Bürgerbeauftragte kritisiert Aufbau und mangelnde Klarheit der Bescheide
149/2004 Kiel, 15. Dezember 2004Hartz IV: Erste Bescheide über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch IIBürgerbeauftragte kritisiert Aufbau und mangelnde Klarheit der BescheideKiel (SHL) – Seit Mitte dieses Jahres wird die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels verstärkt von Bürgerinnen und Bürgern um Rat, Hilfe und Unterstützung im Rahmen der neuen Gesetzgebung SGB II gebeten. Nunmehr sind ihr bei der Bearbeitung der Bürgeranliegen die ersten Bescheide der Arbeitsgemeinschaften zugegangen.Die Rat suchenden Bürgerinnen und Bürger beklagen die fehlende Nachvollziehbarkeit und Unklarheit der Bescheide. „Nach Durchsicht und Prüfung muss ich zum Teil erhebli- che Mängel feststellen“, betonte Birgit Wille-Handels heute in Kiel. Folgende Mängel kritisiert die Bürgerbeauftragte: 1. Die Bescheide geben nur das Ergebnis der internen Berechnung der Arbeits- agentur wieder. Eine detaillierte Aufschlüsselung und nachvollziehbare Berech- nung fehlt. Insbesondere bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft und der Anrechnung von Einkünften ist eine detaillierte und differenzierte Berechnung zwingend notwendig, die offen gelegt werden sollte. 2. Alle vorliegenden Bescheide enthalten keine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit fehlt den Bürgerinnen und Bürgern die generelle Information, dass ein Widerspruch eingelegt werden kann und die wesentliche Information, an welche Stelle dieser Widerspruch zu richten ist. 3. Eine Kontaktaufnahme mit den jeweils zuständigen Arbeitsgemeinschaften zur Klärung und Beratung ist nach den derzeit vorliegenden Information nicht oder nur beschränkt möglich. So ist z. B. aus den Bewilligungsbescheiden zwar der Sachbearbeiter ersichtlich, eine telefonische Kontaktaufnahme aufgrund man- gelnder Angaben nicht möglich.„Ich fordere die Bundesagentur dringend auf, schnellstmöglich aussagekräftige und für den Bürger und die Bürgerin nachvollziehbare Bescheide mit transparenten Berechnun- gen zu fertigen“, sagte die Bürgerbeauftragte. „Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht und die Bundesanstalt die Pflicht zur umfassenden Information über die Anwen- dung der neuen gesetzlichen Regelungen.“ Gleichzeitig muss eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Mitarbeiterin und dem zu- ständigen Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft möglich sein und sichergestellt werden. „Nur so können Probleme geklärt, Sachverhalte richtig bewertet und Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert und beraten werden“, so die Bürgerbeauftragte.