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10.12.04
14:07 Uhr
CDU

Klaus Schlie und Roland Gewalt: Mehr Sicherheit im Strafvollzug und im Maßregelvollzug

Nr. 569/04 10. Dezember 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Justizpolitik Klaus Schlie und Roland Gewalt: Mehr Sicherheit im Strafvollzug und im Maßregelvollzug Der Schutz der Bürger muss Vorrang vor Resozialisierung und Therapie haben
Anlässlich der innenpolitischen Sprechertagung der CDU/CSU in Norderstedt erklär- ten der Vorsitzende der Konferenz der innenpolitische Sprecher von CDU/CSU, Roland Gewalt, MdB, sowie der stellvertretende Vorsitzende der CDU- Landtagsfraktion, Klaus Schlie, MdL:
Der Fall Bogner aus der JVA Lübeck ist leider kein Einzelfall in Deutschland. Immer wieder ist es in der Vergangenheit zu spektakulären Fluchten gekommen, die drama- tische Folgen nach sich zogen. Besonders betroffen waren hier auch psychiatrische Kliniken, aus denen gemeingefährliche Insassen entweichen konnten. Zu erinnern ist an die Fälle Schmökel in Brandenburg oder Pikos in Berlin. Hier zeigte sich, dass psychisch Kranke oft ebenso gefährlich sind wie schuldfähige Strafgefangene.
Die Reaktionen von Verantwortlichen aus der Justiz und dem Gesundheitswesen auf solche Fluchten sind für die Mitglieder der Innensprecherkonferenz von CDU und CSU höchst unbefriedigend. Resozialisierungsmaßnahmen würden auch immer ein Sicherheitsrisiko in sich bergen; Psychiatrische Krankenhäuser könnten nicht den gleichen Sicherheitsstandard wie ein Gefängnis bieten. Diese Auffassungen sind für die Bürger zu Recht inakzeptabel. Sicherheit muss im Zweifel der Resozialisierung und Therapie vorgehen. Das heißt auch, dass Resozialisierung oder Therapie, dort wo dem Täter eine erhebliche Gefährlichkeit attestiert wird, nur in engen Grenzen stattfinden kann, um den Schutz der Bürger hinreichend gewährleisten zu können.
Das bedeutet konkret: Im Strafvollzug muss jede Resozialisierungsmaßnahme unter- bleiben, welche die Flucht oder Gewaltanwendung durch einen gefährlichen Strafge- fangenen, wie im Fall Bogner geschehen, begünstigen kann.
Bedenklich ist insoweit der Grundsatz im geltenden Strafvollzugsrecht, dass Resozia- lisierung Priorität vor dem Sicherheitsbedürfnis hat. Es ist eingehend zu untersuchen, ob die Anwendung dieses Grundsatzes spektakuläre Fluchten, wie die des Gefange- nen Bogner, begünstigt. Als ultima ratio muss auch eine Änderung des Strafvollzugs- gesetzes in Betracht gezogen werden.
In psychiatrischen Kliniken müssen gefährliche schuldunfähige Täter auch von ge- schultem Sicherheitspersonal bewacht werden. Das medizinische Personal ist hiermit vielfach überfordert. Die forensischen Abteilungen von Kliniken, wo solche gemeinge- fährlichen Patienten untergebracht werden, müssen einen ähnlich hohen Sicher- heitsstandard wie eine Strafvollzugsanstalt haben. Die Schuldunfähigkeit eines Tä- ters mindert regelmäßig nicht seine Gefährlichkeit.
Anders als im Strafvollzugsrecht ist bei der Sicherungsverwahrung und bei der Un- terbringung in der Psychiatrie der Sicherheitsaspekt im Grundsatz hinreichend be- rücksichtigt. Im Landesrecht, das die psychiatrische Unterbringung im Einzelnen re- gelt, und in der Praxis ist jedoch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung stärker Rechnung zu tragen als dies bislang vielfach der Fall ist.