Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.08.04
11:46 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur Sicherheit in Schleswig-Holstein

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 14 – Sicherheit in Schleswig-Holstein Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die stellv. Fraktionsvorsitzende Mobil: 0172/541 83 53 von Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Irene Fröhlich: Nr. 279.04 / 26.08.2004



Keine Ausweitung der DNA-Analyse ohne ausreichende Sicherung Zunächst möchte ich dem Innenminister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten für den vorliegenden Bericht danken. Die Frage nach der Ausweitung der Anwendung von DNA-Analysen beschäftigt diesen Landtag nun zum wiederholten Mal, ohne dass neue Erkenntnisse vorlägen oder irgendwelche landespolitischen Entscheidungen getroffen werden müssten. Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz sind seit dem 08. Juli be- kannt, auch die Haltung des schleswig-holsteinischen Innenministers, die Haltung der schleswig-holsteinischen Justizministerin und der Justizministerkonferenz dürfte auf- merksamen Beobachtern der Szene bekannt sein. Insofern hat der Bericht uns zu die- sem Thema nichts gesagt, was nicht bereits bekannt gewesen wäre – was selbstver- ständlich nicht an der Qualität des Berichts liegt.
Wir begrüßen es außerordentlich, dass anlässlich der Debatte um die DNA-Analyse end- lich die Regelungen der Strafprozessordnung zu den erkennungsdienstlichen Maßnah- men auf den Prüfstand kommen, denn sie sind aus Sicht des Datenschutzes eine Katas- trophe.
Das heißt aber noch nicht, dass wir eine Gleichsetzung von DNA-Analyse und erken- nungsdienstlichen Maßnahmen befürworten. Die Strafprozessordnung verlangt für die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nur einen Anfangsverdacht ohne Qualifikation der Anlasstat. Dies wird so weder von der Justizministerkonferenz noch von der Protokollerklärung des IMK-Beschlusses in Frage gestellt. Ich sehe in der DNA- Analyse und der Speicherung der daraus gewonnenen Daten einen schwerwiegenden
1/3 Grundrechtseingriff. Ein solcher Eingriff benötigt zur Konkretisierung des Verhältnismä- ßigkeitsgrundsatzes gesetzlich ausformulierte Beschränkungen. Unter den gegebenen Voraussetzungen, also selbst unter Berücksichtigung der von der IMK vorgeschlagenen Modifikationen lehne ich eine Aufnahme der DNA-Analyse in den Katalog der erken- nungsdienstlichen Maßnahmen ab.
Ich verkenne nicht, dass die DNA-Analyse ein hoch effizientes und sehr zuverlässiges Ermittlungsinstrument darstellt, das von hoher Bedeutung für die kriminalistische Arbeit ist und weiterhin sein wird. Ich stelle mich nicht grundsätzlich gegen die Ausweitung der Anwendung von DNA-Analysen im Strafverfahren. Sie muss jedoch in jedem Fall auf schwere Kriminalität begrenzt bleiben. Die Sensibilität der in den Körperzellen gespei- cherten Daten macht es weiterhin unbedingt erforderlich, den Vorgang gegen Fehler durch Qualitätsmängel in der Untersuchung und gegen missbräuchliche Ausweitung zu sichern. Eine wirksame einheitliche staatliche Qualitätskontrolle privatwirtschaftlich be- triebener Labore muss daher eingeführt werden. Weiterhin müssen unabhängige Stellen, wie zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten, Kontrollrechte zur Verhütung von Miss- brauch erhalten. Nur unter diesen Voraussetzungen sowie unter der Bedingung ausrei- chender rechtlicher Kompensationen kann auf den Richtervorbehalt bei Anordnung der Maßnahme verzichtet werden.
Die DNA-Analyse in ihrer jetzigen Handhabung besitzt nur wenig Aussagekraft über per- sönliche Erbinformationen. Die wissenschaftliche Forschung entwickelt sich allerdings – auch unter ökonomischem Druck – weiter. Dem muss durch ständige Weiterentwicklung des Rechts Rechnung getragen werden. Ein Mittel hierzu könnte die Befristung entspre- chender Eingriffsermächtigungen sein.


Zu den Mitteilungen über Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz:
Das Gewaltschutzgesetz und die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen sind ein entscheidender Fortschritt im Kampf gegen häusliche Gewalt. Polizei und Gerichte über- nehmen verschiedene Aufgaben in dem gleichen Prozess, daher sollten sie auch optimal über die Arbeit der jeweils anderen Stelle informiert sein. Wir begrüßen daher die Initiati- ve der Innenminister.
Zu den Gefahren des Internet:
Die Innenministerkonferenz hat zunächst mal festgestellt, dass über die Gefahren, die für Kinder und Jugendlich mit der Nutzung des Internet einhergehen können, verstärkter Aufklärungsbedarf herrscht. Das ist eine richtige Erkenntnis. Die Nutzung von Medien setzt die entsprechende Information und Medienkompetenz voraus, das gilt für Zeitungen und Fernsehen ebenso wie für das Internet. Wahrscheinlich ist die Aufklärung über das was im Internet passiert – ich erinnere da nur an die rechtsradikale Spamflut, die im Juni in Deutschland auftauchte – und die breite Information über Filterprogramme und sonsti- ge technische Handwerkszeuge sogar die relativ schärfste Waffe, die wir in dieser Frage zur Hand haben. Denn wir müssen uns damit abfinden, dass das Internet nicht zentral beherrschbar ist. Das ist ja grundsätzlich auch gut so, denn dadurch kann es auch nicht als Ganzes instrumentalisiert werden.
In dem Rahmen, in dem eine begrenzte Kontrolle möglich ist, muss ein globales Medium natürlich auch global kontrolliert werden. Daher passt dieser Spiegelstrich auch nicht so ganz zu der Überschrift des Berichtsantrags „Sicherheit in Schleswig-Holstein“: die Kon- trolle des Internet kann nicht auf Schleswig-Holstein beschränkt stattfinden, und von Maßnahmen gegen gefährliche Inhalte im Netz profitieren Menschen an andere Orte ebenso wie unser Bundesland. Der Beschluss der Innenministerkonferenz setzt hier an und prüft den Bedarf an weiterer internationaler Zusammenarbeit, insbesondere auch mit den Anbietern. Das begrüßen wir ausdrücklich.
***