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16.12.04
16:57 Uhr
SPD

Anna Schlosser-Keichel zu TOP 28: Stalking als Straftatbestand erfassen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 16.12.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 28 – Bekämpfung von Stalking

Anna Schlosser-Keichel:

Stalking als Straftatbestand erfassen

Der Begriff „Stalking“ wurde in den 1990er Jahren in den USA geprägt, kommt aus dem Jäger-Jargon und bedeutet wörtlich übersetzt „auf die Pirsch gehen“. Was so harmlos klingt, ist für die Betroffenen bitterer Ernst, denn in der psychiatrischen und kriminalistischen Terminologie meint man mit Stalking das vorsätzliche, böswillige, wiederholte und fortwährende Verfolgen, Belästigen und auch Bedrohen einer anderen Person.

Inzwischen belegen Studien, dass die bisherigen Erkenntnisse über Stalking, die hauptsächlich aus Amerika stammen, nahezu deckungsgleich auch für die Bundesre- publik zutreffen. Das bedeutet, dass ca. 85 % der Betroffenen Frauen sind. Ein fast ebenso hoher Prozentanteil der Stalker (Täter) sind Männer. Aber, auch das machen die Studien deutlich: in Akribie und Gemeinheit stehen weibliche Täterinnen den männlichen in nichts nach.

In neun von zehn Fällen stehen die Beteiligten in irgendeiner Beziehung zueinander; über den Freundeskreis, die Nachbarschaft oder aus einer Paarbeziehung. Fast die Hälfte der Stalker sind ehemalige Partner. Es ist deshalb oft selbst für die Betroffenen – umso mehr noch für die Strafverfolgungsbehörden – schwierig, etwa nach einer ge- scheiterten Beziehung das Umschlagen von zuerst harmlosen Kontaktversuchen, in-
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



tensiver werdenden Belästigungen bis zur konkreten Bedrohung richtig einzuordnen, ernst zu nehmen und die tatsächliche Gefährdung zu erkennen. Opfer klagen darüber, dass ihre Probleme lange Zeit weder im persönlichen Umfeld, noch bei den Behörden ernst genommen werden, und berichten über Reaktionen wie: „Nun freu dich doch ü- ber so einen treuen Verehrer!“

Die neuesten Befragungen haben ergeben, dass die Opfer im Durchschnitt fünf ver- schiedenen Methoden der Verfolgung und Belästigung ausgesetzt waren (also Tele- fonterror, SMS, Auflauern, unerwünschten Bestellungen... – der Ideenreichtum von Stalkern ist groß). 10 % der Betroffenen waren täglich mit ihren Verfolgern konfrontiert. Im Durchschnitt dauerten die Belästigungen 28 Monate an!

Ich denke, bei dieser Schilderung wird nachvollziehbar, dass Stalking krank machen kann und dass viele Opfer den einzigen Ausweg darin sehen, alle Brücken hinter sich abzubrechen.

Nun ist natürlich das Stalkingopfer nicht völlig schutzlos. Nötigung, Bedrohung, Haus- friedensbruch sind Straftatbestände. Aber bei subtileren Stalking-Handlungen gelingt es meist selbst dann nicht, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, wenn die Opfer ge- sundheitlich beeinträchtigt sind. Die Beweislast liegt beim Opfer.

Eine große Hoffnung für Stalkingopfer war das Gewaltschutzgesetz. Es zeigt sich aber nach nun dreijähriger Praxis, dass diese rechtlichen Möglichkeiten nicht für alle Einzel- fälle eine ausreichende Handhabe bieten. Vor einer Strafverfolgung hat das Opfer eine zivilrechtliche Entscheidung zu erwirken und muss dabei neben dem Kostenrisiko auch die Beweislast tragen.

Ich gebe Herrn Schlie recht, wenn er in der Begründung des CDU-Antrags feststellt, dass nicht der Eindruck entstehen darf, nicht die Tathandlung des Stalking sei strafbar, -3-



sondern lediglich der Verstoß gegen die zivilgerichtliche Anordnung, sich dem Opfer nicht mehr zu nähern.

Wir sind uns also einig in der Forderung, das Stalking als Straftatbestand zu veran- kern. Nicht ganz einig sind wir uns über das „Wie“. Der Entwurf des Bundeslandes Hessen, auf den sich der CDU-Antrag bezieht, scheint uns ungeeignet, weil er mit zu vielen unbestimmten Rechtsbegriffen arbeitet. Es ist zu befürchten, dass (so auch eine Drucksache des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages) dann Ermittlungsver- fahren zwar eingeleitet werden, aber schnell wieder eingestellt werden müssten.

Der Hessische Weg ist also nicht der, auf den wir unsere Landesregierung schicken wollen. Aber wir fordern die Landesregierung auf, im laufenden Bundesratsverfahren auf eine Änderung der Gesetzeslage in der Weise hinzuwirken, dass Stalking als Straf- tatbestand erfasst, aber gleichzeitig der Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt bleibt. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem so zustimmen würden.

Ich will mich einer Ausschussberatung nicht entziehen, dennoch möchte ich vorschla- gen, dass wir in der Sache abstimmen und der Landesregierung schon heute unsere Position mitgeben in die ja schon laufenden Beratungen im Bundesrat.
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