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13.01.05
11:09 Uhr
Landtag

Keine Abschiebung in die Tsunami-Staaten

4/2005 Kiel, 13. Januar 2005



Keine Abschiebung in die Tsunami-Staaten
Kiel (SHL) – Der Ausländerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, hat sich für einen auf mindestens drei Monate befristeten generellen Abschiebestopp in die von der Tsunami-Flutkatastrophe be- troffenen Staaten ausgesprochen.
Er greift damit eine entsprechende Empfehlung des UN-Flüchtlingskom- missariats (UNHCR) an die Ständigen Vertretungen der UN-Mitgliedstaaten in Genf auf.
Das Ausmaß der Zerstörungen durch die Flutkatastrophe erfordere in den betroffenen Ländern enorme Anstrengungen, um die Grundversorgung der Bevölkerung wiederherzustellen. Die Zurückführung von Flüchtlingen in die betroffenen Regionen würde diese Anstrengungen erheblich erschweren und im Übrigen die betroffenen Flüchtlinge einem ungewissem Schicksal ausset- zen, so Jöhnk. Er verwies darauf, dass auch schon in der Vergangenheit Na- turkatastrophen berücksichtigt wurden, so gab es zum Beispiel im August 1999 erleichterte Einreisemöglichkeiten für Menschen aus den von dem schweren Erdbeben in der Türkei betroffenen Gebieten.
Der zunächst auf drei Monate befristete Abschiebestopp sollte für Sri Lanka, Somalia und die Malediven sowie für die indonesische Provinz Aceh und die von der Flutkatastrophe betroffenen indischen Regionen Tamil Nadu, Kerala, Pondicherry, Andhra Pradesh sowie die Inselgruppe der Andamanen und Ni- kobaren gelten.