SGB II: Kürzung der Sozialstaffel kann Kinder von Sozialhilfeempfängern treffen
Presseinformation Kiel, den 10.11.2004 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 21 Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Drs. 15/3755Auch das Gesetzgebungsverfahren für die Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch fürSchleswig-Holstein bestätigt die vielfältigen Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV vor Ort.Das vorliegende Landesausführungsgesetz soll die Umsetzung von Hartz IV in Schleswig-Holstein sichern und zwar so, dass die Kommunen und Kreise auch wirklich ihren Anteil, der vomBund versprochene Entlastung von bundesweit 2,5 Mrd. Euro bekommen.Das Problem im ersten Entwurf war, dass die Landesregierung vorgeschlagen hatte, die Strei-chung von §27 des Finanzausgleichesgesetzes (FAG) durch eine Erhöhung der Kreisumlage zufinanzieren. Auf den ersten Blick sicherlich ein reizvoller Ansatz, da dadurch auch die Kommunenmit wenigen Sozialhilfeempfängern an der Finanzierung der Kosten in diesem Bereich beteiligtwerden sollten. Allerdings hat dieser Vorschlag zu einem Sturm der Entrüstung bei den Kommu-nen geführt, die durch die Erhöhung der Kreisumlage künftig mehr bezahlen sollten.Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dann auf eine gemeinsame Position geeinigt, diesie in der Anhörung am 4.11.2004 den beteiligten Ausschüssen im Landtag präsentiert haben. Die Mehrheit des Landtages hat diesen Kompromissvorschlag, der u.a. die Kreise dazu ermächtigtdurch Satzung die kreisangehörigen Gemeinden bis zu 23% der von ihnen zu erbringenden Leis-tung für Unterkunft und Heizung zu erstatten, übernommen. Nach Ansicht der KommunalenSpitzenverbände sichert dieser Kompromiss einen fairen Interessenausgleich für alle Städte undGemeinden. Da auch dem SSW die kommunale Einigkeit sehr am Herzen liegt, können wir diesenKompromiss unterstützen.Allerdings haben wir große Probleme mit einer anderen Folge dieses Gesetzes; nämlich dieKürzung der Sozialstaffel im Kita-Gesetz auf 85%. Auch hier war der von der Landesregierungvorgeschlagene Weg auf den ersten Blick akzeptabel, weil der Regelsatz für Sozialhilfeempfängersich zum 1.1.2005 von 296,-Euro auf 345,- Euro erhöht. Die Kürzung auf 85% würde bedeuten, dassdie Sozialstaffel ab der Einkommensgrenze von 293,25 Euro gilt. - Also in etwa auf gleichemNiveau wie bisher. – Das Problem liegt darin, dass die Regelsätze angehoben worden sind, weilman in Zukunft nicht damit rechnen kann, dass es eine Hilfe zum Lebensunterhalt als individuellzu beantragende Einzelhilfe für definierte Leistungssituationen noch geben wird. Also werdendie Sozialhilfeempfänger durch Hartz IV am Ende nicht besser gestellt und deshalb könnte dieReduzierung der Einkommensgrenze auf 85% der Sozialstaffel negative Folgen haben.Das befürchten sowohl die Landeselternvertretung für Kindertagesstätteneinrichtung als auchder Paritätische Wohlfahrtsverband in ihren Stellungnahmen. So glaubt der DPWV, dass dieSozialhilfeempfänger künftig vor die Entscheidung gestellt werden könnten, ob sie die Winter-stiefel oder den Kindergartenplatz ihrer Kinder finanzieren können. Aus Sicht des SSW müssenwir sicher sein, dass das nicht die Folge dieses Ausführungsgesetzes sein wird. In der jetzt vorlie-genden Fassung wird deshalb vorgeschlagen im Juni 2005 eine Überprüfung der Folgen diesesGesetzes vorzunehmen. Das ist dem SSW zu wenig. Was für die Kommunen gilt. muss auch fürdie Sozialhilfeempfänger gelten. Wir müssen von vornherein ausschließen, dass sich durch dieKürzung der Sozialstaffel negative Folgen für die Sozialhilfeempfänger und deren Kinder ergebenwerden. Weil das nicht sicher ist, wird sich der SSW der Stimme enthalten.