Wolfgang Kubicki zum Staatsvertrag über die Große Juristische Staatsprüfung
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 404/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, den 15. Dezember 2004 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLJustiz/Ausbildung www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki zum Staatsvertrag über die Große Juristische Staatsprüfung In seinem Redebeitrag zu TOP 16 (Staatsvertrag über ein gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung) erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:„Es ist langsam schon nicht mehr erstaunlich, sondern geradezu unerträglich, wie die Landesregierung mit diesem Parlament umgeht. Wir hetzen momentan Verfassungsänderungen, Gesetzentwürfe und insbesondere Staatsverträge in einer solchen zeitlichen Kürze durch dieses Haus, dass von einem geordneten Verfahren nicht mehr die Rede sein kann.Hatten wir zumindest für den 8. Rundfunkänderungsstaatvertrag noch zwei Landtagstagungen Zeit, so soll dieser Staatsvertrag mit Änderungen zur Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung in einer Tagung mit zwei Lesungen durchgepaukt werden.Die Durchführung von Anhörungen wird nicht mehr möglich sein und das bei einer Thematik, die immerhin den juristischen Nachwuchs in diesem Land unmittelbar betrifft, aber auch die Anwaltskanzleien vor dem Hintergrund, dass in diesem Staatsvertrag die Rechtsanwaltspflichtstation auf neun Monate verlängert wird.Wir sind es langsam leid und halten es für unerträglich, dass das Parlament in Fragen von Staatsverträgen nur noch als Formalie wahrgenommen wird.Wie kann es anders sein, dass erst am 19. November ein Staatsvertrag von drei Landesregierungen unterzeichnet wird und ein in Kraft Treten der neuen Regelungen für den 01.01.2005 als Ziel vereinbart wird?Ich gestehe der Justizministerin durchaus zu, dass sie nach Abschluss der Verhandlungen am 19. November mit Schreiben vom 24. November denChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Innen- und Rechtsausschuss unverzüglich informiert hat. Aber auch Frau Lütkes wird einsehen, dass eine gewissenhafte inhaltliche Befassung des Parlaments mit einem Gesetz – und um ein solches handelt es sich hier – innerhalb eines so kurzen Zeitraumes nicht möglich ist.Allein schon aus diesem Grund werden wir diesem Staatsvertrag nicht zustimmen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist der Souverän unseres Landes, das ist nicht die Landesregierung.Im vorliegenden Staatsvertrag sollen neben der Verlängerung der Pflichtstation von Referendaren bei Rechtsanwälten auch die Anforderungen an das Bestehen des Zweiten Staatsexamens – nun Große Juristische Staatsprüfung genannt – angehoben werden. Es soll darüber hinaus der Zeitraum enger gestaltet werden, in denen die schriftlichen Prüfungsleistungen durch die Rechtsreferendare erbracht werden sollen.Dies sind alles Punkte, die wir prinzipiell mit tragen könnten. Darüber lassen wir auch gerne mit uns reden. Nur die Zeit, darüber noch ausreichend reden zu können, die wollen wir uns auch nehmen.Schriftliche Anhörungen bringen ja so manches mal wertvolle Erkenntnisse. Auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zum Juristenausbildungsgesetz haben wir schließlich noch einige wichtige Hinweise aus der Praxis bekommen, die dann noch in das Gesetz eingearbeitet werden konnten.Nun habe ich es schon bei der Debatte um den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesagt, dass man Staatsverträge entweder beschließen kann oder man läßt es.Dennoch machen wir dieses Hoppla-Hopp-Verfahren nicht weiter mit. Wir halten es da wie die Kollegin Fröhlich. Sie kritisierte in der Sitzung des Innen- und Rechsausschusses vom 24. November die „Erpressungssituation“ in der sich Parlamentarier bei Staatsverträgen befänden und erklärte, beim 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag würden die Grünen noch einmal zustimmen. Beim nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sei dann Schluss.Liebe Kollegin Fröhlich,der nächste Staatsvertrag liegt vor. Er stammt von ihrer eigenen Ministerin. Er lässt uns noch weniger Zeit. Wir dürfen gespannt darauf sein, ob ihre Ankündigung erneut nur eine Worthülse war oder auch ob sie diesen endlich auch einmal Taten folgen lassen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/