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12.11.04
16:01 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Keine Relativierung oder Einschränkung des Folterverbots!

Nr. 536/04 12. November 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Innenpolitik TOP 26 Klaus Schlie: Keine Relativierung oder Einschränkung des Folterverbots!
Die UN-Anti-Folter Konvention bezeichnet als Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes große körperli- che oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
Das Prinzip der staatlichen Verantwortung liegt allen wichtigen Menschenrechtskon- ventionen zugrunde. Es verpflichtet den Staat, dafür Sorge zu tragen, dass ein Ver- stoß gegen das Folterverbot verhindert, aufgeklärt und bestraft wird.
Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Folter ist die Bestrafung der Täter. Nicht weniger wichtig sind aber auch nationale Präventionsmechanismen, insbesondere die Gewährleistung regelmäßiger und unabhängiger Kontrollen.
Mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention, das die UN- Generalversammlung im Dezember 2002 angenommen hat, soll präventiv der Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung verbessert werden, indem regelmäßig Be- suche bei Menschen gemacht werden, denen die Freiheit entzogen ist.
Deutschland hat das Zusatzprotokoll bislang nicht unterzeichnet, weil aufgrund der Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz zwischen dem Bund und den Ländern ein erheblicher Abstimmungsbedarf besteht. Die zu kontrollierenden Einrichtungen für den Bereich der Polizei und des Strafvollzugs liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder.
Es ist deshalb sicher richtig, dass wir uns auch in Form einer Resolution mit der UN- Anti-Folter-Konvention beschäftigen und als Parlament unsere Auffassung dazu be- kunden. Wir werden dem vorliegenden Antrag deswegen auch zustimmen.
Folgendes möchte ich allerdings betonen: Wir haben in Deutschland gerade im Strafvollzug und in den Heimen – gleich ob in den staatlichen, halbstaatlichen oder vom Staat initiierten Einrichtungen – schon jetzt Beiräte, Kommissionen und Kon- trollmechanismen, die vollkommen selbständig und unabhängig die Einrichtungen überprüfen können. Hierbei möchte ich ausdrücklich auch den Petiti- onsausschuss des Landtags nennen.
Diese Gremien schreiten dann ein, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt oder eine solche Behandlung festgestellt wird – das ist noch lange keine Folter, um dies klarzustellen – diese Gremien vertreten die Rechte jedes Einzelnen gegenüber der Institution, in der diese Person untergebracht ist.
Im Fokus des öffentlichen Interesses steht in diesem Zusammenhang natürlich auch die Polizei. Unsere Polizei, davon bin ich überzeugt, handelt rechtsstaatlich einwand- frei. Wenn es untersuchungswürdige Vorfälle gegeben hat, so sind diese stets vor- behaltlos ermittelt worden.
Eines möchte ich auch klar zum Ausdruck bringen: Für uns als CDU gilt, dass unsere staatlichen Institutionen oder diejenigen, die dort als Beamte oder Angestellte tätig sind, nicht mit einem pauschalen Verdacht belegt werden dürfen. Sie erfüllen ihre Pflicht im rechtsstaatlichen Sinn. Es ist allerdings ebenfalls zu betonen, dass die Or- gane, die das staatliche Gewaltmonopol ausüben, sich auch einer besonderen Kon- trolle der Öffentlichkeit unterziehen müssen.
Minister Buß hat in einer Pressemitteilung vom 18. Oktober diesen Jahres gesagt – ich zitiere: „Unser Rechtsstaat hat zahlreiche Kontrollmöglichkeiten und ist in der La- ge, schnell und mit der gebotenen Gründlichkeit und Objektivität zu reagieren.“
Er hat Recht und genau darum hat die Innenministerkonferenz auf ihrer Tagung am 8. Juli 2004 hier in Kiel auf eine zügige Unterzeichnung und Ratifizierung der Kon- vention gedrängt. Gleichzeitig haben die B-Länder aber darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung der Konvention soweit dies möglich ist, keine neuen Kontrollgremien geschaffen werden müssen.
Ich betone abschließend nochmals: Es gibt für uns keine Relativierung oder Ein- schränkung des Folterverbots.
Wir stimmen dem vorliegenden Antrag zu.