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10.11.04
16:50 Uhr
SSW

SGB II: Kürzung der Sozialstaffel kann Kinder von Sozialhilfeempfängern treffen

Presseinformation
Kiel, den 10.11.2004 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 21 Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Drs. 15/3755


Auch das Gesetzgebungsverfahren für die Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für
Schleswig-Holstein bestätigt die vielfältigen Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV vor Ort.
Das vorliegende Landesausführungsgesetz soll die Umsetzung von Hartz IV in Schleswig-
Holstein sichern und zwar so, dass die Kommunen und Kreise auch wirklich ihren Anteil, der vom
Bund versprochene Entlastung von bundesweit 2,5 Mrd. Euro bekommen.


Das Problem im ersten Entwurf war, dass die Landesregierung vorgeschlagen hatte, die Strei-
chung von §27 des Finanzausgleichesgesetzes (FAG) durch eine Erhöhung der Kreisumlage zu
finanzieren. Auf den ersten Blick sicherlich ein reizvoller Ansatz, da dadurch auch die Kommunen
mit wenigen Sozialhilfeempfängern an der Finanzierung der Kosten in diesem Bereich beteiligt
werden sollten. Allerdings hat dieser Vorschlag zu einem Sturm der Entrüstung bei den Kommu-
nen geführt, die durch die Erhöhung der Kreisumlage künftig mehr bezahlen sollten.


Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dann auf eine gemeinsame Position geeinigt, die
sie in der Anhörung am 4.11.2004 den beteiligten Ausschüssen im Landtag präsentiert haben. Die Mehrheit des Landtages hat diesen Kompromissvorschlag, der u.a. die Kreise dazu ermächtigt
durch Satzung die kreisangehörigen Gemeinden bis zu 23% der von ihnen zu erbringenden Leis-
tung für Unterkunft und Heizung zu erstatten, übernommen. Nach Ansicht der Kommunalen
Spitzenverbände sichert dieser Kompromiss einen fairen Interessenausgleich für alle Städte und
Gemeinden. Da auch dem SSW die kommunale Einigkeit sehr am Herzen liegt, können wir diesen
Kompromiss unterstützen.


Allerdings haben wir große Probleme mit einer anderen Folge dieses Gesetzes; nämlich die
Kürzung der Sozialstaffel im Kita-Gesetz auf 85%. Auch hier war der von der Landesregierung
vorgeschlagene Weg auf den ersten Blick akzeptabel, weil der Regelsatz für Sozialhilfeempfänger
sich zum 1.1.2005 von 296,-Euro auf 345,- Euro erhöht. Die Kürzung auf 85% würde bedeuten, dass
die Sozialstaffel ab der Einkommensgrenze von 293,25 Euro gilt. - Also in etwa auf gleichem
Niveau wie bisher. – Das Problem liegt darin, dass die Regelsätze angehoben worden sind, weil
man in Zukunft nicht damit rechnen kann, dass es eine Hilfe zum Lebensunterhalt als individuell
zu beantragende Einzelhilfe für definierte Leistungssituationen noch geben wird. Also werden
die Sozialhilfeempfänger durch Hartz IV am Ende nicht besser gestellt und deshalb könnte die
Reduzierung der Einkommensgrenze auf 85% der Sozialstaffel negative Folgen haben.


Das befürchten sowohl die Landeselternvertretung für Kindertagesstätteneinrichtung als auch
der Paritätische Wohlfahrtsverband in ihren Stellungnahmen. So glaubt der DPWV, dass die
Sozialhilfeempfänger künftig vor die Entscheidung gestellt werden könnten, ob sie die Winter-
stiefel oder den Kindergartenplatz ihrer Kinder finanzieren können. Aus Sicht des SSW müssen
wir sicher sein, dass das nicht die Folge dieses Ausführungsgesetzes sein wird. In der jetzt vorlie-
genden Fassung wird deshalb vorgeschlagen im Juni 2005 eine Überprüfung der Folgen dieses
Gesetzes vorzunehmen. Das ist dem SSW zu wenig. Was für die Kommunen gilt. muss auch für
die Sozialhilfeempfänger gelten. Wir müssen von vornherein ausschließen, dass sich durch die
Kürzung der Sozialstaffel negative Folgen für die Sozialhilfeempfänger und deren Kinder ergeben
werden. Weil das nicht sicher ist, wird sich der SSW der Stimme enthalten.