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26.01.05
17:08 Uhr
SSW

Kindertagesstätten: Eltern müssen schnell ein Mitspracherecht bekommen

Presseinformation

Kiel, den 26.1.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 7 Gesetz zur Stärkung von Mitwirkungsrechten von Elternvertretungen in Kindertagesstätten Drs. 15/3895

Der SSW hatte bereits in der 1. Lesung im Dezember den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der
Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten begrüßt. Die FDP will in Anleh-
nung zu den Elternbeiräte im schulischen Bereich mit ihren Gesetzentwurf erreichen, dass im
jeden Kreis und im jeder kreisfreien Stadt Elternvertretungen für die Kindertagesstätten geschaf-
fen werden. Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem
gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, die
es bereits heute nach §17 Abs. 3 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene oder in den kreisfreien
Städte bilden hätten.


Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertre-
tung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann,
findet grundsätzlich unsere Unterstützung. So bekommen Elternvertretungen schneller Zugang den relevanten Informationen und können auch Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses
schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.


Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen, aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt, wie
die Rechte der Eltern in unseren Schulen. In diesem Jahr stehen nicht nur auf Landesebene,
sondern auf der Kreis und Kommunalebene erhebliche Änderungen des Kindertagesstättenge-
setzes an. Es geht hier um die Finanzierung, aber auch Inhalte der Kinderbetreuung. Hier hätte
der SSW es begrüßt, wenn die Elternvertretungen bereits an diesem Prozess aktiv beteiligt wer-
den können und nicht nur, wenn dies auf Einzelinitiative hin erlaubt wird.


Auf Landesebene funktioniert die Beteiligung bereits sehr gut. Wir wissen aber nicht, ob diese
Beteiligung auch auf anderen Ebenen funktionieren wird, wenn es um die möglichen Struktur-
änderungen nach 2005 und für die Folgejahre gehen wird. Bereits in der Debatte zur 1. Lesung
haben wir gehört, welche Probleme dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung und
auch einiger Fraktionen verursachen kann. Aber diese Probleme hätten nach unserer Ansicht in
einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf geklärt werden können, wenn alle mit gutem Willen
sich dieser Sache angenommen hätten. Wir hatten signalisiert, dass wir um der Sache Willen zu
einem zügigen Gesetzesverfahren bereit gewesen wären. Leider ist dies nicht gelungen.


Frau Bildungsministerin, sie hatten in der letzten Debatte erzählt, dass es seitens des Ministeri-
ums Verbesserungsvorschläge zu diesem Entwurf gäbe. Erhalten haben wir diese nicht, sondern
haben nur die Bedenken der kommunalen Ebene bekommen. Diese hatten befürchtet, dass das
entscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesem Vorschlag entzo-
gen werden. Diese Befürchtung teilt der SSW nicht, aber ein Dialog kam ja über diese und andere
Fragen nicht mehr zustande. Der Vorschlag mit Beginn der neuen Wahlperiode dies Thema anzunehmen, halten wir losgelöst
von den weiteren Änderungen des KitaG für absolut notwendig. Gerade dem Kita-Bereich gilt in
den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit. Denn in den Kindertagesstätten wer-
den wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungspro-
zesse geschaffen. Für den SSW ist es weiterhin entscheidend, dass die Eltern bei dieser Debatte
auf jeder Ebene mitgehört werden. Daher müssen die Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht
haben.