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26.01.05
16:37 Uhr
SSW

Wasserrahmenrichtlinie: Die Umsetzung läuft gut

Presseinformation
Kiel, den 26.01.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 45 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Drs. 15/3885

In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der Wasser-
rahmenrichtlinie wesentlich unkomplizierter vonstatten gegangen ist, als Anfangs erwartet
wurde. Dies liegt vornehmlich daran, dass man einen vor Ort als fachlich anerkannten Träger für
diese Aufgabe ausgewählt hat – nämlich die Wasser- und Bodenverbände. Unter der Federfüh-
rung der Wasser- und Bodenverbände bekam man deren Regionalverbände, die Nutzer unserer
Gewässer, die Kommunen, die Naturschutzverbände und viele mehr unter einen Hut. Dieser
integrative Ansatz ist das eigentliche Erfolgsmodell, wenn wir über die Wasserrahmenrichtlinie
reden. Ich würde mir wünschen, wenn wir aus diesen Erfahrungen lernen würden, und immer
wieder auch das Fachwissen vor Ort annehmen würden. Mancher Konflikt würde so sicherlich
schon im Vorwege gelöst werden können.


Ziel der Maßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie ist, dass wir möglichst schnell einen Über-
blick bekommen, wie es um unsere Gewässer steht und welche Maßnahmen wir durchführen 2

müssen, um die ökologische Qualität unserer Gewässer zu verbessern. Hiermit sind oft auch
noch weitere Naturschutzziele und andere Ziele ganz eng verbunden. Ich möchte hier heute aber
anhand eines konkreten Beispiels deutlich machen, dass die Bürokratie guten Ansätzen immer
noch einen Strich durch die Rechnung machen kann.


Nachdem man sich im nordfriesischen Hattstedt und der benachbarten Hattstedter Marsch
schon vor Jahren Gedanken darüber gemacht hatte, einen Bach zu renaturieren und die umlie-
gende Landschaft zu einem naturnahen Ausflugsgebiet für die Bewohner der beiden Kommunen
zu machen, machte man sich an die Planungen. Alles sollte berücksichtigt werden: Ökologie,
Tourismus, Naherholung, die Wasserrahmenrichtlinie und der geplante Bau der Ortsumgehung
von Hattstedt. Man erstellte ein Konzept, wie das Jelstrom-Gebiet nordöstlich von Hattstedt
naturnah umgestaltet werden könnte und wie vor allem auch die Ziele der Wasserrahmenricht-
linie erreicht werden könnten. Frühzeitig, schon vor mehr als 2 Jahren, machte man dieses Pro-
jekt gegenüber dem Kreis und dem Land bekannt und hoffte so, dass das Projekt umgesetzt
werden könnte. Als Problematisch erwies sich die geplante Verlegung der Trasse der B 5 rund um
Hattstedt. Die geplante Trasse kreuzt zweimal den Jelstrom, was natürlich aus Sicht des Natur-
schutzes nicht ganz glücklich ist, weil so dass Gebiet zweimal unüberbrückbar zerteilt wird –
eigentlich auch logisch. Aber die Mühlen der Verwaltung mahlten weiter und die Planung der
dortigen Trasse der B 5 wurde trotzdem weitergeführt, obwohl mehrfach von Seiten der beiden
beteiligten Kommunen, die Bitte geäußert wurde, die Trasse zu ändern, damit man das Projekt
durchführen konnte. Eine Trassenänderung wäre zwar nicht schwierig gewesen, aber das heißt
ja noch lange nicht, dass hier etwas geschehen wäre.


Nun ist der Stand der Dinge der, dass sich die Kommunen Hattstedt und Hattstedter Marsch, die
Bürgerinnen und Bürger dieser Orte, Naturschützer vor Ort und inzwischen auch der Landesna-
turschutzverband einig sind, dass das Jelstrom-Projekt sinnvoll ist und dass die Trasse der B 5
geändert werden müsse. Von Verwaltungsseite wird nun gesagt, dass eine Verlegung der Trasse 3

der B 5 zu einer Verzögerung des Gesamtprojekts führen würde. Nach meiner Auffassung muss
es aber einen Weg geben, hier zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die es ermöglicht,
dass die beiden Gemeinden das Naturschutzprojekt am Jelstrom durchführen können.


Ich habe dieses konkrete Beispiel hier gebracht, weil ich natürlich einerseits hoffe, dass die Lan-
desregierung noch einmal nach Wegen sucht, diese Art von Naturschutz vor Ort noch möglich zu
machen. Aber auch, weil ich deutlich machen wollte, dass die Umsetzung der Ziele der Wasser-
rahmenrichtlinie nur gelingen kann, wenn man auf allen Ebenen Flexibilität zeigt und wenn man
die Planungen vor Ort frühzeitig mit einbindet. Hierfür steht eigentlich auch das Modell Pate, das
wir hier in Schleswig-Holstein mit den Wasser- und Bodenverbänden umsetzen, aber trotzdem
kann es manchmal noch haken.


Im Bericht wird gesagt, dass Synergiegewinne für andere Ziele der Umweltpolitik durchaus
angestrebt werden. Das ist ein richtiger und zukunftsweisender Ansatz. Aber nur, wenn sich
dieser Ansatz nicht auf die reine Gebietsplanung beschränkt, sondern wenn man auch die inhalt-
liche Abstimmung vor Ort vornimmt und dann konkrete Maßnahmen und Projekte vor Ort über-
greifend durchführt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch deutlich machen, dass hier
durchaus Chancen bestehen, Umweltbildung zu betreiben. In solchen Gebieten, in denen die
Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt wird und weitere Umweltziele erreicht werden sollen, könn-
te man Lehrpfade anlegen, Infotafeln aufstellen und mit Schulklassen in die Natur gehen, um so
einen ganzheitlichen Ansatz im Naturschutz zu befördern. Es wird Sie nicht wundern, dass diese
Ansätze natürlich auch im eben beschriebenen Projekt in Hattstedt angedacht sind.


In diesem Sinne können wir festhalten, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie läuft gut und
die Berücksichtigung der Ideen vor Ort ist ein Prozess, der ständig stattfindet und deshalb stän-
dig eine Herausforderung ist.