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26.08.04
11:34 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum Bericht über die Beschlüsse der Innenministerkonferenz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 281/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 26. August 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Innen/ Sicherheit/ Innenministerkonferenz



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki zum Bericht über die Beschlüsse der Innenministerkonferenz In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Sicherheit in Schleswig-Holstein – Bericht zu den Beschlüssen der 174. Innenministerkonferenz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„DNA wird mittlerweile zum Kürzel für „das nervt allmählich“. Das gilt für die immer wiederkehrenden Debatten um die Anwendung der DNA-Analyse, ausgelöst von der CDU.
Wir haben erst im März dieses Jahres mit großer Mehrheit den Wunsch der CDU auf Ausweitung der Speicherungsmöglichkeiten der durch DNA-Analyse erhobenen Daten auf Bagatelldelikte abgelehnt. Wir taten dies aus gutem Grund. Die CDU wollte seinerzeit die Speicherung von DNA-Material bei einfachen Vergehen möglich machen. Das genügte nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgericht, deshalb durften wir diesem Ansinnen nicht zustimmen. Den Kollegen Lehnert ficht das nicht an. Er verfolgt sein Leib-und- Magen-Thema weiterhin hier im Parlament.
Man kann dem Kollegen Lehnert für diesen Berichtsantrag aber aus einem Grund dankbar sein. Nicht etwa, weil man seine Auffassung zur weiteren Nutzung der DNA-Analyse teilt. Auch nicht, damit das Parlament über die Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) informiert wird. Diese Beschlüsse sind im Internet abrufbar. Für diese Information bedarf es keiner Parlamentsdebatte.
Der Antrag gibt uns aber die Möglichkeit, darüber zu diskutieren, wie die IMK bei ihren Beschlüssen zur DNA-Thematik mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgeht - wie die Innenministerkonferenz diese Vorgaben ignoriert.
Der Vorsitzende dieser Konferenz ist der Innenminister des Landes Schleswig- Holstein. Er ist also auch der zur Zeit ranghöchste Verfassungsminister aller

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Bundesländer. Diesen Titel verdient man aber gerade nicht, wenn man sich um die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht schert.
Dass die schleswig-holsteinische CDU-Fraktion dies für die Anwendung der DNA-Analyse nicht tut, ist bekannt. Der Innenminister und die IMK haben es auf ihrer Tagung am 08. Juli in Kiel aber geschafft, die Wünsche der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion zu übertreffen.
Die Innenminister haben unter Vorsitz und mit der Stimme Schleswig-Holsteins eine Gleichstellung der DNA-Analyse mit den sonstigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen im Rahmen des § 81 b 2. Alt. StPO empfohlen.
Das bedeutet, dass es künftig auch für Zwecke des Erkennungsdienstes möglich sein soll, die DNA-Analyse gegen den Willen des Beschuldigten vorzunehmen.
Solche erkennungsdienstlichen Maßnahmen dienen nicht der Überführung des Beschuldigten in einem bestimmten Strafverfahren, sondern der vorsorglichen Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten. Sie sind rein vorbeugender und sichernder Natur. Die so gewonnenen Unterlagen gelangen nicht in die Ermittlungsakten, sondern werden in die örtliche und zentrale polizeiliche Materialsammlung aufgenommen. Auch bei Delikten unterhalb der mittleren Kriminalität. Das genügt nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Damit ist die Diskussion inhaltlich beendet. Wir bedauern diesen Beschluss der IMK. Wir dürfen gespannt sein, wie insbesondere die Grünen zu dem Verhalten ihres Koalitionsministers stehen.
Gegen den Beschluss der IMK zum Thema Gefahren des Internets für Kinder und Jugendliche lässt sich nichts einwenden. Sie hat empfohlen über die Gefahren des Internet für Kinder und Jugendliche verstärkt öffentlich aufzuklären. Sie hat die Kolleginnen und Kollegen der Kultus- und Jugendministerkonferenz gebeten, sich für eine verstärkte Aufklärung einzusetzen.
Darüber hinaus hat die IMK eine Prüfung in Auftrag gegeben, um zu klären
- ob die bestehenden Regelungen zur Bekämpfung der Internetkriminalität ausreichen, - ob und wie es hier verstärkt zu einer europäischen Zusammenarbeit kommen muss, - inwieweit Internetanbieter verstärkt in die präventive und repressive Arbeit eingebunden werden können und - welche weiteren präventiven und repressiven Maßnahmen geeignet sind, Internetstraftaten vorzubeugen und ein vermutetes Dunkelfeld aufzuhellen.
Gegen diesen Prüfauftrag ist nichts einzuwenden. Wir sollten hingegen genau beobachten, wie die IMK mit den Ergebnissen dieses Berichts umgeht.
Die IMK fordert, die Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen dahingehend zu ändern, dass die Polizei über Entscheidungen der Zivilgerichte nach dem Gewaltschutzgesetz informiert wird. Eine solche Informationsverpflichtung besteht bisher nicht. Die Justizministerkonferenz wird dieses Anliegen prüfen. Wir stehen dem Anliegen als FDP nicht ablehnend gegenüber. Aber auch hier sollte erst das Ergebnis der Prüfung abgewartet werden. Dann sollten wir darüber im Ausschuss debattieren.
Für heute genügt es, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/