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24.09.04
13:29 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Nicht zu weit in die Planungshoheit der Kommunen eingreifen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 326/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, den 24. September 2004 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL

Innen/Landesplanung



www.fdp-sh.de Günther Hildebrand: „Nicht zu weit in die Planungshoheit der Kommunen eingreifen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 25 (Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Es gibt Anträge, die wären besser nie gestellt worden. Ein solcher Antrag liegt meines Erachtens hier vor. Auf mich macht dieser Antrag den Eindruck, dass er mit heißer Nadel gestrickt und anscheinend in der Konsequenz nicht zu Ende gedacht wurde.
Zunächst einmal zum Handwerklichen.
Die CDU fordert die Landesregierung auf, schnellstmöglich die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes auf Grundlage der Unterrichtung vom April dieses Jahres umzusetzen.
Hierzu folgendes: Es gibt ein geordnetes vorgeschriebenes Verfahren bei der Teilfortschreibung von Raumordnungsplänen. Dieses beinhaltet z. B. ein Beteiligungsverfahren, mit dem insbesondere die kommunale Ebene die Möglichkeit erhält, ihre Anregungen und Bedenken für die in der Teilfortschreibung vorgesehenen Ziele vorzutragen. Dabei beteiligt das Land die Kreise und kreisfreien Städte, die Kreise wiederum die kreisangehörigen Gemeinden. Diese Stellungnahmen sind dann innerhalb einer sechsmonatigen Frist, die bei Bedarf verlängert werden kann, dem Land zuzuleiten. Diese werden dann ausgewertet und in den weiteren Beratungsprozess einbezogen. Am Ende kommt hoffentlich eine gute Lösung für alle dabei heraus.
Dass dieses Verfahren geordnet durchgeführt werden muss, wird nicht einmal die CDU bestreiten. Schnellstmöglich kann also nur heißen, nach Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens und dann – da bin ich mir sicher – wird die Planungsbehörde die Teilfortschreibung auch umsetzen, wenn die Planungsbehörde denn zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sie einen Sinn macht. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Der erste Satz Ihres Antrages ist also geregelt und deshalb völlig überflüssig, weil u. a. auch entsprechende Fristen vorgegeben sind.
Mit scheint aber, Sie haben die Teilfortschreibung gar nicht komplett gelesen. Da steht ja nicht nur etwas über die künftige Zulässigkeit größerer Einkaufszentren in Schleswig-Holstein. Da steht auch etwas über den Hochwasserschutz. Die Regelungen zum Hochwasserschutz, wie ich sie dort in der Teilfortschreibung erkennen kann, haben meiner Auffassung nach auch Folgen für Siedlungs- bzw. Gewerbegebiete hinter dem Deich. Das ist durchaus sinnvoll, wenn denn die Gefahr von Überschwemmungen besteht. Wenn aber beispielsweise ein Gewerbegebiet wie in Lauenburg direkt hinter dem Deich besteht und die Landesregierung der Auffassung ist, bei diesem Gebiet handele es sich um einen Überschwemmungsbereich, dann ist eine Erweiterung der dortigen Gewerbeflächen schlicht nicht mehr möglich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die CDU mit dem vorliegenden Antrag dieses offensichtlich zusammen mit der Landesregierung zementieren will – Stichwort: schnellstmöglich umsetzen.
Der Schwerpunkt Ihres Antrages liegt aber deutlich auf den geplanten Regelungen für die Zulässigkeit künftiger Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, schreiben, „Dies gilt insbesondere für den Entwurf der Neufassung der Ziffer 7.5“, dann frage ich, ob Sie denn eine Teilfortschreibung der Teilfortschreibung anstreben.
Nach dem Entwurf zur Teilfortschreibung wird die bisherige Regelung aufgehoben, dass Ober- und Mittelzentren keine Obergrenzen für eine Ansiedlung von Einkaufsrichtungen vorgeschrieben werden.
Nun will die Landesregierung festschreiben, dass nur noch Oberzentren einzelne Einzelhandelseinrichtungen mit mehr als 10.000 qm Verkaufsfläche, bzw. Einzelhandelsagglomerationen mit mehr als 15.000 qm Gesamtverkaufsfläche pro Standort ausweisen dürfen.
Für Mittelzentren soll dies nicht mehr zulässig sein. Darüber hinaus sollen weitere Beschränkungen bei der Sortimentsauswahl in größeren Einkaufseinrichtungen vorgenommen werden.
Wissen Sie, vor Ort mögen diese Beschränkungen durchaus Sinn machen. Die Meinungen über größere Einkaufseinrichtungen und insbesondere der Streit mit Nachbarkommunen oder Innenstadthändlern, sind ja bekannt.
Dennoch sind wir gegen immer weitere Beschneidungen der Entscheidungskompetenzen unserer Kommunalvertreter in den Gemeinden. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können sehr wohl entscheiden, ob entsprechende Ausweisungen in der Bauleitplanung Sinn machen und sich lohnen. Und spätestens die Investoren werden sich durch entsprechende Wirtschaftlichkeits- berechnungen absichern. Dazu brauchen wir keine weitergehenden Regelungen im Landesplanungsrecht. Irgendwann schreiben wir noch den Tankstellen vor, wie viele Smartiepackungen an der Kasse ausgelegt werden dürfen.
Landesplanung ist wichtig. Sie soll einen Rahmen vorgeben. Landesplanung hat nicht den Zweck, immer mehr in die Planungshoheit der Kommunen einzugreifen.
Wir wollen den Kommunen hingegen weitere Freiheiten im Planungsrecht einräumen. Die CDU will laut Landtagswahlprogrammentwurf auch Deregulierungen. Das scheint nicht fürs Planungsrecht zu gelten. Kein Wunder, dass sie das Planungsrecht in ihrem Landtagswahlprogrammentwurf nicht anspricht.
Wir lehnen den Antrag kurzum ab.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/