Klaus Schlie: Landesplanungsgesetz Simonis-Regierung präsentiert vier Jahre alten CDU-Vorschlag
Nr. 325/04 17. Juni 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 11 Klaus Schlie: Landesplanungsgesetz – Simonis-Regierung präsentiert vier Jahre alten CDU-VorschlagDieser Gesetzentwurf ist ein wirklich entscheidender Schritt im Rahmen des Funktionalreformprozesses.Wir meinen, dass es auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zum Abbau der zentralistischen Staatsverwaltung ist. Dadurch wird die kommunale Planungshoheit entscheidend gestärkt. Diese Planungshoheit ist leider durch eine Vielzahl von Fachplanungsvorgaben des Landes und einer oftmals vom Land übergestülpten Regionalplanung immer stärker eingeschränkt worden.Aufgabe der Regionalplanung ist nach dem Raumordnungsgesetz, dass die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung in den jeweiligen Entwicklungsräumen sachlich und raumbezogen ausgeformt werden.Die Vorgaben des Landes in den Raumordnungsplänen können jetzt also in den Regionalplänen von den Kommunen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit ausgestaltet werden. Dadurch kann es auch zu einer größeren Vielfalt in der Entwicklung des Landes und zu einer unterschiedlichen Schwerpunktsetzung in den einzelnen Entwicklungsräumen des Landes kommen, die dann auch von den gewählten kommunalen Mandatsträgern und Hauptamtlern vor Ort verantwortet werden – ein wichtiger Schritt zu mehr Bürgernähe.Wir wollen als CDU, dass sich das Land bei den notwendigen raumordnungsplanerischen Vorgaben tatsächlich auf grobe Zielplanungen beschränkt und nicht versucht, durch die Hintertür die Vorgaben für die Regionalplanung so eng zu gestalten, dass ein eigenverantwortlicher Gestaltungsspielraum für die Kommunen ad absurdum geführt wird.Soweit, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Redebeitrag aus der Plenartagung vom 11. Mai 2000. Dies war der Tag, an dem die CDU einen Gesetzentwurf zur Kommunalisierung der Regionalplanung auf der Grundlage einer Initiative der kommunalen Landesverbände eingebracht hat. Damals wurde ich vom Kollegen Wodarz beschimpft – ich zitiere wörtlich: „Das Szenario, Herr Kollege Schlie, das Sie hier eben mit Begriffen wie „Zentralismus“, „Überstülpen“, ohne Absprache mit den Kommunen beschrieben haben, bildet natürlich in keiner Weise die Wirklichkeit ab.“Diese fundierte Kritik des Kollegen Wodarz führte dann dazu, dass der Gesetzentwurf vier Jahre lang – man höre und staune – vier Jahre lang im rot-grünen Bermuda-Dreieck der Ausschuss-Beratungen versenkt wurde.Nun, am 25. Mai 2004, teilt uns der Innenminister mit, welche Beweggründe die Landesregierung hat, um den Ansatz der CDU und der kommunalen Spitzenverbände aus dem Jahr 2000 aufzugreifen.Der Minister führt dazu wörtlich aus: „Planung wird nicht mehr hoheitlich verordnet, sondern vollzieht sich von unten nach oben, ist transparent und beteiligt alle Akteure so früh wie möglich“, soweit die inhaltlich identische Begründung des Innenministers aus dem Jahr 2004 mit meiner aus dem Jahr 2000 zur Kommunalisierung der Regionalplanung.Damals warf mir der Kollege Wodarz vor: „Wenn die CDU die Initiative der Kommunen einfach abschreibt und als ihren Antrag ausgibt, nennt man das Plagiat – übersetzt: Diebstahl geistigen Eigentums“. – Na ja, Herr Kollege Wodarz, wie würden Sie denn jetzt die Initiative der Landesregierung bezeichnen?Es ist gut, dass die Neufassung des Landesplanungsgesetzes es ermöglichen wird, dass der Regionalplan in kommunaler Trägerschaft aufgestellt werden kann und die damit verbundenen Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen werden – das entspricht unserer Auffassung aus dem Jahr 2000.Wir sind der Auffassung, dass die Aufstellung des Regionalplanes in kommunaler Trägerschaft vorrangiges gesetzlich geregeltes Ziel der Landesplanung sein sollte. Das Instrument der Regionalbezirksplanung muss erhalten bleiben.Soweit durch die Übernahme von Aufgaben in diesem Zusammenhang den Kommunen Kosten entstehen und das Land entlastet wird, gilt aus unserer Sicht selbstverständlich das Konnexitätsprinzip.Das Instrument der Regionalplanung in kommunaler Trägerschaft wird sich in der Praxis nur dann durchsetzen, wenn die Finanzierung aller mit der Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang stehenden Kosten sichergestellt ist. Eines ist allerdings auch klar: Die Kommunen hatten auch bisher einen verwaltungsmäßigen Aufwand bei der Abgabe von Stellungnahmen bei landesplanerischen Vorgaben und wenn nun die Verantwortung voll von den Kommunen übernommen werden kann, muss dies auch berücksichtigt werden.Wir freuen uns auf eine fruchtbare Beratung im Innen- und Rechtsausschuss.