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12.11.04
16:14 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur UN-Anti-Folter-Konvention

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 – UN-Anti-Folter-Konvention Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 380.04 / 12.11.2004

Folter ächten und bekämpfen – Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention vorantreiben
Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Folter ist die Bestrafung der TäterInnen. Nicht minder wichtig sind aber auch nationale Präventionsmechanismen, insbesondere die Gewährleistung regelmäßiger und unabhängiger Kontrollen. Mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention, das die UN-Generalversammlung in Dezember 2002 ange- nommen hat, soll präventiv der Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung ver- bessert werden.
Dies soll geschehen, indem regelmäßig Besuche bei Menschen gemacht werden, denen die Freiheit entzogen ist. Zentrales Instrument ist dabei ein Ausschuss, das „Commitee for the prevention of torture“, der in den Mitgliedstaaten durch regelmäßige Besuche die Lage der Menschen überprüft. Eines konkreten Vorwurfs bedarf es dazu nicht. Ziel der Kontrollen ist es, Verbesserungen für die Ausgestaltung von Einrichtungen und die Tätig- keit und Ausbildung des Personals vorzuschlagen.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention liegt seit Anfang 2003 zur Unter- zeichnung vor. Es tritt in Kraft, wenn 20 Staaten es ratifizieren. Bis heute wurde es von 29 Staaten unterzeichnet und von fünf Staaten ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutsch- land zählt noch nicht dazu. Hintergrund des in Deutschland bislang eher zögerlich verlau- fenden Verfahrens ist vor allem, dass auf Grund der Zuständigkeiten nach dem Grund- gesetz bereits im Vorfeld ein erheblicher Abstimmungsbedarf von Bund und Ländern be- steht.
1/2 Der Bund ist auf Grund der Zuständigkeiten der Länder für die zu kontrollierenden Ein- richtungen, vor allem für den Bereich der Polizei und des Strafvollzugs, auf eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ländern angewiesen, was die Ausgestaltung der notwendigen Präventionsmechanismen anbelangt. Die Innenministerkonferenz hat jedoch im Juli 2004 ihren Willen zum Ausdruck gebracht, das Verfahren zur Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zügig zu betreiben.
Im Einklang mit der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte sollten nunmehr alle Anstrengungen unternommen werden, damit eine rasche Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter- Konvention erfolgen kann. Deutschland gehört auf internationaler Ebene zu den wesentlichen Unterstützern und Promotoren von vertraglichen Regelungen zur Sicherung von Menschenrechten.
Es darf nicht unterschätzt werden, dass eine zögerliche Haltung Deutschlands, was die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention anbelangt, ein über- zeugendes Eintreten gegen Folter auf internationaler Ebene gefährden kann. Die Bun- desrepublik Deutschland sollte daher beispielhaft vorgehen und dazu beitragen, dass das Zusatzprotokoll bald in Kraft treten kann.
Für alle in der Bundesrepublik Deutschland praktisch betroffenen Bereiche muss erwo- gen werden, wie eine den Anforderungen des Zusatzprotokolls entsprechende Kontrolle gewährleistet werden kann. Betroffen sind psychiatrische Einrichtungen, der Strafvollzug, Polizei und Bundesgrenzschutz, Abschiebungshafteinrichtungen, gegebenenfalls vor- handene Einrichtungen zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und schließlich auch Pflege- und Altenheime. Das Bewusstsein dafür, dass Menschen auch in Heimen einer erhöhten Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausge- setzt sind, ist noch nicht ausreichend verbreitet.
Zudem wird nicht erkannt, dass der Anwendungsbereich des Zusatzprotokolls diesen Be- reich mit erfasst. Auch hier werden Personen untergebracht, denen die Freiheit aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung entzogen ist. Zudem kann Personen, die sich bereits in einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhalten, durch mechanische Vorrichtun- gen, Medikamente oder auf andere Weise die Freiheit entzogen werden.
Ebenso wichtig wie die Unterzeichnung und Ratifikation ist, dass ein Prozess initiiert wird, um einen effektiven nationalen Besuchsmechanismus auszugestalten. Bestehende Kontrollmechanismen können dabei aufgegriffen und mit den Kriterien des UN- Zusatzprotokolls abgeglichen werden. Dazu sollten frühzeitig die betroffenen Berufsver- bände und die in diesem Bereich engagierten Nichtregierungsorganisationen eingebun- den werden.

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