Kita-Elternvertretungen sollen in Kreisen und kreisfreien Städten mitreden dürfen
PresseinformationKiel, den 25.05.2005 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 3 Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in den Kindertagestätten Drs. 16/12Der SSW hatte bereits in der letzten Legislaturperiode den gleichen Gesetzentwurf derFDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstättenbegrüßt. Genau wie bei unserem Informationsfreiheitsgesetz war es am Ende an der 16.Legislaturperiode nicht mehr möglich diesen Gesetzentwurf in einem vernünftigenparlamentarischen Verfahren zu verabschieden und deshalb nimmt die FDP jetzt einenerneuten Anlauf.Kernpunkt des Gesetzes ist, dass in Anlehnung zu den Elternbeiräten im schulischenBereich jetzt auch in jedem Kreis und im jeder kreisfreien Stadt Elternvertretung für dieKindertagesstätten geschaffen werden. Der SSW hat sich schon immer für mehrMitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eingesetzt.So hat sich der SSW für die Drittel-Parität in den Schulkonferenzen, wo sowohl Eltern, Schüler und Lehrer an der schulischen Entwicklung mitwirken können, ausgesprochen.Für eine demokratische Bürgergesellschaft ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen undBürger sich aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen.Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit.Denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitereEntwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Daher müssendie Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht haben. Natürlich gibt es bereits heuteElternvertretungen, aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt, wie die Rechte der Elternin unseren Schulen.Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indemgesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kinder-tagesstätten, die es bereits heute nach §17 Abs. 3 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebeneoder in den kreisfreien Städte bilden sollen. Dieser Elternbeirat wählt dann einenVorstand, der die Interessen der Kindertagestätten gegen über den örtlichen Trägern derJugendhilfe und den Kommunalparlamenten vertritt.Ein solcher gesetzlich vorgeschriebener Elternbeirat hat natürlich ein ganz anderesGewicht gegenüber den Kommunalpolitikern als die bisherigen Elternvertretungen. Diesist nicht ganz unwichtig, wenn wieder einmal Kürzungen im Kita-Bereich anstehen, wiees z.B. in den CDU-regierten Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland in derVergangenheit geschah. Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende derjeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfe-ausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet grundsätzlich unsere Unterstützung. So bekommen die Elternvertretungen schneller Zugang zu denrelevanten Informationen und können auch Entscheidungen des Jugendhilfeausschussesschon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.Dass letztlich der Gesetzentwurf auch noch vorsieht, dass die Kreis- oder Stadteltern-vertretungen jeweils aus ihrer Mitte Vertreterinnen oder Vertreter für die Landeseltern-vertretung benennen, ist nur logisch und sinnvoll.Im Anhörungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode gab esseitens der Landesregierung Verbesserungsvorschläge zum ursprünglichen Entwurf undauch die Kommunen hatten ihre Bedenken geäußert. Diese hatten befürchtet, dass dasentscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesemVorschlag entzogen würde. Diese Befürchtung teilt der SSW nicht, aber wir haben ja imkünftigen Anhörungsverfahren ausreichend Zeit, diese Bedenken zu diskutieren. Wichtigbleibt aber aus unserer Sicht, dass die Eltern bei der zukünftigen Entwicklung im KIta-Bereich ein besonderes Mitspracherecht bekommen.