Kindertagesstätten: Eltern müssen schnell ein Mitspracherecht bekommen
Presseinformation Kiel, den 26.1.2005 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 7 Gesetz zur Stärkung von Mitwirkungsrechten von Elternvertretungen in Kindertagesstätten Drs. 15/3895Der SSW hatte bereits in der 1. Lesung im Dezember den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung derMitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten begrüßt. Die FDP will in Anleh-nung zu den Elternbeiräte im schulischen Bereich mit ihren Gesetzentwurf erreichen, dass imjeden Kreis und im jeder kreisfreien Stadt Elternvertretungen für die Kindertagesstätten geschaf-fen werden. Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indemgesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, diees bereits heute nach §17 Abs. 3 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene oder in den kreisfreienStädte bilden hätten.Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertre-tung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann,findet grundsätzlich unsere Unterstützung. So bekommen Elternvertretungen schneller Zugang den relevanten Informationen und können auch Entscheidungen des Jugendhilfeausschussesschon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen, aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt, wiedie Rechte der Eltern in unseren Schulen. In diesem Jahr stehen nicht nur auf Landesebene,sondern auf der Kreis und Kommunalebene erhebliche Änderungen des Kindertagesstättenge-setzes an. Es geht hier um die Finanzierung, aber auch Inhalte der Kinderbetreuung. Hier hätteder SSW es begrüßt, wenn die Elternvertretungen bereits an diesem Prozess aktiv beteiligt wer-den können und nicht nur, wenn dies auf Einzelinitiative hin erlaubt wird.Auf Landesebene funktioniert die Beteiligung bereits sehr gut. Wir wissen aber nicht, ob dieseBeteiligung auch auf anderen Ebenen funktionieren wird, wenn es um die möglichen Struktur-änderungen nach 2005 und für die Folgejahre gehen wird. Bereits in der Debatte zur 1. Lesunghaben wir gehört, welche Probleme dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung undauch einiger Fraktionen verursachen kann. Aber diese Probleme hätten nach unserer Ansicht ineiner Anhörung zu diesem Gesetzentwurf geklärt werden können, wenn alle mit gutem Willensich dieser Sache angenommen hätten. Wir hatten signalisiert, dass wir um der Sache Willen zueinem zügigen Gesetzesverfahren bereit gewesen wären. Leider ist dies nicht gelungen.Frau Bildungsministerin, sie hatten in der letzten Debatte erzählt, dass es seitens des Ministeri-ums Verbesserungsvorschläge zu diesem Entwurf gäbe. Erhalten haben wir diese nicht, sondernhaben nur die Bedenken der kommunalen Ebene bekommen. Diese hatten befürchtet, dass dasentscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesem Vorschlag entzo-gen werden. Diese Befürchtung teilt der SSW nicht, aber ein Dialog kam ja über diese und andereFragen nicht mehr zustande. Der Vorschlag mit Beginn der neuen Wahlperiode dies Thema anzunehmen, halten wir losgelöstvon den weiteren Änderungen des KitaG für absolut notwendig. Gerade dem Kita-Bereich gilt inden nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit. Denn in den Kindertagesstätten wer-den wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungspro-zesse geschaffen. Für den SSW ist es weiterhin entscheidend, dass die Eltern bei dieser Debatteauf jeder Ebene mitgehört werden. Daher müssen die Eltern hier ein besonderes Mitspracherechthaben.