Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
27.01.05
12:12 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur Sicherheit der Hafenanlagen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 11 – Hafenanlagensicherheitsgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt für der Vorsitzende Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 026.05 / 27.01.2005

Mehr Sicherheit in den Häfen
Wir haben im Juni 2004 ein sogenanntes „Vorschaltgesetz“ zur Verbesserung der Hafen- sicherheit beschlossen. Damals hatte der Innenminister die Bedenken und Beratungser- gebnisse des Innen- und Rechtsausschusses in die Formulierungen aufgenommen. Heu- te behandeln wir im Landtag die notwendigen Änderungen, um das Gesetz zu vervoll- ständigen.
Das Hafenanlagensicherheitsgesetz zur Verbesserung der Sicherheit in den Hafenanla- gen hat es in sich. Wir müssen uns aber der Problematik stellen und handeln. Hinter- grund sind die terroristischen Großanschläge der letzten Jahre. Betroffen waren auch Schiffe, wie 1985 die „Achille Lauro“, in 2000 das Kriegsschiff „USS Cole“, 2002 die „Limburg“ und 2004 die „Superferry 14“. Man muss überhaupt nicht übertreiben, wenn man feststellt, das kann auch in der Nordsee oder der Ostsee, in den Häfen oder auch im Nord-Ostsee-Kanal passieren.
Das neu gefasste Abkommen zum internationalen Schiffssicherheitsvertrag SOLAS (Sa- fety of life at sea) ist ein internationales Regelwerk der IMO, der international maritim or- ganisation, das bis zum 1.7.2004 in nationales Recht umzusetzen war. Wenn das so nicht gekommen wäre mit dem Vorschaltgesetz vom Juni 2004, hätten die Hafenbetrei- ber, auch in Schleswig-Holstein, nicht über genehmigte Pläne zur Gefahrenabwehr ver- fügt. Die Folge wäre: Häfen gelten dann als unsichere Häfen mit erheblichen Auswirkun- gen. Denn unsichere Häfen dürfen nicht mehr von bestimmten Schiffen angelaufen wer- den, das betrifft zum Beispiel die Kreuzfahrer, die oft auch US-Gäste an Bord haben. Stellen Sie sich die Auswirkungen auf den Kieler Hafen vor, wenn Kreuzfahrtschiffe we- gen einer Sicherheitslücke wegbleiben.
1/2 Rund 90 Prozent des Welthandels werden mit den Schiffen abgewickelt. Hinzu kommen immer größer werdende Kreuzfahrtschiffe mit Tausenden von Menschen an Bord, Gäs- ten aus aller Welt. Allein in Kiel haben im Jahr 2004 95 Kreuzfahrtschiffe angelegt. Über 128.000 Passagiere gingen an oder von Bord der Luxusliner.
Die Stahlwände eines Containerschiffes sind 1,8 cm dick, mit einer Bombe an Bord könn- te so ein Schiff zielgenau in einer wichtigen Hafeneinfahrt versenkt werden. Denkbar sind auch Anschläge auf Hafenanlagen. Ungeschützte Ziele sind sehr attraktiv für potentielle Angreifer. Schiff und Häfen müssen geschützt werden, das kann nicht geleugnet werden.
Von den Hafenbetreibern waren die Mindestanforderungen an die Maßnahmen zur Ge- fahrenabwehr für bestimmte Hafenanlagen problematisiert worden. Festgelegt werden sie von der zuständigen Behörde, das ist die Wasserschutzpolizeidirektion. Das kann auch durch eine Verordnung der Behörde festgelegt werden.
Es geht hier um die Sicherheitsabstände und um die Höhe der Zäune und Mauern plus Übersteigschutz. Bei festgelegten Mindeststandards für die Sicherheitsstufen 1-3 müs- sen Zäune neu erstellt und Freiflächen neu angelegt werden. Das kostet natürlich viel Geld. Unstrittig ist, dass alle neuen Gäste, die in den Sicherheitsbereich der Kreuzfahrer kommen, so kontrolliert werden wie auf einem Flughafen. Die Kosten für Klingelbogen, X-Ray-Anlage, Kontrollpersonal und Sicherheitsbeauftragten müssen dann über die Pas- sagiergebühren an die Reederei weitergegeben werden.
Der ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code) selbst sieht keine Mindestanforderungen vor, weder für Schiffe noch für Häfen. Die Häfen selbst sind an hohen Sicherheitsmaßnahmen interessiert, sie wollen ja weiterhin von ihren Kunden an- gelaufen werden. Insofern könnten sie damit leben, dass in den Ausführungsbestimmun- gen die Mindeststandards als Empfehlungen beschrieben werden.
Hafenstädte sind attraktiv, weil Anwohner und Gäste bis ans Wasser kommen und dort den Schiffen zusehen können, egal ob es Freizeitboote oder Handelsschiffe sind. Hohe Zäune und große Abstandsflächen zu geschützten Hafenanlagen mindern das Vergnü- gen erheblich. Das ist der Preis für Sicherheit. Den Widerspruch zwischen der Zugäng- lichkeit der Uferzonen für das maritime Erleben einerseits und das Abschotten der Ha- fenbereiche gegenüber den Bürgern andererseits, müssen wir aushalten.

***