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26.08.04
11:18 Uhr
CDU

Peter Lehnert: Mehr Sicherheit für Schleswig-Holstein

Nr. 422/04 26. August 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 14 Peter Lehnert: Mehr Sicherheit für Schleswig-Holstein Die vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Sicherheit haben bei der letzten Innenministerkonferenz erfreulicherweise eine wichtige Rolle gespielt. Die Menschen in Schleswig-Holstein erwarten dabei von der Politik endlich Antworten zu konkreten Fragen, die insbesondere aus dem Bereich der Polizei immer wieder an uns heran- getragen werden. Damit verbunden ist die Aufforderung der Praktiker aus dem Si- cherheitsbereich, endlich Lösungen zu finden und entsprechend zu handeln.
Wenn uns dies nicht endlich gelingt, besteht durchaus die Gefahr, dass die Men- schen es uns nicht mehr zutrauen, diese Probleme wirklich zu lösen.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich den Be- schluss der IMK zur Verbreiterung der Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse. Dabei ist es wichtig, dass die Justizministerkonferenz jetzt zügig die dringend erfor- derlichen Gesetzesinitiativen ergreift.
Leider ist die Landesregierung derzeit nicht bereit, die notwendigen Initiativen endlich auf den Weg zu bringen. Gleiches gilt für die Aussonderungsprüffristen und Fristen für die Speicherung von Fingerabdruckmaterial und DNA-Identifizierungsmustern. Die durch die IMK angestrebte Beweismitteldatei, die der Identifizierung von Spuren- verursachern dienen soll, sollte unserer Auffassung nach schnellstmöglich eingerich- tet werden.
Die Möglichkeiten, Straftaten aufzuklären, sowie unschuldig Verdächtigte nachweis- lich zu entlasten, sind durch eine rechtstaatlich abgesicherte Nutzung der DNA- Analyse entscheidend verbessert worden und müssen auch unter dem Aspekt des besseren Schutzes der Bevölkerung, insbesondere im Bereich der Gewaltverbre- chen, besser und konsequenter genutzt werden als bisher.
Im Bereich der bisherigen Regelung des Gewaltschutzgesetzes bereitet uns die teil- weise Ablehnung der Übermittlung von entsprechenden Entscheidungen an die Poli- zei durch schleswig-holsteinische Gerichte Sorge. Da dies mit Hinweis darauf erfolgt, dass bisher keine Mitteilungsverpflichtung vorgesehen sei, begrüßen wir ausdrücklich die Initiative der IMK, diesmal erfreulicherweise mit Unterstützung aus Schleswig- Holstein, in Zukunft eine entsprechende Mitteilungspflicht der Gerichte an die Polizei zu schaffen.
Damit würde nicht nur den fachlichen Bedürfnissen der Polizei Rechnung getragen, sondern vor allen Dingen auch ein verbesserter Opferschutz sichergestellt.
Über die Gefahren des Internet für Kinder und Jugendliche, insbesondere die Gefahr des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit dem Internet, soll verstärkt öffentlich informiert und aufgeklärt werden.
Die Innenministerkonferenz hält es darüber hinaus für erforderlich, konkret zu prüfen,
• ob das vorhandene rechtliche Instrumentarium zur Bewältigung dieser neuen Herausforderungen an die Kriminalitätsbekämpfung ausreichen oder ob es zusätzlicher oder veränderter Regelungen bedarf, • ob und in welcher Form es einer besseren europäischen internationalen Zu- sammenarbeit bei der Bekämpfung dieses Deliktsbereiches bedarf, • inwieweit Anbieter von Internetleistungen verstärkt eingebunden werden können und welche zusätzlichen Maßnahmen geeignet sind, Straftaten in diesem Bereich vorzubeugen und ein vermutetes erhebliches Dunkelfeld aufzuhellen.
In diesem Zusammenhang bin ich sehr froh über die bisher eingegangenen schriftli- chen Stellungnahmen zu unserem Antrag bezüglich einer besseren Bekämpfung der Internetkriminalität. Dabei begrüßt nicht nur der Verband der deutschen Internetwirt- schaft grundsätzlich den Antrag der CDU-Landtagsfraktion als richtungsweisenden Schritt in einer Diskussion über sachgerechte Lösungswege, sondern auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte, Herr Dr. Bäumler, führt dazu aus, dass der von uns gemachte Vorschlag, eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits be- stehenden gesetzlichen Lösungsregelungen sein kann.
In diesem Sinne hoffe ich, dass es uns in der nahen Zukunft gelingt, bei den von uns aufgezeigten Problembereichen, weitere Verbesserungen im Interesse der Men- schen und ihrer Sicherheit zu erreichen.