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15.12.04
17:41 Uhr
SPD

Ingrid Franzen zu TOP 16: Anhörung hätte Akzeptanz der Änderung erhöht

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 15.12.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 16 - Staatsvertrag über ein Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große juristische Staatsprüfung

Ingrid Franzen:

Anhörung hätte Akzeptanz der Änderung erhöht

In seiner Sitzung im August 2004 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Juris- tenausbildungsgesetz in 2. Lesung mit großer Mehrheit (bei Enthaltung der CDU) ver- abschiedet. Heute geht es nun um die gesetzliche Grundlage für die Änderung des Staatsvertrages der Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen über ein Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung. Ganz genau ist die Bezeichnung noch umständlicher, ich verweise auf die Drucksache 15/3718 (neu).

Die Zusammenarbeit der drei genannten norddeutschen Bundesländer hat hier bereits jahrzehntelang Tradition. Das ist vorbildlich und kann deshalb heute auch öffentlich ge- lobt werden. Andere Bereiche der Landes- und Hochschulpolitik lernen hier erst lang- sam laufen!

Die Anpassung des Staatsvertrages an das Bundesrahmengesetz zur Juristenausbil- dung, das bereits am 1.Juli 2003 in Kraft trat, ist sachlich geboten und unumgänglich. Ich beziehe mich wegen der Einzelheiten auf die Ausführungen der Frau Justizministe- rin Lütkes.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die Novellierung ist aber auch als Chance zu weiteren Änderungen genutzt worden. Dafür habe ich grundsätzlich Verständnis, zumal der gültige Staatsvertrag aus dem Jahr 1972 stammt. Meines Erachtens hätte es allerdings dem Gesamtpaket nicht ge- schadet, sondern seine Akzeptanz erhöht, wenn im parlamentarischen Verfahren zwi- schen 1. und 2. Lesung eine Diskussion und eventuell auch zumindest eine schriftliche Anhörung möglich gewesen wäre. Aber bei einem geplanten Ablauf: Mittwoch 1. Le- sung, Freitag 2.Lesung, ist das eher illusorisch. So sind wir Parlamentarier auf punktu- elle Kritik aus den Reihen der Betroffenen angewiesen.

Einen Punkt möchte ich hier kritisch ansprechen: Durch die neue Prüfungsordnung wird die Gewichtung der schriftlichen Prüfung deutlich zulasten der mündlichen Prü- fung verändert. Da frage ich mich, warum? Entspricht das wirklich dem Anforderungs- profil von Juristinnen und Juristen, und zwar egal, ob sie als Richter, Anwälte oder in anderen Berufen tätig sind?

Meine Erfahrung aus über 20jähriger Tätigkeit innerhalb der Justiz sagt mir: In kaum einem anderen Beruf ist der mündliche Vortag von so großer, manchmal sogar ent- scheidender Bedeutung. Auch spontane Erwiderungen, Talente als Moderator und Vermittler der Parteieninteressen setzen auf die Flexibilität des Sprachvermögens, auf die Überzeugungskraft künftiger Juristinnen und Juristen.

Ich weiß, dass dieser Punkt auch in anderen Bundesländern kritisch bewertet wurde, sogar eine baldige Änderung des Staatsvertrages für nötig gehalten wurde. Nun wird es bei Staatsverträgen aus übergeordneten Gründen wie so oft kaum möglich sein, Details in Ruhe zu beraten und zu ändern. Schließlich haben ja alle drei Bundesländer schon unterzeichnet. Das empfehle ich meiner SPD-Fraktion denn auch – zähneknirschend – zu tun.