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25.05.05
16:27 Uhr
SSW

Kita-Elternvertretungen sollen in Kreisen und kreisfreien Städten mitreden dürfen

Presseinformation
Kiel, den 25.05.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 3 Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in den Kindertagestätten Drs. 16/12


Der SSW hatte bereits in der letzten Legislaturperiode den gleichen Gesetzentwurf der
FDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten
begrüßt. Genau wie bei unserem Informationsfreiheitsgesetz war es am Ende an der 16.
Legislaturperiode nicht mehr möglich diesen Gesetzentwurf in einem vernünftigen
parlamentarischen Verfahren zu verabschieden und deshalb nimmt die FDP jetzt einen
erneuten Anlauf.


Kernpunkt des Gesetzes ist, dass in Anlehnung zu den Elternbeiräten im schulischen
Bereich jetzt auch in jedem Kreis und im jeder kreisfreien Stadt Elternvertretung für die
Kindertagesstätten geschaffen werden. Der SSW hat sich schon immer für mehr
Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eingesetzt.
So hat sich der SSW für die Drittel-Parität in den Schulkonferenzen, wo sowohl Eltern, Schüler und Lehrer an der schulischen Entwicklung mitwirken können, ausgesprochen.
Für eine demokratische Bürgergesellschaft ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und
Bürger sich aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen.


Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit.
Denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere
Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Daher müssen
die Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht haben. Natürlich gibt es bereits heute
Elternvertretungen, aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt, wie die Rechte der Eltern
in unseren Schulen.


Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem
gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kinder-
tagesstätten, die es bereits heute nach §17 Abs. 3 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene
oder in den kreisfreien Städte bilden sollen. Dieser Elternbeirat wählt dann einen
Vorstand, der die Interessen der Kindertagestätten gegen über den örtlichen Trägern der
Jugendhilfe und den Kommunalparlamenten vertritt.


Ein solcher gesetzlich vorgeschriebener Elternbeirat hat natürlich ein ganz anderes
Gewicht gegenüber den Kommunalpolitikern als die bisherigen Elternvertretungen. Dies
ist nicht ganz unwichtig, wenn wieder einmal Kürzungen im Kita-Bereich anstehen, wie
es z.B. in den CDU-regierten Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland in der
Vergangenheit geschah. Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der
jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfe-
ausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet grundsätzlich unsere Unterstützung. So bekommen die Elternvertretungen schneller Zugang zu den
relevanten Informationen und können auch Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses
schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.
Dass letztlich der Gesetzentwurf auch noch vorsieht, dass die Kreis- oder Stadteltern-
vertretungen jeweils aus ihrer Mitte Vertreterinnen oder Vertreter für die Landeseltern-
vertretung benennen, ist nur logisch und sinnvoll.


Im Anhörungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode gab es
seitens der Landesregierung Verbesserungsvorschläge zum ursprünglichen Entwurf und
auch die Kommunen hatten ihre Bedenken geäußert. Diese hatten befürchtet, dass das
entscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesem
Vorschlag entzogen würde. Diese Befürchtung teilt der SSW nicht, aber wir haben ja im
künftigen Anhörungsverfahren ausreichend Zeit, diese Bedenken zu diskutieren. Wichtig
bleibt aber aus unserer Sicht, dass die Eltern bei der zukünftigen Entwicklung im KIta-
Bereich ein besonderes Mitspracherecht bekommen.