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25.08.04
15:48 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Grüner Gesetzentwurf ist alles andere als bürgernah!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 276/2004 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, den 25. August 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Innen/ Kommunales/ Ämterverfassung Veronika Kolb, MdL


Günther Hildebrand: „Grüner Gesetzentwurf ist alles



www.fdp-sh.de andere als bürgernah!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Gesetz zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Seit Jahren reden wir in diesem Haus von Funktionalreform und über eine Verwaltungsstrukturreform. Seit Jahren wollen wir definieren, welche Aufgaben das Land und welche Aufgaben die kommunale Ebene zu erfüllen hat.
Wir haben in diesem gesamten Prozeß sogar lange auf die Landesregierung gewartet und wollten als Parlament gemeinsam mit ihr neue sinnvolle Verwaltungsstrukturen im ganzen Land erarbeiten. Herausgekommen ist letztlich nichts als lauwarme Luft.
Nun auf einmal kommen die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen nicht mit Vorschlägen zur Funktionalreform, auch nicht zur Verwaltungsstruktur, nein, sie präsentieren uns einen Gesetzentwurf zur Änderung der Amtsordnung mit dem Ziel, einen Amtsbürgermeister einzuführen.
Auf die Schnelle haben sie den Formulierungsvorschlag des Innenministers annähernd 1:1 übernommen. Es ist schon ganz praktisch, wenn man das Ministerium für sich arbeiten lassen kann, beziehungsweise dessen Erfüllungsgehilfe ist. Ob der Entwurf allerdings auch von den Kollegen der Koalition gelesen, geschweige denn verstanden wurde, möchte ich dahin gestellt sein lassen.
Für uns gilt: Zuerst muss in einer Funktionalreform geprüft und festgelegt werden, welche Aufgaben überhaupt und wenn ja, wo und von wem am besten wahrgenommen werden sollen. Danach muss untersucht werden, ob die entsprechenden Verwaltungsebenen in der Lage sind, die Aufgaben auch durchführen zu können. So weit so gut.
Aber dass rot/grün jetzt der Meinung ist, dass die Einführung eines sogenannten Amtsbürgermeisters höchste Priorität besitzt, erstaunt uns schon sehr. Als wenn wir keine anderen Probleme hätten! Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur“ nennen Sie das vorliegende Papier. Wie mit der Einführung des Amtsbürgermeisters die Struktur verbessert wird, müssen SPD und Grüne noch erklären.
Ich erwähne nur zwei Dinge:
1. Die neue Verwaltungsstruktur wird teurer. Die zur Zeit tätigen Leitenden Verwaltungsbeamten werden nach A 13, in Ausnahmefällen im höheren Dienst nach A 14 besoldet. Der von Ihnen gewollte Amtsbürgermeister soll z. B. in Ämtern mit 15 – 20.000 Einwohnern nach A 16, mit Aufstieg nach 2 Jahren nach B2 besoldet werden. Eine happige Differenz. Dabei behalten die Leitenden Verwaltungsbeamten selbstverständlich ihren Besitzstand, nämlich A 13, bzw. A 14, und das bis zur Pensionierung und dürfen als Sachbearbeiter tätig sein.
2. Die neue Verwaltungsstruktur verliert aber auch an Kompetenz. Während der Leitende Verwaltungsbeamte mindestens die Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst vorweisen muss, also absolute Fachfrau –oder mann in Sachen Verwaltung ist, besteht die geforderte Qualifikation für den Amtsbürgermeister lediglich in der Wählbarkeit für den Bundestag, der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU, oder dem Lebensalter zwischen 27 und 60 Jahren. Und falls trotz Kandidatur nach 6 bzw. 8 Jahren keine Wiederwahl erfolgt, darf sie oder er sich auf eine schöne Pension freuen. Herzlichen Glückwunsch!
Das kann alles nicht wahr sein. Mit diesem Gesetzentwurf werden bewährte und kostengünstige Strukturen in Frage gestellt.
Insbesondere unsere grünen Freunde haben bei diesem Gesetzentwurf so richtig die Maske fallen lassen. Gerade die Grünen, die sich doch immer so bürgernah geben, die doch immer eine größtmögliche Bürgerbeteiligung in kommunalen Angelegenheiten fordern, beantragen jetzt den Amtsbürgermeister von der neu zu bildenden Amtsversammlung, also nicht in Direktwahl, wählen zu lassen.
Bei den hauptamtlich verwalteten Gemeinden, auf die Sie im Entwurf immer Bezug nehmen, ist das aber vorgeschrieben.
Das Dilemma, in das Sie sich damit begeben, besteht natürlich darin, dass bei einer Direktwahl des Amtsbürgermeister die ehrenamtlichen Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden „nur“ von der Gemeindevertretung gewählt wären und damit eine unterschiedliche demokratische Legitimation vorläge.
Schon aus diesen wenigen Beispielen lässt sich erkennen, dass der Gesetzentwurf wenig durchdacht ist. In vielen Gesprächen mit Gemeindevertretern, Amtsvorstehern und Verwaltungsleitenden Beamten wurde mir bestätigt, dass es für die vorgesehenen Regelungen keine Akzeptanz gibt.
Was aber ist passiert? Warum macht rot-grün das?
Die jeweils hauptamtlich verwalteten Gemeinden Heikendorf, Schönberg und Mönkeberg wollen sich zu einem Amt zusammenschließen und hätten nach der gültigen Amtsordnung zukünftig „nur“ einen ehrenamtlichen Amtsvorsteher und einen Verwaltungsleitenden Beamten. Drei hauptamtliche Bürgermeister könnten zukünftig wegfallen. Die drei Gemeinden bestehen aber offensichtlich auf eine hauptamtliche Verwaltungsspitze – dem Amtsbürgermeister. Es handelt sich hierbei anscheinend um eine „lex Kiel-Ost“.
Der bekommt dann auch noch die gleichen Kompetenzen wie ein hauptamtlicher Gemeindebürgermeister. Das ist unsystematisch, denn Gemeinden sind keine Ämter.
Man kann Ämter und Gemeinden nicht miteinander vergleichen. Ämter haben trotz ihrer weitgehenden Bedeutung nicht die verfassungsrechtliche Stellung einer Gemeinde. Gemeinden sind bedeutsamer. Sie sind originär mit Selbstverwaltungsaufgaben ausgestattet – Ämter nicht. Die Erledigung dieser Aufgaben werden den Ämtern erst übertragen.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Es bestehen darüber hinaus verfassungsrechtliche Grenzen über die hinweg ein bestimmtes Ausmaß an Übertragungen von Selbstverwaltungsaufaufgaben von den Gemeinden an die Ämter unzulässig ist. Viele Ämter erledigen heutzutage zum Teil viele Selbstverwaltungsaufgaben kleinerer Gemeinden. Der Amtsausschuss ist aber nicht hinreichend demokratisch legitimiert, denn seine Mitglieder werden nicht direkt gewählt. Hier muss Klarheit darüber geschaffen werden, wo die Grenze einer zulässigen Aufgabenübertragung von Gemeinde auf das Amt zu ziehen ist.
Das ist z. B. eine Diskussion, die unbedingt geführt werden sollte. Wir aber befassen uns jetzt mit der völlig überflüssigen Schaffung von Amtsbürgermeistern.
Was SPD und Grüne hier machen ist völliger Unsinn. Sei schaffen hochdotierte Verwaltungsposten, die Verwaltung verteuern, die Qualität verschlechtern und aus demokratischer Sicht bedenklich sind. Im diesem Zusammenhang ist die Aussage vom Kollegen Puls interessant. Ich zitiere seine Aussage aus den Kieler Nachrichten vom 18. August dieses Jahres zum geplanten Wahlverfahren der Amtsbürgermeisterin oder des Amtsbürgermeisters wörtlich: „Auf diese Weise haben wir eine möglichst breite demokratische Basis.“
Falsch, Herr Kollege Puls! Möglichst breit wäre die demokratische Basis bei einer Direktwahl.
Nicht vergessen sollten wir die vorgesehenen Änderungen zum Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und gemeinsame Kommunalunternehmen. Hier können sicherlich Verwaltungsvereinfachungen zu ein mehr an Effektivität führen. Dieser Teil kann aber gesondert beraten und verabschiedet werden und steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Amtsordnung.
Sehr geehrte Kollegen von der SPD und von den Grünen, ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück. Nicht alles, was Ihnen vom Innenminister vorgelegt wird, muss sinnvoll, durchdacht und damit logisch sein. Wenn wir eine Änderung der Amtsordnung in Angriff nehmen, und dafür gibt es genug Gründe, sollten wir sie grundsätzlich diskutieren und nicht nur partiell. Dafür aber reicht mit Sicherheit nicht mehr die Zeit in dieser Legislaturperiode. Denn selbstverständlich sind in eine solche Diskussion auch die Kommunalpolitiker mit einzubeziehen. Und wie anfangs schon gesagt, zuerst die Aufgabenkritik, dann die Ausgestaltung der Verwaltungsebenen und dann die Zuordnung der Aufgaben. So wird ein Schuh daraus.
Und dann, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dann können wir möglicher Weise auch über Amtsbürgermeister reden.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/