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18.01.05
13:24 Uhr
Landtag

Arens: Schleswig-Holsteinischer Landtag ist transparent

5/2005 Kiel, 18. Januar 2005



Arens: Schleswig-Holsteinischer Landtag ist transparent
Kiel (SHL) – Angesichts der anhaltenden Diskussionen um die Nebenein- künfte von Abgeordneten erklärte der Schleswig-Holsteinische Landtags- präsident Heinz-Werner Arens:
„Das Schleswig-Holsteinische Parlament und seine Abgeordneten sind durch die bestehenden Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger transparent – auch in der Frage von Nebeneinkünften. Für die Abgeordneten des Schleswig- Holsteinischen Landtages besteht die Anzeigepflicht von Nebenerwerbstätigkeiten außerhalb des Mandats. Dies folgt aus den Bestimmungen des Schleswig- Holsteinischen Abgeordnetengesetzes und den im Jahre 1995 durch den Schles- wig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Verhaltensregeln. Die Abgeordneten haben dem Landtagspräsidenten alle Tätigkeiten anzugeben, die sie vor der An- nahme des Mandats hatten, wenn sie diese weiter ausüben und während des Mandats neu eingehen. Die Anzeigepflicht umfasst die Art der Tätigkeit und die daraus resultierenden Leistungen. Veröffentlicht wird jedoch nur die Art der Neben- tätigkeit“, so Arens. „Soweit einzelne Abgeordnete aufgrund ihres Rechtes auf in- formationelle Selbstbestimmung keine Auskünfte geben, ist dies ebenso angezeigt. Also besteht auch hier Transparenz.“
Arens weiter: „Die grundsätzliche Frage der Gestattung von Nebentätigkeiten stellt sich aus meiner Sicht nicht: Nebentätigkeiten sollten erlaubt bleiben. Im Landtag sollen aktuelle berufliche Erfahrungen verschiedener Berufbilder in die Arbeit einfließen. Auch aus Gründen der Diskontinuität des Mandats von Abge- ordneten muss es weiterhin möglich bleiben, dass Abgeordnete bezahlten Tätig- keiten außerhalb des Mandats in begrenztem Umfang nachgehen können. Dies ist aus meiner Sicht notwendig, um eine Zusammensetzung des Parlaments aus möglichst vielen Berufsgruppen zu ermöglichen.“
„Die Frage des Umgangs mit Nebentätigkeiten stellt sich dann, wenn Abgeordne- te Geldleistungen ohne oder ohne nennenswerte Arbeitsleistungen beziehen. Und hieraus stellt sich die Frage des Bedarfs von Konkretisierungen bestehender 2


Regelungen. Dies wird in Abstimmung mit den anderen Landesparlamenten zu erörtern sein.“
Hinsichtlich möglicher Interessenkollisionen durch Nebentätigkeiten bei Ausübung des Mandats wies Arens auf Folgendes hin: „Sobald diese vorliegen, ist der oder die Abgeordnete verpflichtet, darauf hinzuweisen.“ Abschließend erklärte Landtagspräsident Arens: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist nach den mir vorliegenden Auskünften der Abgeordneten von den Diskussionen über Nebeneinkünfte, bei denen Geldleistungen keine Arbeits- leistungen gegenüber stehen, nicht betroffen.“