Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
27.04.05
15:35 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zur Sicherung der Minderheiten- und Kontrollrechte der Opposition

Presseinformation
Kiel, den 27.04.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 6 u. 19 Gesetz zur Sicherung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition Drs. 16/30;16/31


Es ist kein Geheimnis, dass der SSW einer Großen Koalition skeptisch gegen übersteht.
Denn keiner kann erwarten, dass wir inhaltlich nicht mehr zu dem stehen, was in der
Tolerierungsabsprache von SSW, SPD und Bündnis90/Grünen vereinbart war. Daraus folgt
logischerweise, dass wir nicht mit allen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von CDU
und SPD einverstanden sind.


Ein weiterer Punkt, warum die Bildung einer Großen Koalition uns nicht begeistert, ist
Thema dieser Debatte. Denn eine so dominante Große Koalition mit 59 von 69
Abgeordneten bringt aus parlamentarischer Sicht einige Probleme mit sich. Die
Landesverfassung und auch die Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen
Landtages ist mit ihren Mitwirkungs- und Kontrollrechten für die Opposition im Grunde
nicht für die Situation einer Großen Koalition konzipiert worden. In vielen Fällen z.B. bei 2

der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der Anwesenheitspflicht der Mitglieder
der Landesregierung oder bei der Einberufung einer Sondersitzung des Landtages sind die
Minderheitenrechte der Antragssteller an ein Quorum von mindestens einem Viertel der
Abgeordneten oder 18 Abgeordneten geknüpft.


Die heutige Opposition von FDP, den Grünen und SSW kommt aber gerade mal auf 10
Abgeordnete. Dabei sind die Minderheitenrechte der Opposition ein sehr wichtiger Teil der
parlamentarischen Demokratie. Denn gerade die Fraktionen, die nicht die Regierung
mittragen, haben ja die besondere Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Wenn man
diese Minderheitenrechte nicht wahrnehmen kann, wird die Kontrollfunktion der
Opposition erschwert.


Diese Situation hat man auch in anderen Bundesländern, wo eine Große Koalition regiert,
vorgefunden und entsprechende Lösungen erarbeitet. Dabei fällt insbesondere die so
genannte Bremer Erklärung zu den Minderheitenrechten der Opposition in Zusammen-
hang mit der Bildung der Großen Koalition in Bremen von 1999 ins Auge. Hier hat man
jenseits einer Verfassungsänderung die Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Opposition
gesichert. Der SSW ist der Meinung, dass dieses auch für Schleswig-Holstein der richtige
Weg ist. Denn mit einer Änderung der Landesverfassung sollten wir immer vorsichtig sein
und im Grunde sagen selbst die Vorsitzenden der beiden Volksparteien, dass es sich um
eine Notkoalition für eine Übergangsphase handelt. Das heißt eine mögliche
Verfassungsänderung in dieser Frage könnte schon nach der nächsten Landtagswahl
überflüssig sein.


Der SSW begrüßt daher, dass CDU und SPD sich schon in ihrer Koalitionsabsprache an der
Bremer Erklärung orientiert haben. Dort haben die Koalitionspartner in den überwie- 3

genden Fällen, wo es um die Kontroll- und Minderheitenrechte der Opposition geht,
zugesagt, dass sie die erforderlichen Quoren bei Antragsstellung von zumindest zwei
Fraktionen durch eigenes Abstimmungsverhalten sicherstellen wollen. Dennoch ist es
wichtig, dass die Sicherung der Kontroll- und Minderheitenrechte der Opposition nicht
allein auf einer Willenserklärung von CDU und SPD beruht. Wir müssen diese
„natürlichen“ Rechte der Opposition in einem gemeinsamen Landtagbeschluss, wie er von
der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen heute eingebracht worden ist, festschreiben. Wir
werden die Einzelheiten sicherlich noch dem zuständigen Ausschuss diskutieren müssen.


Bei der Frage, ob in der neuen Legislaturperiode die FDP oder die Grünen den Oppositions-
führer oder die Oppositionsführerin stellen, hätten wir zu dem bewährten Mittel des
Losentscheides greifen können. Das wäre, sagt der Wissenschaftliche Dienst, ganz in
Übereinstimmung mit unserer Verfassung und sowohl auf Bundes als auch auf
kommunaler Ebene ein anerkanntes Verfahren, um in Pattsituationen bei der Verteilung
von Posten zu einer Entscheidung zu gelangen. Richtig ist allerdings auch, dass z.B. die
Landesverfassung von NRW bei gleich großen Fraktionen das Wahlergebnis der Parteien
hinzuzieht. Wir werden also der Überweisung dieser Angelegenheit in den Innen- und
Rechtausschuss zustimmen.


Es wird auf die parlamentarische Praxis ankommen, ob die Landtagsarbeit auch in der
Regierungsarbeit einer Großen Koalition nicht zu kurz kommt, wie Landtagspräsident
Martin Kayenburg heute in einem Zeitungsinterview angekündigt hat. Das erfordert, dass
alle Landtagsfraktionen sich der öffentlichen Debatte über die Regierungsbeschlüsse
gerade auch im Landtag stellen, und das erfordert eine aktive und starke Opposition. Der
SSW wird jedenfalls seinen Teil dazu Jahren beitragen.