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28.01.05
12:47 Uhr
CDU

Heinz Maurus: Wir brauchen effektive Notschlepper und hochkompetentes Personal zur Bewältigung von Havarien - statt Billiglösungen auf See

Nr. 43/05 28. Januar 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



TOP 20 und 48 Heinz Maurus: Wir brauchen effektive Notschlepper und hochkompetentes Personal zur Bewältigung von Havarien - statt „Billiglösungen“ auf See Wir haben uns ja bereits am 27. August 2004 mit den Anträgen zu „Zukunft Meer – mehr Sicherheit in der Ostsee“ auseinandergesetzt und Grundsatzpositionen und Forderung formuliert. So dass ich mich heute hier auf meine damaligen Aussagen beziehen kann. Der uns nunmehr vorliegende Bericht spiegelt die Diskussionen um die Seesicherheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag dem Deutschen Bundestag, dem Europäischen Parlament und der IMO wieder. Und ist eine gute Sachstands- grundlage für künftige Beratungen zu dem Thema. Für diese Fleißarbeit bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeitern des Ministeriums. Gestatten Sie mir dennoch einige Anmerkungen zum Bericht:
1. Die Ratifikation und Umsetzung aller relevanten internationalen Konventionen unterstützen wir grundsätzlich, da wir beobachten, dass auf dem Gebiet der maritimen Sicherheit mehr und mehr auch regionale Ansätze festzustellen sind, sehen wir zur Erreichung des Ziels wiederum Harmonisierungsbedarf.
2. Das Vorschreiben von Tankertransitrouten in der Ostsee sehen wir als eine Möglichkeit zur Verbesserung des Seeverkehrs im Rahmen der verfügbaren IMO-Instrumente an.
3. Die Verantwortlichkeit der Flaggen- und Hafenstaaten zu stärken halten wir für ein richtiges Anliegen im Interesse der Verbesserung des Meeresumwelt- schutzes. Die so genannte „Flag State Implentation“ ist ein aktuelles Thema auf der Tagesordnung der IMO. Die Sanktionierung von Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhütung von Meeresverschmutzung ist ebenfalls eines der Instrumente, die zur Verfügung stehen sollte.
4. Die Stationierung von Notschleppern entlang der Hauptschifffahrtsrouten ist eine sinnvolle Maßnahme.
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir mein Unverständnis über das derzeitige, die Notschlepper betreffenden Ausschreibungsverfahren deutlich zu machen. Das Bundesverkehrsministerium hatte versäumt zu begründen, warum die neuen Schlepper mehr Kosten verursachen als die derzeit vorhan- denen gecharterten Schlepper. Von daher kann eine Ausschreibung für die zukünftigen Notschlepper erst im nächsten Jahr beginnen. Das ganze Verfah- ren ist ein einziger Skandal! Ich erwarte, dass das Land Schleswig-Holstein jetzt endlich intensiv auf die Ausschreibungskriterien Einfluss nimmt.
Es handelt sich bei Notschleppaufgaben nicht um eine allgemeine Dienstleis- tung in der Seefahrt, hier muss erfahrenes, kompetentes und hochmotiviertes Personal beschäftigt werden, das nachgewiesene Erfahrungen beim Schlep- pen und Bergungen von havarierten Schiffen besitzt. Ebenso sind beste Re- vierkenntnisse und Deutschsprachigkeit Voraussetzung für eine schnelle und sichere Arbeit in Notfällen auf See. Andere EU-Nationen wie England, die Niederlande und Frankreich sichern aus gutem Grund mit nationalen Besat- zungen ihre Küsten. Deutschland sollte diesem Beispiel folgen und nicht leichtfertig das Sicherheitsinteresse der Küstenbevölkerung ignorieren und für „Billiglösungen“ Tür und Tor öffnen.
5. Die Einrichtung von Notliegeplätzen gehört zu einem schlüssigen Sicherheits- konzept. Die Erfahrung hat gezeigt, dass häufig notwendige Maßnahmen an einem Havaristen in einem Notliegeplatz effektiver gehändelt werden können, als auf hoher See.
Von daher stimmen wir auch dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Einrich- tung von Notliegeplätzen zu. Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzesent- wurf eine vernünftige Lösung für die Belange der Seesicherheit, aber auch der Hafenbetreiber gefunden, die finanziellen Schadensregelungen sind durchdacht und nach allen möglichen Eventualitäten durchleuchtet. Sollte es im Einzelfall doch noch zu nicht vorhersehbaren Ungerechtigkeiten bei der Bewältigung eines Schadensfalls kommen, müsste der Gesetzgeber hier noch einmal tätig werden.
Das Land kommt mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Umsetzung einer ent- sprechenden Anforderung der EU nach. Die EU hatte zwar die Umsetzung bereits bis Februar 2004 gefordert, aber mit knapp einem Jahr Verspätung liegt die Landesre- gierung im europäischen Vergleich, immer noch im akzeptablen Rahmen.