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26.05.05
11:42 Uhr
CDU

Frank Sauter: Abgabenordnung

Nr. 119/05 26. Mai 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Parlamentarische Geschäftsführerin Monika Schwalm Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Finanzpolitik TOP 24 Frank Sauter: Abgabenordnung
Die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag setzt mit ihrem Antrag eine Debatte fort, die in den vergangenen Jahren bereits sehr leidenschaftlich geführt wurde:
Es ging in dieser Debatte um das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ aus dem Dezember 2003 – ein sehr umfangreiches Regelungswerk, das sowohl unter Steuerrechtlern als auch in weiten Teilen der interessierten Öffentlichkeit hoch um- stritten war – nicht zuletzt weil der Gesetzgeber in noch nie dagewesener Klarheit dem Bürger sowohl Zuckerbrot als auch Peitsche in Aussicht stellte.
Das Zuckerbrot war die Steueramnestie – die auf 15 Monate befristete Einführung einer Brücke in die Steuerehrlichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Entrichtung einer sündhaft niedrigen pauschalen Abgeltung für hinterzogene Steuern:
- verfassungsrechtlich hoch umstritten, weil im Direkt-Vergleich der ehrliche, pünkt- liche Steuerzahler gegenüber dem amnestierten Sünder deutlich im Nachteil war, - in der Sache das konsequenteste Angebot, das eine Bundesregierung jemals gemacht hat, um das Geld solventer Sünder im allgemeinen Wirtschaftskreislauf wieder zugänglich zu machen.
Und nachdem das Zuckerbrot nun verspeist ist, reden wir heute über die Peitsche:
Nämlich die Erweiterung von staatlichen Kontrollmaßnahmen mit dem Ziel, die ver- fassungsrechtlich gebotene Besteuerungsgleichheit bei der Besteuerung von Kapi- talerträgen zu gewährleisten.
Das heißt: Die Verpflichtung der Kreditinstitute, bestimmte Kontoinformationen für den auto- matisierten Abruf durch das Bundesamt für Finanzen bereit zu halten. Wohlgemerkt, meine Damen und Herren: Wir reden hier über „bestimmte Kontoinformationen“; das heißt konkret: keine Zahlen, keine Salden, keine Kontobewegungen, sondern nur Kundenstammda- ten: Kontonummer, Tag der Einrichtung und Auflösung des Kontos, Name und Geburts- datum des Kontoinhabers und des Verfügungsberechtigten - das war’s -, weitere In- formationen sind nicht abrufbar.
Diese Beschränkungen nur auf Stammdaten wird ein Grund gewesen sein, warum die CDU-Bundestagsfraktion nach Durchführung des Vermittlungsverfahrens – übri- gens ebenso wie die FDP-Bundestagsfraktion – dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit zugestimmt hat.
Die parlamentarische Debatte zu diesem Gesetz konzentriert sich heute darauf, die Vorschriften zum Kontenabruf zu verbessern, nicht jedoch den Kontenabruf abzu- schaffen.
So hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag im April d. J. einen Antrag gestellt, mit dem sie die Bundesregierung u. a. auffordert:
- eine ausdrückliche gesetzliche Regelung sicherzustellen, dass die betroffenen Bürger zeitnah über einen erfolgten Kontenabruf unterrichtet werden, - eine Konkretisierung des § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) vorzunehmen, in der die abrufberechtigten Behörden abschließend aufgeführt werden und - sicherzustellen, dass der Kontenabruf nur in qualifizierter Weise – z. B. durch ei- nen Behördenleitervorbehalt – vorgenommen wird.
Letzteres ist nach meinem Kenntnisstand in unserem Bundesland bereits gängige Praxis.
Damit sind aus unserer Sicht die notwendigen Nachbesserungen auf den parlamen- tarischen Weg gebracht. Eine Aufhebung der im Antrag genannten Vorschriften der Abgabenordnung und des Finanzverwaltungsgesetzes kommen nicht in Betracht, deshalb lehnen wir den Antrag der FDP-Fraktion ab.