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15.02.05
15:47 Uhr
CDU

Dr. Johann Wadephul und Wolfgang Kubicki: Freigegebene Akten beweisen Lütkes’ Kenntnis und überführen sie der Lüge

IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Pressemitteilung
Torsten Haase Christian Albrecht PRESSESPRECHER Pressesprecher Landeshaus FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 Landeshaus 24100 Kiel 24171 Kiel Telefon 0431-988-1441 Telefon: 0431/988-1488 Telefax 0431-988-1444 Telefax: 0431/988-1497 e-mail: info@cdu.ltsh.de e-mail: presse@fdp-sh.de
Kiel, 15. Februar 2005

Dr. Johann Wadephul und Wolfgang Kubicki: Freigegebene Akten beweisen Lütkes’ Kenntnis und überführen sie der Lüge „Justizministerin Anne Lütkes hat die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit und den Landtag belogen. Sie wusste seit Juni 2003 von den eklatanten Missständen in der Vollzugspraxis der JVA Lübeck. Der Versuch, sich hinter Fehlern der Lübecker Anstaltsleitung zu verstecken, ist fehlgeschlagen. Jetzt ist offenkundig: Lütkes war über die unerhörten Vorgänge in der JVA Lübeck informiert; sie verantwortet den Fall Bogner nicht nur politisch, sondern auch persönlich.“
Dies erklärten der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Johann Wadephul, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, nachdem die Landesregierung heute auf Druck des Innen- und Rechtsausschusses die Vertraulichkeit über vom Ausschuss eingesehene Akten aufgehoben hatte.
„Es ist ein Skandal an sich, dass das Ministerium die relevanten Akten erst zurückhielt, sie dann auf Nachforderung lieferte und bis zum heutigen Tage mit dem Hinweis auf Vertraulichkeit verheimlichen wollte. Diese Methoden des Machtmissbrauchs und der Vertuschung sind das Gegenteil dessen, was die Regierung nach 1988 in unserem Land an neuer politischer Kultur verkündet hatte.“
Aus den Akten geht nach Erkenntnissen der Opposition eindeutig hervor, dass Ministerin Lütkes im Juni 2003 von einem Gesprächsvermerk Kenntnis erhalten hat, der eine Unterredung ihres Abteilungsleiters mit dem Lübecker Anstaltsleiter betraf. Darin kritisierte das Justizministerium die Vollzugspraxis in Lübeck scharf und verlangte, dass eine sofortige Änderung der Praxis herbeigeführt werden müsse. Dies betraf nicht nur den Fall Bogner, sondern die Vollzugspraxis ganz allgemein. Bemängelt wurde, dass regelmäßig bei Vollzugslockerungen die notwendige Abwägung der Vor- und Nachteile der Maßnahme fehle. Wadephul und Kubicki: „Dramatisch ist, dass Lütkes genau in jenem Juni 2003 von den eklatanten Fehlern Kenntnis erhielt, in dem auch bei Bogner die verhängnisvolle Fehlentscheidung getroffen wurde, ihn in die Anstaltsschlosserei abzuordnen. Schließlich kam es anderthalb Jahre später zu dem folgenschweren Ausbruch. Der Ausbruch ist die Folge der Untätigkeit der Ministerin selbst.
Fazit: Eine unglaubliche Schlamperei im Strafvollzug in Schleswig-Holstein und die verantwortliche Ministerin ist immer noch im Amt.“