Klaus Schlie: Stalking muss Straftat werden!
Nr. 590/04 16. Dezember 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 28 Klaus Schlie: „Stalking“ muss Straftat werden!Bei dem unter dem Begriff „Stalking“ in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit diskutierten Phänomen handelt es sich um ein systematisch-zielgerichtetes Nachstellen u. a. durch • Telefonterror • fortwährende Versuche einer Kontaktaufnahme • systematisches Verfolgen oder Beobachten des Opfers • fortgesetzte Beschimpfungen und Bedrohungen bis hin zur Anwendung körperlicher Gewalt sowie • die Bestellung von Waren unter dem Namen des OpfersGanz dramatisch enden häufig Fälle aus dem privaten Nahbereich. Eifersucht, Hass oder Rachegelüste – insbesondere gegen die ehemalige Partnerin – führen oft zu Verfolgungster- ror, bei dem die Opfer nicht mehr zur Ruhe kommen. Die Opfer sind meist hilflos diesen Ta- ten ausgesetzt – Tötungsdelikte eingeschlossen.600.000 Fälle von Stalking soll es pro Jahr in Deutschland geben, wobei Frauen wesentlich häufiger Opfer von Stalking sind. Den Opfern werden erhebliche psychische und physische Schäden zugefügt.Das geltende Strafrecht erfasst das Verhalten der Täter nicht, lediglich bestimmte typische Einzelhandlungen werden als Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch strafbar. Es ist deswegen notwendig, dass Belästigungen dieser Art als eigenständiger Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Deshalb un- terstützen wir mit unserem Antrag eine Initiative des Bundeslandes Hessen, der im Sommer dieses Jahres zur weiteren Beratung in den Bundesrat eingebracht wurde.Nach dem Gesetzentwurf können Personen, die anderen Personen in unzumutbarer Weise nachstellen oder diese verfolgen, künftig mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu einem Jahr be- straft werden. In besonders schweren Fällen, bzw. wenn der Täter durch seine Belästi- gungshandlung gleichzeitig gegen eine richterliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verstößt, kommt sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren in Betracht. Daneben wird den Opfern das Recht eingeräumt, sich der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschließen.Es ist entscheidend, dass eine Regelung gefunden wird, die den Opfern von Stalking neben den bereits vorhandenen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes einen umfangreichen strafrechtlichen Schutz gewährleistet.Im Beratungsverfahren des Bundesrates hat das Land Rheinland-Pfalz nun einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert, der keinen neuen Straftatbestand fordert, sondern die Möglichkei- ten des Gewaltschutzgesetzes erweitert.Wir sind gemeinsam mit der hessischen Landesregierung der Auffassung, dass die rhein- land-pfälzische Gesetzesinitiative die Stalking-Opfer nur unzureichend schützt und die hessi- sche Initiative nicht ersetzen kann. Erfreulich ist, dass insgesamt anerkannt wird, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um Stalking-Opfer zu schützen.Die Initiative aus Rheinland-Pfalz hat zur Folge, dass die Opfer von „Stalking“ zunächst den schwierigen Weg des Zivilverfahrens beschreiten müssen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz zeigen aber, dass die Opfer den Weg der zivilgerichtlichen Ausei- nandersetzung in vielen Fällen vor allem aus Angst vor dem Täter nicht beschreiten.Nur der hessische Gesetzentwurf beseitigt die Schutzlosigkeit der Opfer, indem er auf die Notwendigkeit einer vorangegangenen zivilgerichtlichen Entscheidung verzichtet. Die Opfer können nach dem hessischen Vorschlag unmittelbar auf ein staatliches Tätigwerden gegen den Belästiger vertrauen. Wir meinen, dass der hessische Entwurf viel weiter gehender ist. Er beschreibt detailliert, welche Straftatbestände zukünftig zur Anklage kommen können.Wir finden es erfreulich, dass die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf unsere Landtagsinitiative vom 27. Oktober 2004 hin mit einem in der Zielrichtung ähnlichen Antrag vom 4. Dezember 2004 reagiert haben. Anders, als beispielsweise die SPD in Nord- rhein-Westfalen, fordern auch Sie die „gesetzliche Verankerung von strafrechtlichen Be- stimmungen“ zur Bekämpfung von Stalking. Sie berufen sich nicht unmittelbar auf die hessi- sche Initiative, sondern verweisen allgemein auf die Notwendigkeit, Stalking als Straftatbe- stand zu verankern.Beraten wird im Rechtsausschuss des Bundesrats die Problematik, ob die hessische Formu- lierung den Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes gerecht wird. Um eine möglichst breite Zustimmung in dieser wichtigen Frage des Opferschutzes zu erreichen, können wir diesem Antrag folgen.Erwähnen möchte ich dennoch, dass wir es für parlamentarisch unangemessen halten, dass die Justizministerin sich zu einem vorliegenden Antrag der CDU-Landtagsfraktion, der aus geschäftsordnungsmäßigen Gründen auf die Dezembersitzung vertagt wurde, aber aus Ok- tober 2004 stammt, in einer Pressemitteilung vom 23. November 2004 äußert.Ich kann schon verstehen, Frau Ministerin, dass es aus Ihrer Sicht mehr als ärgerlich ist, dass Sie dieses wichtige Thema nicht selbst aufgegriffen haben. Sie sollten sich aber trotz- dem an die parlamentarischen Gepflogenheiten halten und Ihre Stellungnahme zu einem dem Parlament vorliegenden Sachverhalt in den Beratungen des Hohen Hauses vortragen.