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26.01.05
17:40 Uhr
CDU

Peter Lehnert: Gefahrhundegesetz – Sicherheitsstandards vereinheitlichen

Nr. 31/05 26. Januar 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 10 und 57 Peter Lehnert: Gefahrhundegesetz – Sicherheitsstandards vereinheitlichen
Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder, müssen wirksam vor Angriffen gefähr- licher Hunde geschützt werden.
Dies wird am besten durch ausreichende Vorsichtsmaßnahmen und verantwortungs- bewusstes Verhalten der Hundehalter bewirkt. Wir sind uns sicherlich einig darüber, dass fast alle Hundehalter sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln.
Gleichwohl hat es in der Vergangenheit dramatische Vorfälle gegeben, die, wie wir wissen, zu verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Regelungen geführt haben, mit denen der Schutz vor besonders gefährlichen Hunden verbessert werden sollte. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen waren vielfach umstritten und hatten häufig vor Gericht keinen Bestand.
Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März letzten Jahres war ins- besondere strittig, ob Verbote oder Schutzmaßnahmen an der Rassezugehörigkeit festgemacht werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat das bundesgesetzli- che Verbot der Einfuhr und Verbringung von Hunden vier bestimmter Rassen nach Deutschland bestätigt. Es handelt sich um die Rassen Pitbull-Terrier, American- Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Für diese Hunde gäbe es – so das Gericht – genügend Anhaltspunkte, dass sie für Leib und Leben von Menschen so gefährlich seien, dass ihre Einfuhr unterbunden werden könnte.
Hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Hunderassen ist nach Auffassung des Gerichts jedoch die weitere Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunderassen erforderlich. Bei Vorliegen verlässlicher Ergebnisse müssten be- stehende Regelungen angepasst, also bestimmte Rassen wieder herausgenommen oder noch nicht erfasste Rassen neu aufgenommen werden.
Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das im Tierschutzge- setz und in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelte Zuchtverbot für die hier in Rede stehenden Hunde insbesondere dem Schutz der Menschen diene und deshalb als Maßnahme der Gefahrenabwehr in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt.
Für dieses landesrechtlich zu regelnde Zuchtverbot sieht die Innenministerkonferenz die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung in Deutschland. Dabei sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das Zuchtverbot insbesondere auf die Hunderassen bzw. –typen zu erstrecken, die nach Bundesrecht einem Einfuhr- und Verbringungsverbot unterliegen.
Es ist wichtig, länderübergreifende, verhältnismäßige, tierschutzgerechte und vor allem verfassungsgemäße Regelungen zu finden. Dabei sind wir uns alle einig, dass der Schutz des Menschen immer oberste Priorität genießen muss.
Die Sicherheitsstandards sind zu vereinheitlichen. Verwirrung bei den Haltungsvor- aussetzungen und die damit zwangsläufig verbundenen Schlupflöcher für unseriöse Halter können wir uns bei diesem sensiblen Thema nicht erlauben.
Grundsätzlich begrüßen wir die neue gesetzliche Regelung, da damit insbesondere für die Halter Richtlinien vorgesehen sind. Allerdings schließen wir uns der Kritik der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände an, die die im Gesetzentwurf enthaltene Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen und Regelungen für Ausnah- men enthält, die mangels ausreichender Bestimmtheit auch im Hinblick auf Ord- nungswidrigkeiten das Handeln erschweren.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregie- rung in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004, befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf mit den Änderungen, die aus der Drucksache 15/3917 hervorgehen, anzunehmen.
Außerdem empfiehlt der Ausschuss einstimmig mit der Drucksache 15/3926, den Antrag der FDP-Fraktion in der Nummer 1 und 3 für erledigt zu erklären und die Nummer 2 unverändert anzunehmen.
Deshalb ist es für mich überraschend, dass die FDP-Fraktion nun für die Plenarta- gung erneut einen Änderungsantrag einbringt.
Wir werden diesen Antrag ablehnen und der Ausschussempfehlung zustimmen.