Klaus Schlie: Rot-Grün in Schleswig-Holstein blockiert Ausweitung der DNA-Analyse
Nr. 13/05 18. Januar 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik Klaus Schlie: Rot-Grün in Schleswig-Holstein blockiert Aus- weitung der DNA-Analyse Klaus Schlie, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und im Kom- petenzteam von Peter Harry Carstensen zuständig für den Bereich Inneres, appelliert an Innenminister Klaus Buß, die Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein nicht für dumm zu verkaufen.„Was nützt es“, so Klaus Schlie, „wenn der sozialdemokratische Innenminister Schleswig-Holsteins öffentlich den Eindruck zu vermitteln versucht, als sei er der Wegbereiter, um die DNA-Analyse zur erkennungsdienstlichen Standardmaßnahme zu machen und gleichzeitig mit dem SPD/PDS-Senat von Berlin der einzige Innenmi- nister ist, der eine zügige Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Maß- nahmen verhindert.“In dem Protokoll der Innenministerkonferenz vom 19. November 2004 heißt es in ei- ner Protokollnotiz, die nur Berlin und Schleswig-Holstein abgegeben haben wörtlich: „Berlin und Schleswig-Holstein sehen die Prüfungen zu weiteren Anwendungsmög- lichkeiten der DNA-Analyse als noch nicht abgeschlossen an und verweisen auf die noch ausstehenden Ergebnisse zu den Aufträgen der 75. Sitzung der Justizminister- konferenz im Juni diesen Jahres (TOP II.1) an den Strafrechtsausschuss“.„Wenn Innenminister Klaus Buß es ernst mit seiner Ankündigung meint, soll er end- lich einen Kabinettsbeschluss herbeiführen und die grüne Justizministerin Anne Lüt- kes und seine eigene Landtagsfraktion auf den Kurs bringen, den Otto Schily und er selbst jetzt ja wohl auch für richtig halten“, so Klaus Schlie.Die durch den Fall Bogner in Sicherheitsfragen ohnehin angeschlagene grüne Jus- tizministerin forderte Klaus Schlie ebenfalls auf, die Bürger Schleswig-Holsteins nicht in die Irre zu führen. „Wenn Frau Lütkes erklärt, dass der Fall Moshammer ja Beweis genug dafür sei, dass die vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel ausreichen würden, um die DNA-Analyse als erkennungsdienstliches Instrument einzusetzen, dann führt sie wissentlich die Öffentlichkeit in die Irre. Der vermeintliche Mörder von Mosham- mer hat seine DNA-Speichelprobe bei einer ihm vorher zur Last gelegten Vergewalti- gung freiwillig abgegeben. Nur deshalb konnte dieser Fall so schnell aufgeklärt wer- den“, so Klaus Schlie. Die DNA-Analyse nicht auszuweiten, um einen angeblichen Missbrauch zu verhin- dern, bezeichnete Klaus Schlie als blanken Unsinn.„Wer den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Jahre 2003 gelesen hat, hat festgestellt, dass eine Querschnittskontrolle der Verarbeitung von DNA- Daten im Landeskriminalamt nicht im geringsten Anstoß zur Beanstandung gab. Es ist durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet, dass unzuläs- sige, auch aus meiner Sicht verfassungswidrige molekulargenetische Untersuchun- gen des kodierenden Bereichs der Genome, die eine Entschlüsselung von persön- lichkeitsrelevanten Erbinformationen oder auch eine unbefugte Kenntnisnahme Drit- ter bedeuten würde, ausgeschlossen sind. Die Ermittlungsbehörden erhalten aus- schließlich Messergebnisse, die lediglich einen Identitätsabgleich mit gespeicherten Datensätzen ermöglichen“, so Klaus Schlie abschließend.