Günther Hildebrand: "Rot-Grün regiert gegen die Menschen"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 291/2004 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, den 27.08.2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLUmwelt/ Natura2000/ Vogelschutzgebiete Eiderstedt Veronika Kolb, MdLGünther Hildebrand: „Rot-Grün regiert gegen die www.fdp-sh.de Menschen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 28 (Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt wird meine Fraktion nicht mit tragen.Dieser Antrag ist nicht ehrlich und täuscht die Menschen in diesem Land über die tatsächliche Vorgehensweise von rot-grün. Wenn SPD und Grüne nur das täten, was Sie anscheinend selbst fordern, dürfen Sie einen Großteil der Halbinsel Eiderstedt und auch andere Regionen nicht als Natura2000-Gebiete ausweisen.So besagt der erste Punkt des Antrages, dass sich die Auswahl der Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt auf die nach ornithologischen Kriterien geeignetsten Gebiete beschränken soll. Gleichzeitig fordert der Antrag, dass sich die Ausdehnung der Gebiete keineswegs auf die gesamte Halbinsel Eiderstedt ausdehnen darf. Das ist an sich schon einmal ein Widerspruch zu ihrer bisherigen Verhaltensweise. Rein theoretisch: Wenn nämlich die ornithologischen Voraussetzungen für ganz Eiderstedt vorlägen, dann müsste die Landesregierung nach ihrem eigenen Vortrag, auch ganz Eiderstedt ausweisen. Sie hätte gar keine Wahl.Der Knackpunkt ist aber, dass begründete Zweifel an der fachlich richtigen Ausweisung bestehen.Hierzu brauche ich nicht einmal das Gutachten des Kölner Büros für Faunistik heranzuziehen, das dezidiert die Situation auf Eiderstedt beschreibt und zu ganz anderen Ergebnissen kommt. Nein, das Ministerium war ja selbst der Auffassung, dass der Großteil von Eiderstedt sich nicht für eine Ausweisung als Vogelschutzgebiet eignet.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ich zitiere hierzu gern noch einmal aus einem Telefax des Umweltministeriums an den NABU und BUND vom 18.11.2003 - also wenige Tage bevor der Umweltminister auf der denkwürdigen Veranstaltung in Garding die Ausweisung von fast ganz Eiderstedt in der Öffentlichkeit proklamierte.Ich zitiere (Absender: Herr Schmidt-Moser): „Die beiden letzten (Nonnengans und Goldregenpfeifer) fallen wegen ihrer geringen ökologischen Ansprüche und ihrer weiten Verbreitung weitgehend aus als Begründung für ganz Eiderstedt. Es bleibt die Trauerseeschwalbe. Mit ihr lässt sich nicht ganz Eiderstedt begründen, sondern nur der Nordwesten......Wenn wir ganz Eiderstedt melden wollten, würden wir meines Erachtens von unserem Konzept abweichen und dann erstmalig Gebiete ausschließlich oder ganz überwiegend mit Artikel 4 Absatz 2-Arten begründen, was wir vorher vermieden haben.“Sie haben also selbst die Parameter geändert, um einen Großteil von Eiderstedt melden zu können. Es war nicht die EU, es war dieser grüne Umweltminister, der ohne fachliche Begründung die Ausweisung größter Teile Eiderstedts als Vogelschutz betrieb und durchgesetzt hat. Und wenn es kurz vor dem Kabinettsbeschluss noch zu einer Korrektur kam, um z. B. den Husumer Hafen vom Schutzgebiet auszuklammern, dann ist der Grund doch naheliegend. Der geplante Offshore Windpark 80 km westlich von Sylt benötigt natürlich einen Versorgungshafen und da könnte Vogelschutz nur stören.Achtzehn Klagen liegen dem Land allein bezüglich der Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt vor. 43 Rechtsstreitigkeiten hat das Land landesweit gegen die Ausweisung von der Landesregierung bereits auserwählter Natura2000-Gebiete. Das kann kein Zufall sein.In diesem Zusammenhang möchte ich durchaus positiv vermerken, dass die Landesregierung nach eigener Auskunft die beklagten Gebiete zunächst nicht an den Bund weitermelden wird und den Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht am 26.10.04 abwartet. Gibt es da vielleicht Zweifel an der eigenen Gebietswahl?Äußerst bedauerlich hingegen ist die Tatsache, dass Bürgerinnen und Bürger, dass Gemeinden wie St.-Peter-Ording, das Kirchspiel Garding, Tating und die Stadt Tönning gezwungen sind, rechtlich gegen die Ausweisung der Gebiete vorzugehen. Es war nicht die Landesregierung, die die Interessen der Eiderstedter vertreten hat, nein ganz im Gegenteil, sie ist ihr Hauptgegner.Nur zur Information, auch wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht im Sinne der Gemeinden ausfällt, besagt dies noch nichts. Die Gemeinden wollen in diesem Verfahren zunächst nur erreichen, dass die Gebiete nicht nach Berlin weitergemeldet werden. Es wird also noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Gebietsausweisungen fallen. Das ist erst der nächste Schritt.Zurück zum vorliegenden Antrag. Es nützt auch nichts, wenn der Antrag vorschlägt, dass für die ausgewiesenen Gebiete Vertragsnaturschutz angestrebt wird und dass diese Verträge den EU- Kriterien nach Dauerhaftigkeit gerecht werden müssen.Auch wir sind für den Vertragsschutz, allerdings ohne die Drohung mit einem Natura 2000 Gebiet im Rücken. Wir wollen einen freiwilligen Vertragsnaturschutz, dann auch mit fairen Prämien und keiner milden Gabe.Es bleibt dabei, Anspruch, oder besser dieser vorliegende Antrag und das Handeln der Landesregierung klaffen weit auseinander. Aus diesem Grund müssen wir den Antrag ablehnen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/