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11.11.04
12:09 Uhr
CDU

Klaus Schlie: CDU gegen Änderung der Landesverfassung

Nr. 528/04 11. November 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 18 Klaus Schlie: CDU gegen Änderung der Landesverfassung
Zitat: „Die Auswahl und Normierung weiterer Staatsziele muss sorgfältig und behut- sam erfolgen. So sollte einerseits deutlich gemacht werden, dass das Land wichtige Belange seiner Menschen erkennt und sie ernst nimmt, andererseits aber nicht unre- alistische Erwartungen weckt. Bei der Aufnahme neuer Staatsziele muss besonders darauf Bedacht genommen werden, das nicht der Anschein von Beliebigkeit entsteht oder Konkurrenzen auftreten, die zu einer Entwertung der Staatsziele führen könn- ten.
Die Bürgerinnen und Bürger können wegen des objektiven Regelungsgehaltes von Staatszielen und ihrer Bindungswirkung nur gegenüber der Staatsgewalt aus Staats- zielbestimmungen keine subjektiven, einklagbaren Rechte ableiten.“ Zitatende.
Soweit die Stellungnahmen der Landesregierung zur Aufnahme von Staatszielbe- stimmungen in die Landesverfassung aus dem Jahr 1997. Abschließender Satz aus der Stellungnahme des Innenministers vom 17. 7. 1997: „Die Landesregierung nimmt daher diesbezüglich eine zurückhaltende Haltung ein.“
Diese Erkenntnis war damals so richtig, wie sie heute richtig ist.
Die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in die Landesverfassung muss des- halb mit äußerster Sorgfalt durchgeführt werden. Es kann nicht darum gehen, den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes in der Landesverfassung neu zu definieren oder zu überbieten. Staatszielbestimmungen müssen sich aus einer eigenen Zustän- digkeit des Landes aufgrund des föderativen Staatsaufbaus oder aus einem landes- typischen Merkmal heraus ergeben. Vor diesem Hintergrund sehen wir über die bis- her erfolgten Regelungen hinaus keine Notwendigkeit zur Erweiterung der Staats- zielbestimmungen in unserer Landesverfassung.
Es wäre unangemessen und auch der Sache nicht dienlich, wenn wir als Landesge- setzgeber durch die Aufnahme weiterer Staatszielbestimmungen den Eindruck erwe- cken würden, dass das Land den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes in seiner Verfassung wiederholen müsste oder dass wir durch die Formulierung weiterer Programmsätze eventuell ableitend daraus weitere landesge- setzgeberische Kompetenz hätten – dies ist mitnichten der Fall.
Wozu neue Staatszielbestimmungen, um soziale Minderheiten, Menschen mit Behin- derungen, Pflegebedürftige oder Kinder und Jugendliche plakativ in ihren Rechten zu schützen und diese Gruppen zu fördern? Wichtiger wäre im Interesse der Beteiligten eine aktive Politik für diese Gruppen. Dazu sind sie als Mehrheitsfraktionen, dazu ist diese rot-grüne Landesregierung aber nicht in der Lage, weil sie unser Land in den finanziellen Ruin gewirtschaftet haben – es gibt doch gar keine finanziellen Hand- lungsspielräume mehr, um zu fördern.
Nein, es wird - solange Sie die Regierungsverantwortung haben - keine Förderung dieser Gruppen geben können, weil sie alle freien Finanzierungsspielräume vernich- tet haben. Was sie vorhaben ist ein grandioses Ablenkungsmanöver. Geld zum För- dern gibt es nicht – aber wir schreiben den Anspruch der Förderung mal in die Lan- desverfassung.
Auch der ständig von den rot-grünen Fraktionen wieder in die Diskussion gebrachte Einrichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichts werden wir am Ende dieser Legislaturperiode mit Sicherheit nicht zustimmen.
Bisher sprachen gewichtige Gründe gegen die Einrichtung eines eigenen Landesver- fassungsgerichts. Eine neue Institution ist kein Beitrag zu einer Verschlankung des Staates. Es gibt kein Manko im Bereich der Verfassungsrechtssprechung – das Bun- desverfassungsgericht hat bisher alle notwendigen Entscheidungen getroffen. Auch die geringe Zahl der Verfassungsstreitigkeiten in Schleswig-Holstein lässt die Not- wendigkeit eines eigenen Landesverfassungsgericht nicht erkennen.
Andererseits müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass alle Länder der Bundes- republik Deutschland – einschließlich der neuen – über eine solche Institution verfü- gen. Die CDU-Fraktion sieht durchaus die Möglichkeit, diese Frage in der nächsten Legislaturperiode sachgerecht zu lösen. Ein Schnellschuss am Ende dieser Legisla- turperiode ist weder sachdienlich noch erforderlich.
Lassen Sie mich abschließend nochmals deutlich machen: Die CDU wird in dieser Legislaturperiode keiner Änderung der Landesverfassung mehr zustimmen.