Monika Heinold zur Geschäftsordnung und zum SSW-Grundmandat
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16 – Änderung der Geschäftsordnung Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 073.05 / 27.04.2005Minderheitenrechte sind mehr als ein politischer Spielball der MächtigenIm März hat sich der Landtag in seiner ersten Sitzung dieser Legislaturperi- ode eine neue Geschäftsordnung gegeben. Mit dieser Geschäftsordnung haben wir beschlossen, dass der SSW künftig in allen Ausschüssen ein Grundmandat erhält.Grundlage für unsere Entscheidung war die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richtes, dass sich die Spiegelbildlichkeit der Mehrheitsverhältnisse des Parlamentes in al- len Ausschüssen wieder spiegeln muss.Nachdem es nun die Entscheidung für eine große Koalition gibt, ist das Argument, nur über ein Grundmandat für den SSW könne die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes sicher gestellt werden, weggefallen. Was aber bleibt ist die Rechtsprechung, dass die Aus- schüsse grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein müssen.CDU und SPD beantragen heute, diese Spiegelbildlichkeit wieder aufzuheben und einen Zustand herzustellen, der – zumindest rechnerisch - CDU und FDP im Ausschuss zu ei- ner eigenen Mehrheit verhilft.Meine Fraktion wird gegen diese Änderung stimmen. Zum einen entspricht es nicht dem Wahlergebnis, dass CDU und FDP im Ausschuss eine Mehrheit haben und es entspricht auch nicht der Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Zum anderen sind Minderheitenrech- te kein Spielball.1/2 Die Landesverfassung schreibt uns vor, dass wir uns eine Geschäftsordnung geben, die einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Parlamentes sicher stellt. Mit der in der let- zen Sitzung verabschiedeten Geschäftsordnung ist ein ordnungsgemäßer Geschäfts- gang des Parlamentes sicher gestellt.Es bedarf also keiner erneuten Änderung der Geschäftsordnung an dieser Stelle, und es gibt auch keinen Grund dafür, dem SSW das Grundmandat nun wieder zu entziehen.Gerade in einer Konstellation, in der zehn Oppositionsabgeordnete 59 Abgeordneten ei- ner Großen Koalition entgegenstehen, ist es geradezu unverschämt, der kleinsten Oppo- sitionspartei ihre Mitwirkungsmöglichkeit im Ausschuss wieder wegzunehmen und sie damit in ihren parlamentarischen Rechten zu beschneiden.Gerade die SPD-Fraktion, die den SSW noch vor wenigen Wochen zur Annahme des Grundmandates motiviert hat, sollte zu ihrem gegebenen Versprechen stehen.Minderheitenrechte können doch nicht daran gebunden sein, ob es einem gerade in den Kram passt oder nicht. Frei nach dem Motto: Toleriert ihr uns, bekommt ihr ein Grund- mandat, seid ihr Opposition, nehmen wir es euch wieder weg. Was ist das für ein Ver- ständnis von demokratischer Teilhabe?Herr Ministerpräsident, Sie haben in ihrer Antrittsrede heute Vormittag betont, wie wichtig Ihnen das Parlament ist. Ich appelliere an Sie als Parlamentarier, überzeugen Sie ihre eigene Fraktion davon, dass es in dieser Situation geradezu demokratisch geboten ist, das Grundmandat für den SSW beizubehalten.Das wäre ein deutliches Signal, dass die Einbindung aller Abgeordneten und aller Frakti- onen in den parlamentarischen Entscheidungsprozess wichtiger ist als ein Sitz mehr für die CDU Fraktion. Schon jetzt hat die Große Koalition acht von elf Sitzen, mit der Ände- rung der Geschäftsordnung wären es dann neun von elf.Herr Carstensen, ich habe heute morgen in der Presse gelesen, dass ihre Braut nun Schleswig-Holstein heißt. Dazu ist mir das schöne Zitat aus der Zauberflöte eingefallen: „Bei Männern, wel- che Liebe fühlen, fehlt auch ein gutes Herze nicht“.In diesem Sinne fordere ich Sie auf: Öffnen Sie ihr Herz für ein Grundmandat für den SSW. ***