Baugesetzbuch und Landesbauordnung: SSW unterstützt Rauchmelder-Pflicht
Presseinformation Kiel, den 16.12.2004 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 12 Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes und Änderung der Landesbauordnung Drs 15 / 3824Bundesweit kommen jährlich rund 600 Menschen durch Rauchvergiftungen ums Lebenund jährlich gibt es Tausende Verletzte aufgrund von Rauchvergiftungen bei Woh-nungsbränden. 80 % dieser Brände entstehen im Wohnbereich, wovon 70 % der Brändesich nachts zwischen 23 Uhr und 7 Uhr ereignen - also zur „Schlafzeit“. Das Problem ist,dass bei schlafenden Menschen auch der Geruchssinn und die Wahrnehmung „schlafen“gehen und damit ausgeschaltet werden. Daher wird der Rauch nur selten rechtzeitigbemerkt. Rund 90% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durchdie geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid – und schon wenige Lungenfül-lungen Kohlenmonoxid sind tödlich.In Deutschland sind bisher nur 7 % der Haushalte mit Rauchmeldern versorgt – dies isterschreckend wenig angesichts der eben genannten Zahlen. In Ländern wie Schweden 2und England, liegt die Ausstattungsrate von Rauchmeldern hingegen bei etwa 75 %.Dadurch hat sich dort die Anzahl der durch Rauch Getöteten um ca. 40 bis 50 % verrin-gert.Dies sind Tatsachen, die wir bereits aus der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusseszur Rauchmelderpflicht mitnehmen konnten, und sie machen deutlich, wo die Gefahrenbei Wohnungsbränden liegen und wie diesen begegnet werden kann.Der uns vorliegende Gesetzentwurf greift dieses Thema nun auf und soll Abhilfe schaf-fen, indem Wohnungen bis Ende 2009 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werdensollen. Wie ich bereits erwähnt habe, hat es im Innen- und Rechtsausschuss hierzu be-reits eine Anhörung im September diesen Jahres gegeben und alle Anzuhörenden habendie lebensrettenden Vorteile solcher Rauchmelder bestätigt. Kritisch wurde jedoch hin-terfragt, warum dies jetzt per Gesetz geregelt werden muss und dass mehr auf Freiwil-ligkeit gesetzt werden sollte. Hierzu kann ich nur sagen, diese Option hat es bisher gege-ben und sie wurde nur von wenigen genutzt. Dies ist bedauerlich und deshalb steht derSSW dem Gesetzentwurf nunmehr auch positiv gegenüber.Wir wissen, dass Minister Buß in der Anhörung sagte, dass in der Bauministerkonferenzbeschlossen wurde, es den Ländern selbst zu überlassen verpflichtende Regelungen zuRauchmeldern zu treffen. Und ebenso wie in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurde inSchleswig-Holstein aus der Mitte des Parlaments die Initiative zur Änderung der Landes-bauordnung ergriffen. Diesen Schritt begrüßt auch der SSW, denn es war nicht zu erwar-ten, dass dieser Gesetzentwurf aus dem zuständigen Ministerium gekommen wäre. DieGründe hierfür hat Herr Buß bereits in der Anhörung genannt. 3Ich denke, dass wir durchaus mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leben können, dadieser künftig bei Neubauten eine Pflicht vorsieht zum Einbau von Rauchmeldern undbeim bisherigen Bestand eine Übergangsfrist von fünf Jahren einräumt. Dies ist durch-aus ein angemessener Zeitraum, um vorhandene Wohnungen mit Rauchmeldern auszu-rüsten, zumal die Installation von Rauchmeldern – je nach Art und Umfang – sich mitverhältnismäßig geringem Aufwand durchführen lässt.Der zweite Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Nachrüstung von Wasserzählern inWohneinheiten. Was für Neubauten bereits Pflicht ist, soll nun für alle Wohneinheitenbis Ende 2014 gelten, indem diese nachträglich mit Wasserzählern ausgerüstet werdensollen. Hierbei lässt der Gesetzentwurf auch Ausnahmen zu, wenn die Ausrüstung miteinem unangemessenen Aufwand oder ähnlichen verbunden ist. Diese Ausnahmerege-lung begrüßt der SSW, denn auch wir sind der Auffassung, dass eine solche Nachrüstungnicht zu unverhältnismäßigen Kosten führen darf.Das verfolgte Ziel dieser Nachrüstung liegt auf der Hand. Jeder Mieter und Wohnungsei-gentümer bekommt somit die Möglichkeit seinen Wasserverbrauch regulierend zu steu-ern. Dies ist nicht nur im Sinne der Nutzer, es trägt auch dazu bei, verantwortungsvollermit der Ressource Wasser umzugehen.