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17.06.04
11:43 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Bei Lotterie-Staatsverträgen besteht noch erheblicher Beratungsbedarf

Nr. 322/04 17. Juni 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Finanzpolitik TOP 6 Hans-Jörn Arp: Bei Lotterie-Staatsverträgen besteht noch erheblicher Beratungsbedarf Unter den bürokratisch langweilig anmutenden Überschriften dieses Tagesordnungspunktes reden wird in Wirklichkeit von rot-grüner Finanzpolitik und deren Zukunft in Schleswig-Holstein.
Mit über 76 Mio. Euro Einnahmen aus den Zweckerträgen der Lotterien allein im Jahr 2004 sind diese Mittel inzwischen zu den Eckpfeilern ihrer Zuschüsse und Zuwendungen an Vereine und Verbände geworden. Ihr rot-grüner Schuldenhaushalt mit einem strukturellen Defizit von inzwischen fast 1 ½ Mrd. Euro und einem Schuldenberg am Ende des laufenden Doppelhaushaltes von knapp 21 Mrd. Euro lässt es schon lange nicht mehr zu, aus den regulären Haushaltsmitteln Vereine und Verbände vernünftig zu fördern. Da bleibt nur noch das Glücksspiel. Mit den über 76 Mio. Euro werden nicht nur der Sport, die Naturverbände, die Kultur und die Wohlfahrtsverbände gefördert. Allein 32 Mio. Euro gehen an die Kreise und kreisfreien Städte für Kindertagesstätten und 2,5 Mio. Euro in die Ausbildung in der Altenpflege. Aufgaben, die eigentlich aus Landeshaushaltsmitteln finanziert werden sollten. Aber auch Maßnahmen zur Emanzipation gleichgeschlechtlicher Lebensweisen, eine Förderung, die Ihrem grünen Koalitionspartner besonders am Herzen liegt, werden aus diesen Mitteln gefördert.
Wenn dann durch den Regionalisierungs-Staatsvertrag Mittel in zweistelliger Millionenhöhe verloren gehen sollen, ist das nach unserer Meinung eine ausführliche Beratung in den Ausschüsse und eine Debatte hier im Plenum durchaus wert. Bereits in der Ersten Lesung in der Landtagssitzung am 26. Mai dieses Jahres habe ich deshalb eine Anhörung für den Innen- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss sowie für den Sozialausschuss gefordert. In dieser Anhörung sollten verschiedene Rechtsgutachter zur Rechtsgrundlage der Staatsverträge im Lotteriewesen gehört werden und private und öffentliche Anbieter Stellung nehmen können.
Durch das massive Eingreifen der Frau Ministerpräsidentin und ihr Einwirken auf die Koalitionsfraktionen ist das jedoch leider verhindert worden. Die Folge war, dass der gesamte Vorgang durch die Ausschüsse "geknüppelt" wurde, ohne dass ein geordnetes parlamentarisches Verfahren durchgeführt werden konnte. Dabei sind viele Fragen offen geblieben:
- Stehen die Staatsverträge im Einklang mit europäischem Wettbewerbsrecht?
- Sollen wir uns angesichts der Entwicklung in den europäischen Nachbarländern dem Wettbewerb öffnen oder soll mit den Staatsverträgen ein ordnungsrechtlicher Zustand der Vergangenheit festgeschrieben werden, damit neue Entwicklungen keine Chance haben?
- Wollen wir es zulassen, dass private Anbieter unser Land verlassen und gar ins europäische Ausland abwandern?
- Welche Auswirkungen hat der Rechtsstreit in Bayern, bei dem es um die Führung einer sogenannten Postwettannahmestelle geht? Ihr Antrag 15/3523 zeigt doch, dass auch sie zweifeln; es entlastet sie nicht aus ihr Verantwortung.
- Warum wird der Entwurf eines neuen Lotteriegesetzes zunächst ausgeklammert und nicht wie in anderen Bundesländern zusammen mit den Staatsverträgen beraten und beschlossen?
- Warum sprechen wir nicht gleichzeitig über die künftige Verteilung der Konzessionsabgaben an den Sport, die Wohlfahrtsverbände und die Vereine und Organisationen des Naturschutzes und der Kulturförderung?
- Warum wollen wir es zulassen, dass dem Land mit dem Regionalisierungsstaatsvertrag künftig mindestens 10 Mio. Euro verloren gehen, der Freistaat Bayern hingegen mit Mehreinnahmen bis zu 50 Mio. Euro jährlich rechnen kann?
Insbesondere diese letzte Frage, die Frage warum die Ministerpräsidentin es zugelassen hat, dass dem Land Millionenbeträge in zweistelliger Höhe verloren gehen werden, während gerade die wohlhabenden Bundesländer die Gewinner sind, ist eine Frage, der sehr wohl noch einmal sorgfältig nachgegangen werden sollte.
Ich verstehe ja, dass Ihnen Frau Simonis, dieser Vorwurf unangenehm ist und eine Nachverhandlung im Kollegenkreis peinlich werden könnte und Sie deshalb so auf das Tempo drücken.
Das können wir als Parlamentarier, die das finanzielle Wohl des Landes im Auge zu behalten haben, jedoch nicht hinnehmen.
Ich meine, die zahlreichen von mir aufgeworfenen Fragen haben deutlich gemacht, dass die beiden Gesetzentwürfe für eine Zweite Lesung noch nicht reif sind und noch erheblicher Beratungsbedarf in den Ausschüssen besteht. Und wenn Sie, Frau Ministerpräsidentin, den Eindruck erwecken, wir seien das letzte Land, das die Staatsverträge noch nicht ratifiziert hat, so ist das auch nicht richtig. Es haben zwar einige Länder bereits eine Zweite Lesung durchgeführt, in anderen befinden sich die Entwürfe jedoch noch in den Ausschussberatungen.
Dass ich mit meiner Kritik nicht allein dastehe, zeigen die Redebeiträge von Vertretern von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Plenardebatte am 26. Mai hier in diesem hohen Hause. Ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Plenarprotokoll: Klaus-Peter Puls (SPD): "Ich teile das von Herrn Arp vorgetragene Kritische zu dem generellen Zustandekommen der Staatsverträge hier in diesem Land. Wir werden zu spät beteiligt." Und Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen): "Ich schließe mich allem, was Herr Puls gesagt hat, an."
Dass Ihre Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Heinold, in Niedersachsen auch nicht ganz zufrieden waren, mögen Sie daran sehen, dass sie sich im federführenden Ausschuss und in den mit beratenden Ausschüssen der Stimme enthalten haben.
Wie man sieht, ist Ihnen, meine Damen und Herren, von Rot/Grün durchaus nicht wohl bei dieser Sache. Insbesondere die finanziellen Verluste für das Land machen dem einen oder anderen von Ihnen durchaus zu schaffen. Und nur aus Parteiraison.
Wir sagen ganz klar: Nicht das Wohlbehagen der Ministerpräsidentin im Kreise ihrer Länderkollegen interessiert uns, uns interessiert allein das Wohl des Landes. Wir lassen es nicht zu, dass diese beiden Staatsverträge im Schweinsgalopp durch das Parlament gejagt werden, nur weil die Frau Ministerpräsidentin das gerne so hätte.
Wir sehen die Rechte des Parlaments erheblich beschnitten und stimmen deshalb den vorliegenden Gesetzentwürfen aus diesen grundsätzlichen Erwägungen nicht zu. Ich fordere, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf, es aus diesen Gründen ebenfalls nicht zu tun.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.