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27.08.04
11:37 Uhr
SPD

Dr. Ulf von Hielmcrone zu TOP 28: Mit Hochdruck an tragbaren Lösungen arbeiten

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 27.08.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 28 – Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt

Dr. Ulf von Hielmcrone:

Mit Hochdruck an tragbaren Lösungen arbeiten

Der Antrag des SSW, dem wir dann auch in geänderter Form im Umweltausschuss zugestimmt haben, war – so sehe ich es jedenfalls – ein Versuch, vielleicht doch noch in letzter Minute zu einem Kompromiss zwischen den Parteien zu kommen. Das ist durchaus ehrenwert, wenn es auch von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen ist, denn es zieht sich wie ein roter Faden durch die Akten, wenn man sie im Rahmen der Akteneinsicht liest, dass die offiziellen Vertreter der Eiderstedter Bauern ganz ein- deutig von Anfang an nicht zu einem Kompromiss bereit waren, ja sogar Gespräche verweigerten, und das auch schon vor dem 26. November 2004 – letztlich eine Positi- on er Schwäche.

Das einzige immer wieder vorgetragene Angebot das des freiwilligen Naturschutzes war leider kein wirkliches Kompromissangebot, weil dieser so wie vorgeschlagen von Brüssel nicht akzeptiert worden wäre, wie wir alle wissen. Inoffizielle Überlegungen, die es auch gab, waren gut gemeint, aber weder belastbar noch in der Substanz aus- reichend. Zwischenzeitlich hat das Umweltministerium die Gebiete ausgewiesen, je- doch aus prozessualen Gründen noch nicht gemeldet; ausgewiesen, obwohl der Land- tag noch nicht über den Antrag des SSW entschieden hat. Hierin sehe ich keine Miss- achtung des Parlaments, da entweder die Punkte des Antrags bereits erfüllt sind oder in Zukunft erfüllt werden können, das gilt für die Punkte 2. bis 4.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Punkt 1 ist erfüllt: Die Regierung hat diejenigen Flächen, die ihr nach ornithologischen Gesichtspunkten als die geeignetsten erschienen, benannt und im übrigen keineswegs ganz Eiderstedt, wie dies ursprünglich die Absicht war, ausgewiesen. Ein Drittel der Halbinsel ist sinnvoller weise nicht ausgewiesen worden, und gegenüber dem vorge- legten Zwischenergebnis sind noch einmal 20 Prozent herausgenommen worden, das sind 5.000 Hektar, keineswegs nur einige „Quadratmeterchen“.

Nun hätte ich mir auch als örtlicher Abgeordneter im Sinne des Friedens vor Ort eine durchaus kleinere Fläche gewünscht, zum Beispiel jene, die heute als Kerngebiet be- zeichnet wird und etwa 10.000 Hektar groß ist. Das Problem ist nur: Die Kriterien, die schließlich zur Ausweisung des Gebietes geführt haben, finden sich auf Eiderstedt ü- berall dort, wo es entsprechende Dauer-Grünlandflächen gibt. Deswegen mussten auch alle Dauer-Gründlandflächen konsequenterweise ausgewiesen werden. Oder umgekehrt: Diese Flächen nicht auszuweisen, wäre das Einfalltor für alle Klagen ge- wesen, weil der Gleichheitsgrundsatz vernachlässigt worden wäre.

Ohne Einigung, ohne Konsens und ohne die Drohung von Klagen vor Ort wäre des- wegen – und das bedauere ich persönlich sehr – eine andere Fläche als die jetzt be- nannte gar nicht zu erreichen gewesen. Es ist deswegen auch keineswegs zutreffend, stereotyp alle Schuld daran beim Minister zu suchen. Ein solcher Vorwurf wäre schie- rer Populismus. Es hätte wenigstens den Versuch einer Einigung geben müssen. Wer diesen verweigert, darf nicht mit Fingern auf andere zeigen, die Finger werden zurück zeigen. In diesem Zusammenhang merke ich sehr deutlich an: Nicht jeder, der am lau- testen schreit, hat deswegen immer Recht. Und nicht derjenige, der diesem lauten Protest widersteht, missachtet die Interessen der Menschen vor Ort. Zur ehrlichen Po- litik gehört es, den Menschen die Wahrheit zu sagen und nicht, ihnen nach dem Mun- de zu reden. -3-



Die Wahrheit ist nun einmal – jedenfalls aus meiner Sicht und nach meiner Überzeu- gung: Gebiete auf Eiderstedt müssen nach EU-Recht ausgewiesen werden. Es gibt nun Gutachten für und gegen die Ausweisungspflicht. Ich bin Jurist genug, um zu wis- sen, was ich von Parteigutachten zu halten habe. Ich misstraue im Übrigen grundsätz- lich allen Gutachten. Aber wenn drei Gutachten, von denen ich in diesem Fall weiß, unabhängig von einander zum gleichen Ergebnis kommen, nämlich der Ausweisungs- notwendigkeit, dann besteht für mich kein ernsthafter Grund, dem nicht zu folgen, und das war hier der Fall.

Trotzdem ist es sinnlos, sich hier und heute aufzuregen. Die Gerichte werden ent- scheiden, dies wird abzuwarten sein. Dennoch muss mit Hochdruck weiter daran ge- arbeitet werden, für die Landwirte eine tragbare Lösung zu erarbeiten, dazu ist der vor- liegende Antrag hilfreich. Und auch die Landschaft selbst, also alle Verantwortlichen Eiderstedts, müssen sich überlegen, wie ein Plan B, also für die Zeit nach dem Urteil, aussehen kann. Denn auch danach muss es weitergehen, und zwar möglichst besser als jetzt. Konstruktive Vorstellungen hätte ich.