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28.01.05
12:10 Uhr
SPD

Friedrich-Carl Wodarz zu TOP 26: EU- und Bundesrecht lässt nur kleinen Spielraum

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 28.01.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 26 – Abbau statistischer Erhebungen in der Landwirtschaft

Friedrich-Carl Wodarz:

EU- und Bundesrecht lässt nur kleinen Spielraum

Sollten wir über die Überschrift des CDU-Antrages abstimmen, gäbe es keinen Dissens. Die SPD spricht sich klar dafür aus, die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein durch Ab- bau unnötiger Bürokratie und Statistik zu stärken. Leider folgt der Überschrift noch eine detaillierte Liste von Forderungen an die Landesregierung. Details, die nur für wenige Fachleute bekannt sind, werden aufgezählt. Damit befinden Sie sich auf dünnem Eis und ich befürchte, es handelt sich um einen Wahlkampfschnellschuss.

Wir alle wissen, dass der Umfang und die Form der Statistiken durch EU- und Bundes- recht geregelt sind. Wir haben nur einen geringen Spielraum in Schleswig-Holstein. Wenn wir uns für den Abbau einsetzen sollen, so kann das nur im Konzert der Bundes- länder und der EU-Mitgliedstaaten erfolgen.

Auch die Landesregierung fordert die Verknüpfung z. B. der Angaben in Prämienanträ- gen, z. B. Anzahl der Rinder mit repräsentativen agrarstatistischen Erhebungen, z. B. der Viehzählung. Diese Erhebungen werden im Zuge der Entkopplung an Gewicht ver- lieren, womit wieder deutlich wird, dass die neue Agrarpolitik auch zu mehr Klarheit und zur Verwaltungsvereinfachung führt.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ich lasse mich durchaus gerne auf eine konkrete und realistische Diskussion ein: Über die Vermeidung von Doppelarbeit oder die Abschaffung überflüssiger Erhebungen; dies kann nur im Sinne aller Betroffenen sein. Das gilt gleichermaßen für die Agrarverwal- tung wie auch die Landwirte. Das muss aber gut geprüft und abgewogen sein, denn diese Daten werden ja nicht zum Selbstzweck erhoben.

Erstens: Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf Klarheit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung und wir als Landespolitiker müssen auch dafür Sorge tragen, so genannte Anlastungen, d. h., Strafzahlungen, zu vermeiden. Wer öffentliche Gelder in Anspruch nehmen will, muss sich einer Kontrolle stellen! Zweitens: Viele der erfassten Daten helfen doch auch dem Landwirt für eine notwendige betriebsinterne Transparenz.

Kurz: Der Antrag hat die richtige Überschrift, der Inhalt ist aber nicht durchdacht, so dass wir ihm nicht zustimmen können. Ich würde daher vorschlagen: Lassen Sie uns im Ausschuss diesen Antrag zur Grundlage einer Fachdiskussion machen, die wir in dieser Tiefe hier nicht führen können.

Da wir am Ende der Legislaturperiode sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt aber kei- ne Ausschussüberweisung beschließen. So wie er formuliert ist, müssen wir daher den CDU-Antrag wegen inhaltlicher Mängel ablehnen.