Wolfgang Kubicki zum Polizeiorganisationsgesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 220/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 17. Juni 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLInnen/Recht/Polizei www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki zum Polizeiorganisationsgesetz In seiner Rede zu TOP 12 (Polizeiorganisationsgesetz) sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Das Berufsbild der Polizeibeamten ist vielfältig. Es wird viel verlangt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei. Polizisten müssen täglich souverän und kompetent auftreten, sie müssen oftmals in sekundenschnelle zuverlässige Entscheidungen treffen.Jeder Tag ist für Polizistinnen und Polizisten anders. Täglich stellen sich ihnen neue Herausforderungen, täglich können sie erheblichen Gefahren begegnen, denen sie sich zu stellen haben.Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben nicht nur bei den Menschen in unserem Land einen hervorragenden Ruf. Auch im Ausland schätzt man deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr. Sowohl auf dem Balkan als auch in Afghanistan stehen sie bereit, um dortige Behörden und Regierungen beim Aufbau einer eigenen Polizei zu unterstützen. Dafür gebührt ihnen unser Dank.Es sind diese Verantwortung und der Dank und die Anerkennung durch die Bevölkerung, die für viele Menschen den Polizeiberuf heute noch attraktiv macht. Sie machen einen wesentlichen Teil ihrer Motivation und ihrer Freude am eigenen Beruf aus.Die Organisation der Polizei hat immer direkte Auswirkungen auf die Sicherheit der Menschen. Nicht das Auflegen von neuen Gesetzen schafft Sicherheit, sondern nur deren Vollzug.Ein optimaler Gesetzesvollzug, der im übrigen manchen gesetzgeberischen Aktionismus überflüssig machen würde, hängt direkt mit der Arbeit der Polizei zusammen. Deshalb kommt dem Polizeiorganisationsgestz eine herausragende Bedeutung zu.Eine gute Organisation der Polizei zeichnet sich dadurch aus, Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2- dass sie die die Beamten nah bei den Bürgerinnen und Bürgern belässt, - dass sie ein schnelles Eingreifen in Gefahrenlagen sicherstellt und - die richtige fachliche Kompetenz am richtigen Einsatzort vorhält.Sie ist ein besserer Beitrag zur Inneren Sicherheit als jedes spektakuläre Gesetzesvorhaben wie beispielsweise zur Kronzeugenregelung oder die Rasterfahndung.Eine effiziente Polizeiorganisation und auch deren Reform muss sich dabei an folgenden Leitlinien ausrichten.1. Kernaufgaben der Polizei verbleiben im Aufgabengebiet der Polizei. Es darf keinen Ausverkauf von polizeilichen Aufgaben geben. Hoheitliches Handeln gehört in polizeiliche Hand.2. Es darf keinen weiteren Stellenabbau im Vollzugs- aber auch im Verwaltungs- und Tarifbereich geben. Schon jetzt ist die Arbeitsbelastung kaum zu bewältigen. Nimmt man sich nur den Entwurf über das Hafenanlagensicherheitsgesetz vor, dann kommen weitere Aufgaben auf die Wasserschutzpolizei zu, die diese nach dem Willen des Innenminister mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen hat, obwohl nach Berechnungen der GdP hierzu weitere zehn Beamte notwendig wären.3. Es darf keine Einbußen in der Qualität der Einsatz- und Ermittlungsleistung geben. Wir müssen die Leistungsfähigkeit der Polizei im Land mindestens erhalten, auf gar keinen Fall dürfen wir sie senken.4. Eine Reform der Polizeiorganisation kann nur im Zusammenspiel mit den Interessen der Bürger diskutiert und umgesetzt werden.Seit über einem Jahr arbeitet das Innenministerium an der Neustrukturierung der Polizeiorganisation. Herausgekommen ist der nun vorliegende Gesetzentwurf. Dieser ist aus Sicht der FDP-Fraktion allerdings noch nicht aller Weisheit letzter Schluss.Wir als FDP haben ein vitales Interesse daran, dass wir zu einer vernünftigen Organisationsreform kommen und dass mit diesem Thema kein Wahlkampf auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten veranstaltet wird. Das hier vorgelegte Gesetz sollte eine Handlungsmaxime sein, um weitere Verbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren einzubauen und weitere drängende Fragen zu klären.Dabei hoffen wir, dass auf Seiten der Regierungsfraktionen wirklich der ernsthafte Wille besteht, dieses Gesetz nicht durchzupeitschen, sondern zu Lösungen zu kommen, die sowohl den Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch der Polizei Rechnung trägt.Wir haben die Zusage des Innenministers nicht vergessen, dass die Reformkommission III und deren Umsetzung im Polizeiorganisationsgesetz nicht zu weiteren Einsparungen im Polizeihaushalt führen wird.Wir haben aber Zweifel daran, dass der Innenminister diese Zusage einhalten wird. Der Personalhaushalt der Polizei 2004 ist gedeckelt. Er hat ein Volumen von ca. 280 Millionen Euro. Die vom Ministerium vorgegebene Einsparvorgabe von einem Prozent und die aus diesem gedeckelten Budget zu erwirtschaftende Tarifsteigerung von einem weiteren Prozent machen in Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 der Summe ca. 5,6 Millionen Euro aus. Das sind ca. 120 Stellen der Besoldungsgruppe A 9.Für 2005 hat der gedeckelte Personalhaushalt der Polizei das gleiche Volumen. Bei einer Einsparvorgabe von 2,5 Prozent und einer weiteren Tarifsteigerung von einem Prozent sind aus diesem Haushalt 7,5 Millionen Euro zu erwirtschaften. Das sind ca. 146 Stellen der Besoldungsgruppe A9, die bereits heute nicht finanziert sind.Dazu kommen noch hunderte ausstehender Beförderungen.Wir dürfen also gespannt sein, ob das durch die Reformkommission III erwirtschaftete „Umsteuerungspotenzial“ nicht doch letztlich von der Landesregierung „ausgesteuert“ wird; es also zu einem Stellenabbau kommen wird.Die im Polizeiorganisationsgesetz vorgesehene Einrichtung eines Landespolizeiamtes ist per se kein Fehler. Auch die Sicherung des Landeskriminalamtes ist wegen seiner fachlichen Bedeutung richtig.Das Modell 8+1 – also acht Polizeidirektionen und ein Landespolizeiamt - bedarf hingegen noch der weiteren Diskussion. Ein solches Modell hat schon deshalb Nachteile, weil es sich nicht an die Kreis- bzw. Landgerichtsbezirke anlehnt.Hier kann es zu überschneidenden Zuständigkeiten und damit zu Verwirrungen im Zusammenspiel von Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Polizei kommen, die wir vermeiden müssen, weil so eine effiziente Zusammenarbeit verhindert wird.Es ist auch trotz der diversen Informationsbriefe des Innenministeriums über den Verlauf der Reformkommission III bisher nicht erkennbar, nach welchen Kriterien – bis auf potenzielle Einsparungen – die Entscheidungen für dieses 8+1 Modell gefallen sind.Dies wird der Innenminister im Innen- und Rechtsausschuss zu erläutern haben. Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren prüfen, ob die polizeilichen Führungsebenen nicht in den Kreisen beibehalten werden sollten.Es besteht darüber hinaus noch Gesprächsbedarf über die Reduzierung der Einsatzleitstellen von jetzt fünfzehn auf künftig vier. Diese Reduzierung macht nur Sinn, wenn es gleichzeitig zur Einführung des Digitalfunks kommt.Es ist ein Grundsatz, dass vor einer Reform von Organisationsstrukturen zunächst einmal die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen sind. Das ist bisher nicht geschehen. Wie immens wichtig aber die Einführung des Digitalfunks für die zukünftige Arbeit der Polizei ist, wissen wir alle.Es ist auch bekannt, dass wir in der polizeilichen Funktechnik Schlusslicht in Europa sind- gemeinsam mit Albanien. Deswegen müssen wir über die nun geplanten Insellösungen möglichst schnell zur flächendeckenden Einführung des Digitalfunks kommen. Das hat absolute Priorität.Eine zum jetzigen Zeitpunkt geplante Straffung der Einsatzleitstellen ohne Digitalfunk ist hingegen nichts anderes, als eine reine Sparmaßnahme und Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 hat mit dem eigentlichen Ziel, der Effizienzsteigerung der polizeilichen Arbeit nichts zu tun.Im Gegenteil, ohne die technischen Vorraussetzungen wird die Umorganisation in einem Chaos enden.Schließlich ist da noch das Problem der Anbindung der Polizeiautobahnreviere an die örtlichen Flächenorganisationen. Vor dem Hintergrund, dass die Verkehre auf den Straßen in den nächsten zehn Jahren erheblich zunehmen werden, darf die fachliche polizeiliche Kompetenz auf den Autobahnen nicht verloren gehen. Es ist ein Unterschied, ob man als Polizeibeamter einen Parkplatzunfall oder eine Massenkarambolage auf der Autobahn zu bewältigen hat.Daher müssen wir bei der Beratung des Gesetzentwurfes prüfen, ob die Beibehaltung der zentralen Führung der Polizeiautobahnreviere nicht doch sinnvoller ist.Dies sollte dann auch im Gesetz positiv geregelt werden und nicht nur im Wege einer Verordnungsermächtigung, wie es der Entwurf vorsieht.Überhaupt ist der Gesetzentwurf voller Handlungsermächtigungen. Das allerdings trifft auch auf das momentan geltende Polizeiorganisationsgesetz zu. Es ist auch nicht grundsätzlich falsch, dem Innenministerium Handlungsermächtigungen an die Hand zu geben, um im Einzelfall entsprechend flexibel reagieren zu können. Dennoch sollten zumindest die Aufgaben der neuen Polizeizentralbehörde im Gesetz also vom Parlament und nicht nur durch das Innenministerium definiert werden.All diese Fragen müssen wir in Ruhe und mit den Vertretern der Polizeigewerkschaften besprechen. Auch die FDP verfolgt das Ziel, künftig mehr Polizeibeamte auf die Straße zu bringen.Was wir aber auf keinen Fall mitmachen werden, ist eine Polizeireform, die in erster Linie dem Finanzminister und seinem maroden Haushalt und nicht der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dient.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/