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08.07.04
17:30 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur Innenministerkonferenz: Ergebnisse zum Bleiberecht sind bitter

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 261.04 / 08.07.2004


IMK-Gesprächsergebnisse zum Bleiberecht sind bitter
Zu den Ergebnissen der Innenministerkonferenz erklärt Irene Fröhlich, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Es ist bitter, dass sich die Innenministerkonferenz nicht auf eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge einigen konnte. Eine Abschiebung in das Herkunfts- land verbietet sich für Flüchtlinge aus Afghanistan, Tschetschenien, dem Kosovo oder dem Irak. Von ungefährdeten Verhältnissen kann in diesen Ländern angesichts der fortwährenden Gewalthandlungen keine Rede sein, wenn - wie in Afghanistan – nicht einmal UN-Mitarbeiter dort sicher sind. Wen schon die humanitären Gründe nicht über- zeugen, sollte wenigstens den finanziellen Aspekt kalkulieren: Bei Kettenduldungen aufgrund internationaler Konventionen dürfen die Flüchtlinge keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Daher sind sie gezwungen, von staatlichen Hilfen zu leben, bis sie ggf. schließlich abgeschoben werden, was ebenfalls mit hohen Kosten verbunden ist. Bei einer dauerhaften Bleiberechtsregelung könnten sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen und so ihre Integration aktiv weiter beför- dern. Zudem sind gerade junge Menschen, die keine Lebensperspektive mehr für sich sehen, am anfälligsten für extremistische Bewegungen.

Zur besseren Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden: Das Nebeneinander verschiede ner Verfassungsschutzbehörden hat sich in der Vergangenheit immer wieder als ineffizient bewiesen. Wir halten daher daran fest, dass wir die verschiedenen Verfassungsschutzbehör- den zusammen legen wollen. Eine bessere Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehör- den untereinander und mit der Polizei ist sicherlich für die Effizienz der Arbeit vorteilhaft, al- lerdings muss sowohl für die Betroffenen wie auch für die Öffentlichkeit im Nachhinein klar erkennbar sein, welches Amt für welche Handlungen die rechtliche und politische Verantwor- tung trägt. Des weiteren muss gewährleistet sein, dass trotz der engeren Verflechtung die parlamentarische Kontrolle nicht erschwert wird. Dies gilt insbesondere bei der Einrichtung gemeinsamer Dateien und bei der gegenseitigen Unterstützung im Rahmen von Einsatz- maßnahmen. Alle gemeinsamen Dateien, die über eine Indexdatei zur Bekämpfung des Ter- rorismus hinausgehen, halte ich für rechtsstaatlich hoch problematisch. Es ist bedauerlich, dass im Rahmen der Sicherheitsdebatte die Frage der Integration keine Rolle spielt. Integration ist der Schlüssel zur Lebensperspektive und die gesicherte Lebens- perspektive ist der beste Schutz vor der Verbreitung extremistischer Gesinnung.

Zur DNA-Analyse: Die Strafprozessordnung verlangt für die Durchführung erkennungsdienst- licher Maßnahmen nur einen Anfangsverdacht ohne Qualifikation der Anlasstat. Ich sehe in der DNA-Analyse und der Speicherung der daraus gewonnenen Daten einen schwerwiegen- den Grundrechtseingriff. Ein solcher Eingriff benötigt zur Konkretisierung des Verhältnismä- ßigkeitsgrundsatzes gesetzlich ausformulierte Beschränkungen. Unter den gegebenen Vor- aussetzungen, bzw. selbst unter Berücksichtigung der von der IMK vorgeschlagenen Modifi- kationen lehne ich eine Aufnahme der DNA-Analyse in den Katalog der erkennungsdienstli- chen Maßnahmen ab. ***