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25.05.05
16:30 Uhr
CDU

Heike Franzen: Stärkung der Rechte der KiTa-Elternvertretung, aber mit Hand und Fuß!

Nr. 115/05 25. Mai 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Parlamentarische Geschäftsführerin Monika Schwalm Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Bildungspolitik TOP 3 Heike Franzen: Stärkung der Rechte der KiTa-Elternvertretung, aber mit Hand und Fuß!
Ich freue mich, dass ich ausgerechnet in meiner ersten Rede in diesem Hause zu einem Thema sprechen kann, mit dem ich mich rund 14 Jahre von der Ortsebene bis auf die Bundesebene intensiv beschäftigt habe, nämlich mit dem Thema Elternvertre- tung. Ich glaube sagen zu können, dass ich mich in diesem Bereich ein bisschen auskenne und bin darum auch froh darüber, dass der vorliegende Gesetzentwurf in der letzten Landtagsperiode nicht noch auf den „letzten Drücker“ verabschiedet worden ist. Eine Elternvertretung auf Kreis- und Landesebene für die KiTa-Eltern ist längst über- fällig und man fragt sich, wieso es sie nicht schon längst gibt und warum sie nicht rechtlich verankert ist. Man kann aber so eine rechtliche Grundlage für Elternvertre- tung nicht einmal eben aus dem Boden stampfen, sondern muss mit allen Beteiligten eine gemeinsame Lösung finden. Mit der rechtlichen Verankerung von Kreis- und Landeselternvertretungen sind, wenn man sie mit den Elternvertretungen der Schulen gleichstellen will, auch Kosten wie Reisekostenentschädigungen, Sitzungsgelder und Verbrauchsmaterialien verbunden, die nicht nur zu Lasten des Landeshaushaltes gehen, sondern auch zu Lasten der Kommunen. Diese Kosten werden uns alle zwar nicht viel ärmer machen als wir ohne- hin schon sind, aber dennoch muss mit denjenigen geredet werden, die sie tragen sollen. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf eine Gleichstellung der KiTa-Elternvertretungen zu denen der Schulen schaffen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass man die Eltern- vertretungen der Schulen und der Kindertagesstätten nicht unterschiedlich behandelt und dass es eine pragmatische Lösung wird, die sich an den etwas anderen Anforde- rungen der Jugendhilfe orientiert. Lassen sie mich kurz ohne Wertung ein paar Dinge nennen, die in Ihrem Gesetzent- wurf stehen und eben nicht der Gleichstellung der Elternvertretungen von KiTa und Schulen dienen. Als erstes sollten wir definieren, was denn eigentlich die inhaltlichen Aufgaben der Elternvertretung sein sollen. Für die Elternvertretung der Schulen gibt es eine solche Definition. Die KiTa-Eltern sollen jedes Jahr Kreis- und Landeselternvertretung wählen. An den Schulen wird im zweijährigen Rhythmus gewählt. Der Vorstand der Elternvertretung der Kindertagesstätten soll sich eine Geschäftsord- nung geben, dass müssen die Elternvertretungen der Schulen nicht. Hinsichtlich der Kindertagesstätten soll der Vorstand der Elternvertretung in der Regel aus jeweils vier Mitgliedern bestehen, die Elternvertretungen der Schulen bestehen hingegen lediglich aus drei Mitgliedern. Die Elternvertretung der Kindertagesstätten soll an den Sitzungen der Jugendhilfeaus- schüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Das ist für die Elternvertretungen der Schulen in den entsprechenden Schulausschüssen der Schulträger nicht der Fall. Sie sehen also, dass es noch eine Menge zu bedenken gibt, wenn man hier tatsäch- lich eine rechtliche Gleichstellung der Elternvertretungen erreichen will. Im Übrigen ist die Zusammenarbeit von Politik und Interessenvertretungen eher eine Sache des Wollens als der rechtlichen Pflicht. Aus der Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass Ihnen die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit wenig hilft, wenn einer der Partner diese Zusammenarbeit nicht will. Die CDU-Landtagsfraktion aber will diese Zusammenarbeit! Und da wir uns ohnehin mit einem neuen Kindertagesstättengesetz und mit einem neuen Bildungsauftrag für diesen Bereich beschäftigen werden müs- sen, macht es Sinn in diesem Zusammenhang auch über die Stärkung der Rechte von Eltern in Kindertagesstätten zu sprechen und ein Gesetz aus einem Guss zu machen. Aus diesem Grunde beantrage ich für die CDU-Fraktion die Überweisung an den Bil- dungsausschuss.