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24.09.04
12:43 Uhr
CDU

Helga Kleiner: Seniorenpflege einen größeren politischen Stellenwert einräumen

Nr. 479/04 24. September 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Sozialpolitik TOP 11 Helga Kleiner: Seniorenpflege einen größeren politischen Stellenwert einräumen Meine zusammenfassende Bewertung des FDP-Antrages will ich vorwegschicken: Ich stimme den Entwicklungszielen und den Instrumenten zur politischen Umsetzung im Grundsätzlichen zu. Wenn ich im Folgenden einige Einschränkungen vortrage, so beruhen diese lediglich auf praktischen Erwägungen und auf der bedauerlichen fi- nanziellen Situation unseres Landes.
Wir bewegen uns in der Seniorenpolitik schon seit Jahren in immer schwieriger wer- dendem Fahrwasser: Sicheres Land in der Pflege werden wir erst dann sehen, wenn der Pflege sowohl im Bewusstsein der Politiker, als auch im Bewusstsein der Bürger auf der politischen Bedeutungsskala ein höherer Wert eingeräumt wird, und das heißt konkret, wenn eine ausreichende Mehrheit sich mit weiteren finanziellen Belastungen einverstanden erklärt. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Der Umstand, dass die Bundesregierung die dringend notwendige umfassende Reform der Pflegeversiche- rung nicht mehr in dieser Legislaturperiode in Angriff nehmen will, zeigt dies sehr deutlich. Doch nun zu den fünf Grundforderungen der FDP:
1. Die Integration von Krankenpflege und Altenpflege ist schon seit längerer Zeit eine insbesondere in der Pflegewissenschaft erhobene Forderung. Ich bin da- von überzeugt, dass am Ende des Entwicklungsprozesses eine mehr oder weniger vollständige Integration stehen wird. Deswegen habe ich auch das Flensburger Modellprojekt einer gemeinsamen Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege begrüßt. Schritte, die auf eine Integration von Kranken- und Altenpflege abzielen, sollten also auch zukünftig unternommen werden. Aber hier sollte dann doch wenigstens mit berücksichtigt werden, dass wir erst in diesem Jahr ein Landesgesetz zur Ausbildung in der Alten- pflege beschlossen haben. Ich halte es daher für geboten, vorab sorgfältig zu erheben, und zwar bei den Pflegedienstleiterinnen der stationären Pflegeein- richtungen, wie sie jetzt den Ausbildungsstand der Absolventinnen und Absol- venten unserer Altenpflegeschulen bewerten. Die Ergebnisse dieser Erhebun- gen sollten dann mitbestimmend sein für die einzelnen Schritte der Landesre- gierung zu mehr Integration in der Kranken- und Altenpflege. 2. Dass die Weiterentwicklung der Pflegeberufe gefördert werden soll, und das heißt konkret nicht nur mehr, sondern auch weitergehende Fort- und Weiter- bildungsmöglichkeiten sowie berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, findet meine ungeteilte Zustimmung, und zwar gerade im Hinblick auf die Altenpflege we- gen der großen Zahl von Berufsabbrüchen. Zur Weiterbildung und zu Auf- stiegsmöglichkeiten bei den Pflegeberufen liegt eine umfangreiche fachwis- senschaftliche Literatur vor. Ich rate der Kollegin Kolb zur Durchsetzung ihres Antrages dem Landtag konkretisierte Vorschläge vorzulegen. Aber auch schon jetzt könnte der Landtag sich dafür aussprechen, dass ein Lehrstuhl für Pflegewissenschaften in Kiel oder Lübeck eingerichtet wird.
3. Dass wir in unserem Lande nicht nur eine ganzheitliche, sondern auch eine dichte Pflege- und Hilfeinfrastruktur benötigen, wird, so hoffe ich jedenfalls, von keinem Abgeordneten bestritten werden. Manches ist auch schon auf den Weg gebracht worden, aber natürlich sind hier noch gewisse Lücken. Das ist eben immer das Gleiche in der Sozialpolitik: Das Wünschbare vermehrt sich, das Machbare vermindert sich – wir müssen die Kirche im Dorf lassen.
Die Aufzählung im 3. Punkt des FDP-Antrages hat für mich mehr die Bedeu- tung einer pflegepolitischen Vision. Solche Visionen sind zwar durchaus nütz- lich und hilfreich. Aber bevor wir an politische Entscheidungen herangehen, sollten wir eine nüchterne Bestandsaufnahme zur Verfügung haben. Und da erhebt sich als erstes die Frage: Wo sind denn nun die einzelnen Lücken? Denn – soweit mir bekannt – gibt es für diesen Bereich keine umfassenden und verlässlichen Untersuchungen. Allerdings meine ich nicht, dass die Lan- desregierung jetzt gleich wieder einen teuren Gutachtenauftrag erteilen sollte. Es gibt auch andere Wege, sich die notwendigen Informationen zu beschaf- fen. Aber hierüber muss nicht ich mir den Kopf zerbrechen.
4. Die Einführung eines so genannten Pflege-TÜVs ist ein altes Anliegen der FDP. Wir werden uns gegenüber diesen Forderungen nicht verschließen kön- nen, es stellt sich aber für mich die Frage, wie dieser Pflege-TÜV organisiert werden soll. Die FDP verlangt „ein von Kostenträgern unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium“. Ich weise in diesem Zusammenhang auf zwei Punk- te hin: Erstens: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern hat inzwischen ein Modellprojekt zur Qualitätsprüfung von Pflegeheimen ent- wickelt und in zehn Einrichtungen getestet. Ich frage: Gibt es wirklich über- zeugende Gründe, an der Objektivität des MDK zu zweifeln? Zweitens: Nach § 22 Abs. 3 des Heimgesetzes haben die Heimaufsichtsbehörden jetzt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Ich fra- ge: Haben wir nicht schon hier die Organisation für den Pflege-TÜV, die nur – so unbürokratisch wie möglich – ausgebaut werden müsste? Könnte dies nicht z. B. über von außen hinzuzuziehende Sachverständige, die dann vom Land zu bezahlen wären, und über einen entsprechenden Erlass des Sozialministe- riums zu § 22 des Heimgesetzes geschehen?
5. Die Ausführungen im FDP-Antrag zu einer Reduzierung der Pflegedokumenta- tion will ich nur durch einen kurzen Hinweis ergänzen: Wenn die Pflegedoku- mentation reduziert werden soll, dann muss besonders sorgfältig darauf ge- achtet werden, dass hierdurch nicht die Gefahr von Pflegemängeln eintritt.