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16.12.04
12:13 Uhr
SSW

Baugesetzbuch und Landesbauordnung: SSW unterstützt Rauchmelder-Pflicht

Presseinformation
Kiel, den 16.12.2004 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen

TOP 12 Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes
und Änderung der Landesbauordnung Drs 15 / 3824


Bundesweit kommen jährlich rund 600 Menschen durch Rauchvergiftungen ums Leben
und jährlich gibt es Tausende Verletzte aufgrund von Rauchvergiftungen bei Woh-
nungsbränden. 80 % dieser Brände entstehen im Wohnbereich, wovon 70 % der Brände
sich nachts zwischen 23 Uhr und 7 Uhr ereignen - also zur „Schlafzeit“. Das Problem ist,
dass bei schlafenden Menschen auch der Geruchssinn und die Wahrnehmung „schlafen“
gehen und damit ausgeschaltet werden. Daher wird der Rauch nur selten rechtzeitig
bemerkt. Rund 90% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch
die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid – und schon wenige Lungenfül-
lungen Kohlenmonoxid sind tödlich.


In Deutschland sind bisher nur 7 % der Haushalte mit Rauchmeldern versorgt – dies ist
erschreckend wenig angesichts der eben genannten Zahlen. In Ländern wie Schweden 2

und England, liegt die Ausstattungsrate von Rauchmeldern hingegen bei etwa 75 %.
Dadurch hat sich dort die Anzahl der durch Rauch Getöteten um ca. 40 bis 50 % verrin-
gert.
Dies sind Tatsachen, die wir bereits aus der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses
zur Rauchmelderpflicht mitnehmen konnten, und sie machen deutlich, wo die Gefahren
bei Wohnungsbränden liegen und wie diesen begegnet werden kann.


Der uns vorliegende Gesetzentwurf greift dieses Thema nun auf und soll Abhilfe schaf-
fen, indem Wohnungen bis Ende 2009 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden
sollen. Wie ich bereits erwähnt habe, hat es im Innen- und Rechtsausschuss hierzu be-
reits eine Anhörung im September diesen Jahres gegeben und alle Anzuhörenden haben
die lebensrettenden Vorteile solcher Rauchmelder bestätigt. Kritisch wurde jedoch hin-
terfragt, warum dies jetzt per Gesetz geregelt werden muss und dass mehr auf Freiwil-
ligkeit gesetzt werden sollte. Hierzu kann ich nur sagen, diese Option hat es bisher gege-
ben und sie wurde nur von wenigen genutzt. Dies ist bedauerlich und deshalb steht der
SSW dem Gesetzentwurf nunmehr auch positiv gegenüber.


Wir wissen, dass Minister Buß in der Anhörung sagte, dass in der Bauministerkonferenz
beschlossen wurde, es den Ländern selbst zu überlassen verpflichtende Regelungen zu
Rauchmeldern zu treffen. Und ebenso wie in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurde in
Schleswig-Holstein aus der Mitte des Parlaments die Initiative zur Änderung der Landes-
bauordnung ergriffen. Diesen Schritt begrüßt auch der SSW, denn es war nicht zu erwar-
ten, dass dieser Gesetzentwurf aus dem zuständigen Ministerium gekommen wäre. Die
Gründe hierfür hat Herr Buß bereits in der Anhörung genannt. 3

Ich denke, dass wir durchaus mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leben können, da
dieser künftig bei Neubauten eine Pflicht vorsieht zum Einbau von Rauchmeldern und
beim bisherigen Bestand eine Übergangsfrist von fünf Jahren einräumt. Dies ist durch-
aus ein angemessener Zeitraum, um vorhandene Wohnungen mit Rauchmeldern auszu-
rüsten, zumal die Installation von Rauchmeldern – je nach Art und Umfang – sich mit
verhältnismäßig geringem Aufwand durchführen lässt.


Der zweite Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Nachrüstung von Wasserzählern in
Wohneinheiten. Was für Neubauten bereits Pflicht ist, soll nun für alle Wohneinheiten
bis Ende 2014 gelten, indem diese nachträglich mit Wasserzählern ausgerüstet werden
sollen. Hierbei lässt der Gesetzentwurf auch Ausnahmen zu, wenn die Ausrüstung mit
einem unangemessenen Aufwand oder ähnlichen verbunden ist. Diese Ausnahmerege-
lung begrüßt der SSW, denn auch wir sind der Auffassung, dass eine solche Nachrüstung
nicht zu unverhältnismäßigen Kosten führen darf.
Das verfolgte Ziel dieser Nachrüstung liegt auf der Hand. Jeder Mieter und Wohnungsei-
gentümer bekommt somit die Möglichkeit seinen Wasserverbrauch regulierend zu steu-
ern. Dies ist nicht nur im Sinne der Nutzer, es trägt auch dazu bei, verantwortungsvoller
mit der Ressource Wasser umzugehen.