Nach unseren Vorstellungen muss die zuständige Genehmigungsbehörde nachweisen, ob die Maßnahme eines Antragstellers wirklich Natur- und Umwelt in einem wesentlichen Maße beeinträchtigt. Der Staat muss damit nachweisen, ob Ersatzzahlungen oder Ersatzmaßnahmen erforderlich sind und vom Antragsteller gefordert werden können und nicht der Bürger, warum er dem Staat nichts schuldet.
Dieses Verfahren entspricht unserer Vorstellung vom Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Wir wollen keinen allmächtigen Staat, sondern freie Bürger.
Darüber hinaus haben wir die Landwirtschaft privilegiert. Für uns ist die land- und fischereiwirtschaftliche Nutzung der Landschaft im Rahmen der Vorgaben des § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes regelmäßig kein Eingriff in Natur und Landschaft.
- Wir geben den Eigentümern ein Stück Freiheit zurück.
Das Landesnaturschutzgesetz dient nach unserem Entwurf nicht mehr als Rechtsgrundlage für Beauftragte von Naturschutzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Grundstücke Privater zu betreten. Wir haben diese Norm gestrichen.
Uns ist der Tatbestand, dass für Grundstücke „zur Wahrnehmung der Aufgaben“ ein Zutrittsrecht besteht, zu weit gefasst. Damit kann eine entsprechende Person nach sehr weitem eigenen Ermessen jederzeit nach Ankündigung fremde Grundstücke betreten. Das geht uns zu weit und hat für uns auch etwas mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun, meine lieben grünen Kolleginnen und Kollegen. Im Bundesnaturschutzgesetz gilt ein engeres Auskunfts- und Zutrittsrecht. Darüber wollen wir nicht hinausgehen. In der letzten Wahlperiode habe ich festgestellt, dass FDP und Grüne in vielen Fragen der Rechtstaatlichkeit gleicher Auffassung sind, nur beim Umweltschutz verlassen Sie von den Grünen den Pfad der Tugend. Aber gerade in vermeintlichen Konfliktsituationen zeigt es sich, wes Geistes Kind man ist. Ihnen ist offensichtlich ein ideologischer Umweltschutz wichtiger als Prinzipien unseres Rechtsstaats.
- Wir räumen dem Vertragsnaturschutz Vorrang vor dem ordnungsrechtlichen Naturschutz ein.
Nach unserem Gesetzentwurf haben die Behörde zu prüfen, ob bei Maßnahmen zur Durchführung der im Rahmen dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften der Zweck auch durch vertragliche Maßnahmen erfüllt werden kann. Ist dies der Fall, dann sollen vertragliche Regelungen vor anderen Maßnahmen zur Anwendung kommen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 - Wir straffen Genehmigungsverfahren
Zur Straffung und größeren Transparenz von Genehmigungsverfahren machen wir damit Schluss, dass seitens der Behörden ständig Unterlagen nachgefordert werden können. Ein Antrag auf Genehmigung eines Eingriffs in die Natur und Landschaft ist künftig vollständig, wenn die genehmigende Behörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrages weitere Unterlagen nachgefordert hat.
Wir sehen unseren Entwurf als Angebot an alle Fraktionen, sich in einem umfassenden Beratungsprozess für ein modernes Naturschutzgesetz des Landes einzusetzen. Vernünftige Vorschläge anderer Fraktion werden wir aufnehmen, aber eines ist klar, einen Weg zurück in die rot-grüne Naturschutzpolitik kann und darf es nicht geben.
Im Vorweg zu dieser Landtagstagung haben wir erfahren, dass auch die Regierung bereits einen Gesetzentwurf entwickelt. Um die Beratungen zu beschleunigen und um eine konstruktive Arbeit zu erreichen, ist es sicherlich sinnvoll, beide Gesetzentwürfe gemeinsam im Ausschuss zu beraten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zeitnah vorliegt.
Ich bin mir sicher, dass wir mit großer Mehrheit ein neues Naturschutzrecht schaffen können, ein Naturschutzrecht, das Menschen den Naturschutz näherbringt, das sie mit einbindet. Damit erreichen wir mehr Schutz für die Natur und Umwelt und mehr Gestaltungsfreiraum für die Menschen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/