Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
10.09.04
17:13 Uhr
Landtag

Beschlüsse des 16. Altenparlaments

114/2004 Kiel, 10. September 2004



Beschlüsse des 16. Altenparlaments
Kiel (SHL) – Mit umfangreichen Beschlüssen zu Themen aus den Bereichen „Alternative Wohnformen“, „Gesellschaftliche Teilhabe“ und „Bildung lebens- lang“ ging am heutigen Freitag die ganztägige Veranstaltung zum 16. Alten- parlament im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu Ende.
In drei Arbeitskreisen wurde lebhaft über die von Verbänden, Gewerkschaften und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen eingereichten Anträge debattiert. Folgende Beschlüsse wurden im Plenum verabschiedet:

Untersuchung und Förderung des "Wohnen mit Service" (mit der erforderlichen Einbindung und den notwendigen Veränderungen in der so- zialen Pflegeversicherung). Wir beantragen hiermit, dass alle im deutschen Gesundheitswesen beteiligten Insti- tutionen, die Politikerinnen und Politiker, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium neue Möglichkeiten der Förderung der Wohnform "Wohnen mit Service" sowie „Wohnen mit Pflegeleistung“ erarbeiten. Gleichzeitig sollten auch damit verbundene mögliche Kosteneinsparungen in Milliar- denhöhe zugunsten der Pflegekassen und der Versicherten untersucht werden. Das "Wohnen mit Service" sollte mit allen erdenklichen Möglichkeiten begünstigt und verwirklicht werden und man sollte sich auch auf eine einheitlich und gesetzlich ge- schützte Begriffsbestimmung einigen. Gleichzeitig sollte die bisherige Trennung von der privaten und der solidarisch finanzierten sozialen Pflegeversicherung aufgeho- ben werden.

Selbstbestimmtes Wohnen im Alter, hier: “Wohnen mit Service“ Das 16. Altenparlament fordert die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages auf, eine Initiative zu ergreifen, um das Thema „Selbstbestimmtes Wohnen im Alter" zu thematisieren. Es geht hier insbesondere um die Fragen zum „Service-Wohnen“. Bei dieser Wohnform sollten Miet- und Betreuungsver- träge nicht miteinander gekoppelt angeboten werden. 2



Grundversorgung (Betreuungsprophylaxe) für das „Wohnen mit Service“ Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, die Leistungen der Grundversorgung für das „Wohnen mit Service" in verbindlicher Weise festzulegen. Zum Wohnen mit Service gehören mindestens folgende Grundleistungen: Der Anbieter verpflichtet sich, 1. als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, 2. über Aktivitäten im Wohnbereich für ältere Menschen zu informieren, 3. Hilfe zu leisten in organisatorischen Dingen auf Anfrage, insbesondere bei der Vermittlung von Hilfen in den Bereichen Hauswirtschaft, Pflege und Krankenver- sorgung 4. monatlich einen Hausbesuch durchzuführen. 5. Ein Nottelefon ist einzurichten und nur im Bedarfsfall zu aktivieren.

Die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, neue Wege zu gemeinschaftlichen Wohnformen von Menschen aller Altersgruppen und darauf basierende genossenschaftlich nachbarschaftliche Initiativen auf breiter Ebe- ne zu fördern.

Trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz wird aufgefor- dert, sich dafür zu verwenden, dass der Aufbau eines flächendeckenden Net- zes für trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen vom Land, den kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden auch weiterhin über das Jahr 2006 hin- aus finanziell unterstützt wird.

Versorgung von Demenzkranken Wir fordern den Landtag und die Landesregierung auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass Demenzkranke, die nicht mehr in der Familie gepflegt und betreut werden können, in geeigneter Weise in wohnortnahen Einrichtungen angemessen versorgt werden.

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in allen Ausbil- dungs- und Studiengängen, die sich mit dem Bauwesen befassen, dass Fach „Barrierefreies Bauen“ zum Pflichtfach zu erheben.

Die Landesregierung wird gebeten darauf einzuwirken, dass die Heimaufsicht ihrem im Heimgesetz vorgeschriebenen Auftrag gerecht wird.

Altersdiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt Auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Altersdiskriminierung fordert das Altenparlament Schleswig-Holstein die Parteien des Landtages und die Lan- desregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die von der EU erlassenen Richtlinien für ein Antidiskriminierungsgesetz, die ausdrücklich Mindestanforde- 3



rungen darstellen, in der Bundesrepublik Deutschland Gesetzeskraft erhalten. Wir fordern ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es zum Beispiel in Belgien seit Dezember 2002 und in Australien seit 1991 gilt.

Ehrenamtliche Arbeit braucht mehr Anerkennung Das Altenparlament Schleswig-Holstein fordert die Parteien des Landtages und die Landesregierung auf, ehrenamtliche Arbeit stärker zu fördern und zu unter- stützen und auf ein gerechtes Fundament zu stellen. Der Bericht der Enquete- kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ soll dazu als Grundlage dienen. Darüber hinaus hält es das Altenparlament für geboten, die in der Begründung genannten drei Punke in der im 15. Altenparlament be- schlossenen Arbeitsgruppe zu diskutieren und fortzuentwickeln und dem 17. Altenparlament zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

Verbesserung der Tarifstruktur Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, darauf hin zu wirken, dass die Tarifstruktur im ÖPNV/SPNV einheitlicher und für ältere Menschen verständlicher gestaltet wird.

Kein Abbau von Serviceleistungen Das Altenparlament fordert, die Service-Leistungen, Beratungen zu Bahn- und Busverbindungen und zu Tarifen in Schleswig - Holstein und Überregional nicht immer weiter zurück zu bauen. In Orten in denen die Service–Stellen zurück- gezogen werden, muss ein gleichwertiger Ersatz sichergestellt werden, (zum Beispiel Reisebüro, Markttreff usw.).

Fahrplangestaltung Bei der Aufstellung, Änderung und Festlegung der Fahrpläne muss darauf ge- achtet werden, dass Übergangszeiten beim Umsteigen so gestaltet werden, dass auch Senioren und Behinderte mit Gepäck ihre Anschlüsse erreichen können.

Einsatz von Automaten im öffentlichen Leben Die Landtagsfraktionen und die Landesregierung werden aufgefordert, sich nach- drücklich dafür einzusetzen, dass Senioren durch den zunehmenden Einsatz elekt- ronisch gesteuerter Automaten nicht an der Teilnahme am öffentlichen Leben ge- hindert werden. Vor allem bei öffentlichen Verkehrsmitteln muss gewährleistet sein, - dass persönliche Beratung und Bedienung nach wie vor möglich ist, - dass für die Öffentlichkeit bestimmte Geräte verständlich beschrieben und einfach zu handhaben sind, - dass die Erklärungen groß genug geschrieben werden (mind. 14 P.) - dass die Bedienungsknöpfe auch für Behinderte (Größe, Höhe) geeignet sind. 4



Benutzerfreundliche Automaten Das Altenparlament bittet das Landesparlament und die Landesregierung, sich für eine einheitliche Ausgestaltung, ein einheitliches Design und eine einfache Bedienbarkeit aller Bank- und Fahrkartenautomaten sowie der Mobiltelefone einzusetzen. Die Landesregierung möge dazu eine Initiative im Bundesrat star- ten. Soweit diese Forderung bei Mobiltelefonen nicht durchzusetzen ist, sollte auf die Hersteller von Handys in der Weise eingewirkt werden, dass sie seni- orengerechtere Handys herstellen.

Landesblindengeldgesetz Der Landtag und die Landesregierung werden eindringlich aufgefordert, das zu 31. Dezember 2005 auslaufende Landesblindengeldgesetz unbefristet und unverändert fortzuführen, bzw. wieder in Kraft zu setzen.

Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtags wird gebeten, die Ver- anstaltung „Das Generationenforum“ jährlich unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten stattfinden zu lassen. Die Veranstaltung „Jugend im Landtag“ wird gebeten, sich diesem Votum anzuschließen.

Seniorengerechte Bildungsangebote Die Bildungsträger in Schleswig-Holstein werden aufgefordert, mehr Bildungsange- bote für Seniorinnen und Senioren anzubieten und diese insbesondere für diejeni- gen mit kleinem monatlichem Budget finanziell leistbar zu gestalten. Derartige Bildungsangebote müssen bei Sicherstellung der Kostenübernahme durch das Land von allen Bildungsträgern in Schleswig-Holstein vorgehalten werden.

Die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, eine Öffent- lichkeitskampagne für die lebenslange Bildung der Menschen im Lande in die Tat umzusetzen. Die Personen, die kurz vor der Berentung stehen, sollen hierbei be- sonders angesprochen werden. Nach Auffassung des Altenparlaments ist gemeinschaftliche Bildung und ge- meinschaftliches Lernen ein Mittel zur Begegnung der Generationen.

Einrichtung einer Professorenstelle mit Schwerpunkt Seniorentourismus, Ge- sundheit, Pflege an der FH Westküste, Heide“ Im Fachbereich Tourismus der Fachhochschule Westküste in Heide sollen Studierende mehr über die Notwendigkeit seniorengerechter Gesundheitstou- rismusangebote lernen. Deshalb fordert das Altenparlament, dass die Landes- regierung an der Fachhochschule Westküste eine Professur mit Schwerpunkt Seniorentourismus, Gesundheit, Pflege befördert.