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16.02.05
15:34 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur CDU-Pressekonferenz zur Umwelt- und Agrarpolitik

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Hallo Herr von Boetticher: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de
Das Ökokonto gibt es bereits! Nr. 050.05 / 16.02.2005


Zur heutigen Pressekonferenz der CDU zum Umwelt- und Agrarbereich erklärt der Um- weltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Deregulierung? Die CDU fordert, was bereits gemacht wird, was nicht funktioniert, was zu Einnahmeverlusten führt.
Bei ihrem Versuch, endlich mal konkret zu werden, hat die CDU erwartungsgemäß gründlich daneben gelangt. Da hilft auch die Quantität von 60 Punkten, was alles verän- dert werden soll, nicht weiter. Das soll nur so aussehen, als hätten sie sich ernsthaft da- mit beschäftigt.
Vieles was geändert werden soll, ist Schnee von gestern. So sind die von der CDU zur Streichung vorgesehenen Verordnungen mit dem kritisierten neuen Landeswaldgesetz bereits Vergangenheit.
Das von der CDU geforderte „moderne Landesnaturschutzgesetz“, das „richtungwei- send“ sein soll, soll nur noch halb so viele Einzelbestimmungen enthalten. Da die CDU in dieser Legislaturperiode ja einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat, kann man daran studieren, wie sie das denn schafft: Durch lauter Verweise auf das zugrunde liegende Bundesnaturschutzgesetz.
Viel Spaß beim Hin- und Herblättern zwischen beiden Gesetzen! Das erniedrigt den Re- gelungsgehalt natürlich keineswegs. Dafür wird sich der geneigte Leser mit Alpenland- schaften beschäftigen dürfen, findet aber den schleswig-holsteinischen Biotoptypus „Halboffene Weidelandschaft“ vergeblich. Der zu Recht gescheiterte CDU-Gesetzentwurf ist so weitgehend dereguliert, dass eine Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen ist. Wie der ständig eingeforderte Naturschutz nur mit den Menschen damit umgesetzt werden soll, bleibt fraglich.
1/2 An mehreren Stellen soll auf Einnahmen verzichtet werden, z.B. bei der Grundwasser- entnahmeabgabe, deren Streichung die Landtagsfraktion der CDU ja gefordert hat. Hin- ter vorgehaltener Hand wird eine eventuelle Rücknahme, was ja konsequent wäre, mit „Vor der Wahl – Nach der Wahl“ abgetan. Jedenfalls wäre Neuwaldbildung und Anderes, was auch die CDU fordert, nicht zu bezahlen.
Und so zieht sich das durch die 60 Punkte wie ein schwarzer Faden weiter. Bei den Grundsätzen und Instrumenten der CDU liest es sich, als hätte sie bei der Landesregie- rung abgeschrieben.
Die mit gesetzlichen Vorschriften verbundenen Kosten für den Landeshaushalt und die Wirtschaft werden bereits obligatorisch dargestellt. Verwaltungsvorschriften und Verord- nungen haben bereits ein Verfallsdatum (fünf Jahre), eine verstärkte Kooperation mit Nachbarländern, z.B. Hamburg findet bereits statt und so weiter und so fort...
Schleswig-Holstein liegt bei der Reduzierung von Gesetzen, Verordnungen und Vor- schriften im Vergleich mit anderen Bundesländern ganz oben.
So rau die Wirklichkeit manchmal auch ist, Herr von Boetticher, die CDU muss die harten Zahlen in Schleswig-Holstein zur Kenntnis nehmen:
Verwaltungsvorschriften wurden reduziert im Jahre
2004 75 2003 363 2002 105 2001 98 2000 110
Zum Stichtag 1.1.2004 waren 15 Gesetze aufgehoben und 47 Verordnungen.
Das ist nicht verbale Deregulierung leicht gemacht, sondern faktisches Regierungshan- deln rotgrün.
Wo die CDU aber nicht ran will, das sind die trägen Kommunalverwaltungen. Hier gäbe es gewaltige Einsparpotenziale und Verbesserungsmöglichkeiten zugunsten einer schlanken und zugleich viel bürgernäheren Verwaltung. Aber da steht das schwarze Heer der Amtsvorsteher, Landräte etc. davor. Da sind Schlammpeitzger, Uferschnepfe und Otter leichtere Gegner.
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