Arens: SSW-Abgeordnete haben vollwertiges Mandat
27/2005 Kiel, 22. Februar 2005Arens: SSW-Abgeordnete haben vollwertiges MandatKiel (SHL) – Zur Diskussion in den Medien um die Stellung und Wertig- keit der Mandatsträger des SSW erklärte Landtagspräsident Heinz- Werner Arens:„Das Mandat der Abgeordneten des SSW ist gleichwertig zu denen aller ande- ren Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Es ist ein vollwer- tiges Mandat. Es unterliegt keinen Einschränkungen und hat im parlamentari- schen Verfahren gleichen Wert.Spekulationen in den Medien über Unterschiede, die sich aus der besonderen verfassungsmäßigen Stellung der Südschleswigschen Minderheit und der Be- freiung des SSW von der 5 %-Klausel ergeben, entbehren jeder verfassungs- rechtlichen Grundlage“, erklärte Landtagspräsident Arens.Abschließend fügte Arens hinzu: „Das jüngste Urteil des Bundesverfassungs- gerichts hat unter Zurückweisung der Gründe des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts unter anderem auch diese Auffassung bekräftigt.Zudem sei an dieser Stelle festgestellt, dass die Änderung des schleswig- holsteinischen Wahlrechts, die unter anderem die Möglichkeit der Wahl des SSW auch im Landesteil Holstein eröffnet hat, nicht auf Initiative des SSW er- folgt ist.“