Wolfgang Kubicki zum Polizeiorganisationsgesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 376/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 12. November 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLInnen/ Polizeiorganisationsgesetz www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki zum Polizeiorganisationsgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 6 (Polizeiorganisationsgesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:„Wir hätten gerne mit dem Innenminister gemeinsam heute den vorliegenden Gesetzentwurf über die Organisation der Polizei verabschiedet. Das ist aber nicht möglich.Niemand bedauert das mehr als wir, aber wir denken, dass noch nicht alle Fragen geklärt bzw. Antworten gegeben worden sind, um hier einvernehmlich diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Der Innenminister persönlich hat im Innen- und Rechtsausschuss die Reformkommission III, an deren Ende dieser Gesetzentwurf stand, als umfassenste Organisationsreform der Landespolizei in der Geschichte des Landes dargestellt.Das verpflichtet den Minister aber aus unserer Sicht auch, alle Fragen und Zweifel, die sich im Verlauf des Verfahrens gestellt haben, erschöpfend zu beantworten. Dies ist aber nicht geschehen. Ich komme darauf noch einmal zurück.Wir verstehen auch die Eile nicht, dieses Gesetz hier und heute zu beschließen, es sei denn, der fiskalische Druck zwingt den Innenminister in dieser Tagung zu handeln. Das soll er dann aber auch so sagen.Das tut er aber nicht, denn das wäre das Eingeständnis, dass finanzielle Interessen vorrangig und polizeiliche Interessen nachrangig für diese Polizeireform gewesen sind.Dass diese Vermutung dennoch nicht ganz abwegig ist, dafür sprechen auch entsprechende Aussagen aus Polizeikreisen in den Stellungnahmen zum Polizeiorganisationsgesetz (POG). So schreibt die Gewerkschaft der Polizei, „dass der Personal- und Zeitaufwand gelegentlich unter einen starken DruckChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 gestellt wurde, um politisch benötigte Ergebnisse zu früheren als geplanten Zeitpunkten vorzulegen.“ (Umdruck 15/4847)Ein solcher Zeitdruck lässt natürlich auch an der Solidität des Ergebnisses zweifeln.Ich sage es deutlich, Herr Innenminister, wir haben Zweifel, dass nach Umsetzung des POG wirklich die versprochenen 120 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten netto für den operativen Dienst zur Verfügung stehen werden. Wir haben selbst dann an dieser Aussage Zweifel, wenn sich durch das POG tatsächlich ein rechnerischer personeller Überhang von 120 Stellen ergäbe.Um eine ehrliche Antwort geben zu können, müssen wir den Personalhaushalt der Polizei insgesamt mit heranziehen. Es nützt den Beamtinnen und Beamten der Polizei nämlich herzlich wenig, wenn praktisch buchhalterisch 120 Stellen für den operativen Dienst auf der einen Seite freigeschaufelt werden und dafür in einem anderen Bereich wieder wegfallen.Ich habe es Ihnen schon einmal persönlich geschrieben aber ich wiederhole es heute gerne noch einmal:Der Minister hat es uns und den Polizeibeamtinnen und –beamten vor Ort nicht erklären können, ob und wie er die Einsparvorgaben des Finanzministers und die Tariferhöhungen sowohl für das Jahr 2004 als auch für 2005 im gedeckelten Personalhaushalt der Polizei erwirtschaften will.Ich habe dieses Problem bereits in der ersten Lesung des Gesetzes im Juni angesprochen.Die Gewerkschaft der Polizei hat dieses Problem aufgeworfen und ich habe den Minister in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses noch einmal auf dieses Problem aufmerksam gemacht.Wir haben Ihnen vorgerechnet, dass allein die Erfüllung dieser Vorgaben in 2004 einen rechnerischen Gegenwert von 120 Stellen der Besoldungsgruppe A 9 und in 2005 ca. 140 Stellen A 9 ausmacht – insgesamt also 260 Stellen.Das Innenministerium hat auf diesen Vorhalt auch reagiert, aber nicht geantwortet. In der Bewertung der Stellungnahmen zum POG-Entwurf – Umdruck 15/5018 – äußerte sich das Ministerium auf die Stellungnahme der GdP zu dieser Frage kurz und knapp wie folgt:Diese Frage hat keinen Bezug zum Projektauftrag.Als ich dieses Problem im Rahmen der Ausschusssitzung am 21.10.2004 erneut aufwarf, verwies mich der Minister hinsichtlich einer Antwort auf seine geplante Pressekonferenz in der darauf folgenden Woche.Nun halte ich es persönlich bereits für ein merkwürdiges Parlamentsverständnis, wenn zuerst die Presse und dann die Abgeordneten Antworten auf ihre Fragen bekommen, aber ich hätte mich zumindest darüber gefreut, wenn es überhaupt eine Antwort gegeben hätte.Aber auch auf der besagten Pressekonferenz gab es keine Auskunft darüber, wie sich denn nun die Tariferhöhungen und Einsparvorgaben auf den Personalhaushalt und die Stellensituation bei der Polizei konkret auswirken werden. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3Solange sich der Innenminister hier um eine klare Aussage herumwindet, täuscht er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei mit der Behauptung, es kämen dem operativen Dienst 120 zusätzliche Stellen netto durch das POG zugute.Das werde ich den Polizeibeamtinnen und –beamten auch weiter so erklären.Wir haben Zweifel, dass das von Ihnen favorisierte Modell mit einem Landespolizeiamt und acht Polizeidirektionen wirklich die optimale Struktur darstellt.In der Diskussion war unter anderem auch das sogenannte 13+1 Modell, welches sich in Polizeikreisen größerer Beliebtheit erfreute. Das Innenministerium hatte aus meiner Sicht ziemlich oberflächlich aber doch in der Kürze schlüssig dargestellt, dass es bei diesem Modell zu einem personellen Mehrbedarf von zwanzig Stellen gegenüber seinem Modell kommen würde.Zumindest den Kollegen Schlie und mich erreichte dann aber ein Papier aus dem Innenministerium, welches den Personalaufwand beider Modelle als gleich einstufte.Auf die Bitte, uns doch seine Berechnungen vorzulegen, schrieb der Innenminister, dass eine ausführliche Darstellung der einzelnen Berechnungsschritte aufgrund des Umfangs der Materie nicht möglich sei.Das ist schon etwas lapidar für die umfassenste Reform der Landesgeschichte. Zu lapidar.Darüber hinaus führt das 8+1-Modell zu Überschneidungen von Zuständigkeiten der Polizeidirektionen mit den Landgerichtsbezirken. So bemängelte die Gewerkschaft der Polizei die unsystematische Aufstellung der Bereiche Segeberg/ Pinneberg.Sowohl das Justizministerium als auch das Innenministerium haben übereinstimmend festgestellt, dass es durch das sogenannte 8+1 Modell nicht zu Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörden und Polizei bei der neuen Aufstellung des Bereiches Segeberg kommen wird.Unter anderem schreibt das Innenministerium hierzu: Die räumliche Trennung vom Leitstellen-Standort Elmshorn ist unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten (z.B. Digitalfunk) unproblematisch.Nur nebenbei bemerkt gibt es diesen Digitalfunk dort aber nicht. Dort gibt es noch den real existierenden Analogfunk.Wir teilen im Gegensatz zu den ministerialen Stellungnahmen sehr wohl die Befürchtungen der Praktiker vor Ort - seien sie aus dem Justizbereich oder von der Polizei. Die kommen zu einem ganz anderen Ergebnis. Diese behaupten, es wird zu erheblichen Abstimmungsproblemen kommen.Insofern stellt sich weiterhin die Frage, ob die Aufstellung des Bereiches Segeberg so wirklich günstig ist.Die Fortentwicklung der Zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei ist zwar nicht unmittelbarer Bestandteil des Gesetzentwurfes. Sie war aber sehr wohl Gegenstand der Diskussionen um das Polizeiorganisationsgesetz.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Ich sage, dass die Diskussion um die Zweigeteilte Laufbahn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur schleswig-holsteinischen Richtlinie über das Laufbahnverlaufsmodell erst richtig in Fahrt kommen wird.Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich just an dem Tag die Richtlinie des Landes zum Laufbahnverlaufsmodell als verfassungswidrig gekippt, an dem der Innenminister in seiner Abschiedsbilanz die 590 Beförderungen im Polizeibereich aussprach.Es ist nun nicht mehr zulässig, Beförderungen durchzuführen, wenn dabei unter anderem eine bestimmte Wartezeit auf eine Stelle als Kriterium berücksichtigt wird.Das ist zwar richtig so, kann aber zur traurigen Konsequenz führen, dass Polizeibeamte im mittleren Dienst mit der Besoldungsstufe A 8 in den Ruhestand verabschiedet werden.Diesen Beamtinnen und Beamten kann auch die zweigeteilte Laufbahn nicht mehr helfen. Ihre Umsetzung kann aber sehr wohl verhindern, dass es künftig zu solchen Fällen kommt.Die FDP wird die Zweigeteilte Laufbahn umsetzen.Dabei geht es um mehr als bloß um eine bessere Besoldung. Es geht um die über einen feuchten Händedruck hinausgehende Anerkennung eines Berufes, in dem sich Menschen für die Sicherheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger täglich in Gefahr begeben.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/