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23.09.04
12:11 Uhr
SPD

Ursula Kähler zu TOP 3: Alle Lottomittel für gemeinnützige Zwecke einsetzen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 23.09.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 3 – Gesetz über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten

Ursula Kähler:

Alle Lottomittel für gemeinnützige Zwecke einsetzen

Wir haben heute die Verabschiedung des Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten zu entscheiden. Mit dem Gesetz über Lotterien und Sportwetten in öffentlicher Trägerschaft soll endlich die Sportförderung in Schles- wig-Holstein auf – für den Sport in Schleswig-Holstein – verlässliche und sichere Füße gestellt werden.

Im laufenden Verfahren der Beratungen haben unendlich viele Organisationen und Verbände gefordert, ebenfalls mit einem entsprechenden Prozentanteil an den dem Land zufließenden Konzessionsabgaben für Lotterien und Sportwetten beteiligt zu werden. Meine Fraktion hat sich wiederholt und sehr intensiv mit den schriftlich einge- brachten Forderungen beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, es bis auf eine zusätzliche Formulierung, die Ihnen mit der Drucksache 15/3676 vorgelegt wurde, bei der Ursprungsformulierung zu belassen.

Was wir keinesfalls machen dürfen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist, dass wir allen Vereinen und jeder Organisation mehr Geld für Projekte oder bestimmte In- vestitionen per Gesetz versprechen. Der Geldsegen wächst nicht dadurch, dass man ein paar Euroscheine in der Erde verbuddelt, in der Hoffnung, dass sie sich vermeh- ren.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



Im Artikel 9 Abs. 3 unserer Landesverfassung heißt es: „Die Förderung der Kultur ein- schließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereivereins und der Volks- hochschulen, ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.“ Und wie mein Kollege Puls sehr treffend bei der ersten Lesung ausgeführt hat, ist Sportförderung nicht nur Kulturpolitik, sie ist auch und insbesondere Gesundheitspolitik für Jung und Alt, Sozialpolitik – ich verweise auf die erfolgreiche Arbeit „Sport gegen Gewalt“ –, sie ist Integrationspolitik unterschiedlichster Kulturkreise und sie ist auch in Teilbereichen Bildungspolitik.

Meine Fraktion hat sich deshalb entschlossen, eine Formulierung aufzunehmen, die wie folgt in § 8 Abs. 3 lautet: „(3) Von dem nach Abzug der in den Absätzen 1 und 2 genannten Beträge verbleiben- den Betrag sind a) 8 %, mindestens 6,3 Millionen €, zur Förderung des Sports (§9) b) 4,9 % für Zwecke der Verbraucherinsolvenzberatung, c) 3,1 % für die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs sowie d) 1 % für die Stiftung Naturschutz

zu verwenden. Die verbleibenden Mittel sind für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung einzusetzen.“

Wichtig dabei ist uns, dass die verbleibenden Mittel eben nicht dem allgemeinen Haushalt zufließen können oder gar anderweitig verplant werden, sondern ausschließ- lich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Somit ist gewährleistet, dass sowohl die freien Wohlfahrtsverbände als auch der Landeskulturverband und andere berück- sichtigt werden. Ansonsten empfehlen wir, die Fassung des Gesetzentwurfes anzu- nehmen und zwar die vom Ausschuss empfohlene Fassung in Ziffer 1 (das Wort „norddeutschen“ wird durch das Wort „nordwestdeutschen“ ersetzt) und ansonsten, wie Ihnen mit der Drucksache 15/3676 der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt worden ist.