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13.04.05
14:01 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu den Oppositionsrechten im Landtag

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 067.05 / 13.04.2005

Oppositionsrechte sichern: Minderheitenschutz bekommt in Schleswig-Holstein eine neue Bedeutung
Zu den Oppositionsrechten im schleswig-holsteinischen Landtag erklärt die Parlamenta- rische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen Monika Heinold:
Eine große Koalition bedarf einer starken und handlungsfähigen Opposition. Die beste- henden Regelungen erlauben es den kleinen Fraktionen jedoch nicht, diese Rolle auszu- üben. Das wollen wir ändern.
Sowohl in der Geschäftsordnung des Landtages, im Untersuchungsausschussgesetz, als auch in der Landesverfassung, sind zentrale Kontroll- und Informationsrechte des Parla- mentes und der Ausschüsse als Minderheitenrechte ausgestaltet. Das Quorum für deren Geltendmachung beträgt ein Fünftel, bzw. ein Viertel der Abgeordneten.
Unter den Mehrheitsverhältnissen einer großen Koalition wäre dieses Quorum selbst bei Zusammenwirken aller drei oppositioneller Kräfte nicht erreichbar. So könnte die zukünf- tige Opposition weder einen Untersuchungsausschuss einsetzen noch die Vorlage von Akten durch die Regierung verlangen.
Allerdings schreibt die schleswig-holsteinische Landesverfassung vor, dass die Oppositi- on ein Recht auf Chancengleichheit haben muss, um ihre Oppositionsrolle angemessen wahr nehmen zu können.
Um die Rechte der Opposition auch in Zukunft sicher zu stellen, schlägt die Grüne Frak- tion nun vor, dass in Schleswig-Holstein – wie in Bremen praktiziert – eine Lösung unter- halb einer Verfassungsänderung gefunden wird. 1/2 Die Fraktion ist an die Parteivorsitzenden von SPD und CDU mit der Bitte heran getreten, dass im Koalitionsvertrag ein Passus aufgenommen wird, der sicher stellt, dass die par- lamentarischen Rechte der Opposition vollständig wahr genommen werden können.
Dieses kann über eine verbindliche Verständigung zwischen den Koalitionspartnern er- folgen, dass die Abgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gemeinsam, oder eine dieser Fraktionen mit den Abgeordneten des SSW, über alle Rechte der Opposition verfügen, als hätten sie das jeweilige Quorum erfüllt.
Wir setzen darauf, dass SPD und CDU eine solche Vereinbarung in den Koalitionsver- trag aufnehmen, muss ihnen doch auch daran gelegen sein, dass sie sich der Heraus- forderung einer kritischen und schlagkräftigen Opposition stellen können.
Sollte es keine Aufnahme in den Koalitionsvertrag geben, werden wir entsprechende An- träge in den Landtag einbringen, um die Handlungsfähigkeit der Opposition sicher zu stellen. ***
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