Wolfgang Baasch: Kita-Gebühren: Kreise und Kommunen sind in der Pflicht
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 18.01.2005, Nr.: 010/2005Wolfgang Baasch:Kita-Gebühren: Kreise und Kommunen sind in der PflichtZu den Berichten über den Eigenanteil von Arbeitslosengeld-II-Empfängern an den Ki- ta-Gebühren (Lübecker Nachrichten von heute) erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch:Ob die Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfänger weiterhin von Kita-Gebühren freigestellt sind, entscheiden allein die Vertretungen der Gemeinden und Kreise. Damit haben auch sie eine Verantwortung dafür, dass ALG-II-Empfänger, deren Kinder Betreuungseinrichtungen besuchen, finanziell nicht schlechter gestellt sind als vor der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Denn um diesen Menschen eine Vermittlung in Arbeit zu ermöglichen, muss die Betreuung ihrer Kinder gewährleistet sein. Hier sind die Kom- munen und Kreise in der Pflicht – sie dürfen finanzschwache Familien nicht bestrafen.Kreisen und Kommunen sei das Beispiel der Landeshauptstadt Kiel genannt: Hier be- zahlen ALG-II-Empfänger nach wie vor ermäßigte Kita-Gebühren von 5 Euro monatlich und lediglich den vollen Essensgeldsatz.Wir fordern die kommunalen und Kreisparlamente auf, dafür zu sorgen, dass ALG-II- Bezieher durch den Kita-Besuch ihrer Kinder nicht weniger Geld zur Verfügung haben als vorher – auch nach dem 31. Juli. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD