Günter Neugebauer: Keine spekulativen Aktientransaktionen auf Kosten der Steuerzahler
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 25.08.2004, Nr.: 146/2004Landtag aktuellGünter Neugebauer:Keine spekulativen Aktientransaktionen auf Kosten der SteuerzahlerIn der Debatte zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, „Kon- sequenzen aus Vodafone-Absichten ziehen“ (TOP 9) erklärte der finanzpolitische Spre- cher der SPD-Landtagsfraktion, Günter Neugebauer, u.a.: „Wir greifen einen Vorgang auf, der die Steuerzahler zu Recht empört: Die Präsen- tation einer Teilwertabschreibung in Höhe von 50 Milliarden € an die deutsche Steuerverwaltung durch Vodafone. Dadurch sollen die deutschen öffentlichen Kas- sen die Wertverluste, die infolge der künstlich und spekulativ erzeugten Steigerun- gen der Aktienkurse und der anschließenden Kurseinbrüche nach der Übernahme von Mannesmann entstanden, finanzieren. Erkennen die Finanzbehörden die Teil- wertabschreibungen an, würden den öffentlichen Kassen Steuern von mehr als 20 Milliarden € entgehen. Hier soll ein milliardenschwerer Großkonzern nach einigen trickreichen Transaktionen zu einem Steuergeschenk kommen. Wir halten diesen Vorgang für einen Skandal! Weil er beispielhaft ist, ist auch der Gesetzgeber gefor- dert. Ich will in Erinnerung rufen, dass die CDU es 1998 im Bundestag abgelehnt hat, die bis dahin weit gefassten Abschreibungsmöglichkeiten der Großunternehmen einzu- schränken. Nur weil die CDU-Länder 1998 noch keine Blockademehrheit im Bun- desrat hatten, konnte die SPD-geführte Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-nachhaltigen Verbesserung der Steuergerechtigkeit und zur Eindämmung unsach- gemäßer Abschreibungsmöglichkeiten durchsetzen. So sind zum Beispiel Teilwert- abschreibungen seit 1999 erst bei einer dauernden Wertminderung zulässig. Auch dürfen Kapitalgesellschaften seit 1999 Teilwertabschreibungen aus Beteiligungen steuerlich nicht mehr geltend machen. Nur weil die SPD geführte Bundesregierung 1999 diese Steuerschlupflöcher gegen teilweise massiven Widerstand geschlossen hat, besteht heute überhaupt eine Chance, die Absichten des Vodafone-Konzerns zu prüfen und, wie wir hoffen, zu verhindern. Wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, mitzuhelfen, die Gestaltungsmöglichkeiten von Großunter- nehmen bei ihrer Gewinnermittlung stärker einzuschränken. Wir stehen an der Seite des Mittelstandes. Wir wollen auch künftig sichergestellt wissen, dass sich Großun- ternehmen nicht durch spekulative Verluste und ungerechtfertigte Teilwertabschrei- bungen künstlich zu Lasten der öffentlichen Kassen und der Steuerzahler armrech- nen können.“