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26.08.04
16:08 Uhr
CDU

Manfred Ritzek: Ostseeregion als Vorbild für starke Demo-kratien und Minderheiten innerhalb der EU entwickeln

Nr. 428/04 26. August 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Europapolitik TOP 18 Manfred Ritzek: Ostseeregion als Vorbild für starke Demo- kratien und Minderheiten innerhalb der EU entwickeln Schon Mitte 2000 hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit einem Antrag die Initiative ergriffen, die Ostseeregion zu stärken, um diese Region in Euro- pa und weltweit zu einem Motor für neue Entwicklungen und Wohlstand zu machen. Die Ostseeregion sollte, wie der damalige Antrag es ausdrückte, neben wirtschaftli- cher und ökologischer Anforderungen auch ein Modellraum werden für politische und kulturelle Entwicklungen.
Unser heutiger gemeinsamer Antrag an die 13. Ostseeparlamentarierkonferenz setzt diese Forderung fort, nämlich die demokratische Entwicklung der jungen Demokra- tien und die Minderheiten in den Grenzregionen der Ostsee vorbildlich zu entwickeln.
Der Entwurf zur Europäischen Verfassung könnte es uns einfach machen. Wir könn- ten auf die Einsetzung eines Beauftragten verzichten. Denn es heißt in der Präambel der Charta der Grundrechte der Union: „In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der De- mokratie.“ In Artikel 21 des Teiles 2, also der Grundrechtecharta, heißt es, dass we- gen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit niemand diskriminiert werden darf. Auch im Teil 1, Artikel 2 des Verfassungsentwurfs sind die Werte der Union de- tailliert beschrieben.
Das geschriebene Wort muss aber auch in die Tat umgesetzt, vor allem mit konkre- tem Leben gefüllt werden. Dafür steht unser gemeinsamer Antrag.
Die Entwicklung demokratischer Prozesse, die Einrichtung entsprechender Institutio- nen, das Einüben, Korrigieren, die Fortentwicklung und Vertiefung des Denkens und Handels in demokratische Abläufe und Notwendigkeiten, der Aufbau von Bürgerge- sellschaften, bedarf der Zusammenarbeit vieler.
Offenheit und Verständnis für einander, persönliches Kennen und gemeinsames Planen, Entwickeln und Entscheiden sind die entscheidenden Grundlagen, die für eine konstruktive Zusammenarbeit im „Prozess Demokratie“ notwendig sind. Hierfür ist die Ostseeparlamentarierkonferenz eine unschätzbare Institution.
Auch die Mitgestaltung der Minderheitenpolitik im Ostseeraum innerhalb des Gremi- ums der Ostseeparlamentarierkonferenz bietet für eine(n) Beauftragte(n) ein konkre- teres Aufgabenfeld.
Seit dem 1. Februar 1998 hat die Bundesrepublik das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt und in Kraft gesetzt. Mit ihm wurden vier nationale Minderheiten in Deutschland anerkannt, nämlich die däni- sche Minderheit, die Friesen in Deutschland, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Die Sprachen dieser Minderheiten werden durch die Charta der Regional- und Minderheitensprachen des Europarates geschützt, die seit dem 17. Januar 1998 in Deutschland in Kraft ist.
Schleswig-Holstein ist mit dreien dieser vier Minderheiten eng verbunden. Durch die Einbeziehung der Minderheitenpolitik in unsere Landesverfassung haben wir eine herausragende Stellung, nicht nur in der Definition der Minderheitenpolitik, sondern auch in der Umsetzung. Wir sind vertraut mit der Situation lokaler, nationaler und teil- weise auch mit der europäischen Situation von Minderheiten. Wenn unsere Grenzre- gion zu Dänemark als Vorbildregion bezeichnet wird, dann sollten wir auch den Mut haben, unser Wissen und unser Verhalten zu den Minderheiten in einem Antrag für die Ostseeparlamentarierkonferenz zur Einsetzung eines Beauftragten zu formulie- ren.
Knapp jeder vierzehnte Einwohner der heutigen EU gehört einer ethnischen oder nationalen Minderheit an. Unsere neuen EU-Partner im Ostseeraum, insbesondere die drei baltischen Staaten, haben mit Ihren Unabhängigkeiten erhebliche Umbrüche erlebt. Mehrheiten wurden zu Minderheiten, das führt oder kann zu Schwierigkeiten hinsichtlich des Erhalts der eigenen Identität und Kultur bei jeder nationalen Integra- tionspolitik führen.
Die Ostseeparlamentarierkonferenz ist ein herausragendes Gremium, einer(m) Be- auftragten für die demokratische Entwicklung und für Minderheitenangelegenheiten einen Beobachter- und Sprecherstatus zu geben. Wir sollten darauf bedacht sein, keinen neuen, kostenaufwendigen Apparat ins Leben zu rufen. Darüber hinaus könn- te diese Aufgabe von jedem Land der Ostseeregion übernommen werden.
Wichtig wäre aber der Aufbau und die Nutzung einer informationellen und infrastruk- turellen Vernetzung zu den Parlamenten der Ostseestaaten mit besonderem persön- lichen Erfahrungs- und Gedankenaustausch anlässlich der jährlichen Ostseeparla- mentarierkonferenz.
In der heutigen Zeit der zunehmenden Internationalisierung wird es immer notwendi- ger, die Bedingungen zu fördern, die es den nationalen Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiter zu entwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität wie Religion, Sprache, Tradition und kulturelles Erbe zu bewahren.
Die Benennung eines Beauftragten innerhalb der Ostseeparlamentarierkonferenz bedeutet auch eine Stärkung und Weiterentwicklung der Ostseeparlamentarierkonfe- renz selbst, wenn diese Aufgaben gemeinsam in diesem Gremium getragen werden.